{"id":"bgbl2-2004-22-5","kind":"bgbl2","year":2004,"number":22,"date":"2004-07-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/22#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-22-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_22.pdf#page=30","order":5,"title":"Bekanntmachung über die 2. Änderung der deutsch-amerikanisphen Vereinbarung vom 28. Mai 2003 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an die Unternehmen Premier Technology Group, Inc.\" und IIT Research Institute\" (Nr. DOCPER-AS-10-04 und DOCPER-AS-06-01)","law_date":"2004-06-01T00:00:00Z","page":990,"pdf_page":30,"num_pages":2,"content":["990      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2004\nBekanntmachung\nüber die 2. Änderung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 28. Mai 2003\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan die Unternehmen „Premier Technology Group, Inc.“ und „IIT Research Institute“\n(Nr. DOCPER-AS-10-04 und DOCPER-AS-06-01)\nVom 1. Juni 2004\nAm 18. Mai 2004 ist in Berlin durch Notenwechsel eine 2. Änderungsverein-\nbarung zu der Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 28. Mai 2003\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen und\nVergünstigungen an die Unternehmen „Premier Technology Group, Inc.“\n(Nr. DOCPER-AS-10-04) und „IIT Research Institute“ (Nr. DOCPER-AS-06-01)\n(BGBl. 2003 II S. 655; 2004 II S. 380) geschlossen worden. Die Änderungsver-\neinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel rückwirkend\nzum 28. Mai 2003\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 1. Juni 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2004          991\nAuswärtiges Amt                                                   Berlin, den 18. Mai 2004\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Verei-\nnigten Staaten von Amerika Nummer 527 vom 18. Mai 2004 zu bestätigen, die wie folgt\nlautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 28. Mai\n2003 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan die Unternehmen „CACI Premier Technology, Inc. (ehemals: Premier Technology\nGroup, Inc.)“ und „IIT Research Institute“ (Nr. DOCPER-AS-10-04 und DOCPER-AS-06-01)\nFolgendes mitzuteilen:\nMit Wirkung vom 20. Dezember 2002 hat die Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika das Unternehmen Alion Science and Technology Corporation als Nachfolger von\nIIT Research Institute anerkannt. Das Unternehmen Alion Science and Technology Corpo-\nration hat alle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten unter der Vertragsnummer DOCPER-\nAS-06-01 übernommen. Hiermit fügt die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\ndie Novationsvereinbarung vom 20. Dezember 2002 bei.\nAus diesem Grund schlägt die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika folgende\nÄnderungsvereinbarung vor:\n1. Unter Nummer 1 Buchstabe b der Vereinbarung vom 28. Mai 2003 wird der Unterneh-\nmensname „IIT Research Institute“ durch den Unternehmensnamen „Alion Science\nand Technology Corporation“ ersetzt.\n2. Der zugrunde liegende Vertrag zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen IIT Research Institute wurde korrigiert.\n3. Diese Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 28. Mai 2003 in Kraft.\n4. Diese Änderungsvereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1 bis 4\ngemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstan-\nden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Änderungsvereinbarung zu der vorgenannten Vereinbarung vom 28. Mai 2003 bilden,\ndie rückwirkend zum 28. Mai 2003 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlä-\ngen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Dem-\ngemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Num-\nmer 527 vom 18. Mai 2004 und diese Antwortnote eine Änderungsvereinbarung zu der\nVereinbarung vom 28. Mai 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von\nBefreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „CACI Premier Technology, Inc\n(ehemals: Premier Technology Group, Inc.)“ und „IIT Research Institute“ (Nr. DOCPER-\nAS-10-04 und DOCPER-AS-06-01), die rückwirkend zum 28. Mai 2003 in Kraft tritt und\nderen deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin"]}