{"id":"bgbl2-2004-19-6","kind":"bgbl2","year":2004,"number":19,"date":"2004-06-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/19#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-19-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_19.pdf#page=16","order":6,"title":"Bekanntmachung des deutsch-syrischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2004-05-11T00:00:00Z","page":840,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["840                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 23. Juni 2004\nBekanntmachung\ndes deutsch-syrischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 11. Mai 2004\nDas in Damaskus am 4. März 2004 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Arabischen Republik\nSyrien über Finanzielle Zusammenarbeit 2003 wird nach-\nstehend veröffentlicht.\nDie Bekanntmachung über das Inkrafttreten des\nAbkommens erfolgt, sobald die Voraussetzungen nach\nseinem Artikel 5 erfüllt sind.\nBonn, den 11. Mai 2004\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l H o f m a n n\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Arabischen Republik Syrien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2003\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                     a) „Wasserverlustreduzierungsprogramm Aleppo (Phase 2)“\nbis zu insgesamt 6 500 000,– EUR (in Worten: sechs Mil-\nund\nlionen fünfhunderttausend Euro),\ndie Regierung der Arabischen Republik Syrien –\nb) „Wassersektorprogramm Barada Becken/Rif Damaskus\nGouvernorat“ bis zu insgesamt 6 500 000,– EUR (in Wor-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nten: sechs Millionen fünfhunderttausend Euro),\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen\nRepublik Syrien,                                                           wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt\nworden ist.\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch              Die der Regierung der Arabischen Republik Syrien von der\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und             Regierung der Bundesrepublik Deutschland gewährten Kon-\nzu vertiefen,                                                             ditionen lauten für die unter Buchstaben a und b aufgeführ-\nten Darlehen:\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                – 40 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),\n– 0,75 vom Hundert Zinsen;\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung      2. Finanzierungsbeitrag im Wert von bis zu insgesamt\nin Syrien beizutragen,                                                    2 000 000,– EUR (in Worten: zwei Millionen Euro) für den\n„Studien- und Fachkräftefonds V“.\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-\nlungen vom 24. Juli 2003 –                                               (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nsind wie folgt übereingekommen:                                    land und der Regierung der Arabischen Republik Syrien durch\nandere Vorhaben ersetzt werden.\nArtikel 1                                    (3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nder Regierung der Arabischen Republik Syrien zu einem späte-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\nren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungs-\nlicht es der Regierung der Arabischen Republik Syrien, von der\nbeiträge zur Vorbereitung der in Absatz 1 genannten Vorhaben\nKreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, folgende\noder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaß-\nBeträge zu erhalten:\nnahmen zur Durchführung und Betreuung der in Absatz 1\n1. Darlehen im Wert von bis zu insgesamt 13 000 000,– EUR (in         genannten Vorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu\nWorten: dreizehn Millionen Euro) für die Vorhaben:               erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung."]}