{"id":"bgbl2-2004-18-16","kind":"bgbl2","year":2004,"number":18,"date":"2004-06-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/18#page=36","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-18-16/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_18.pdf#page=36","order":16,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-österreichischen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen und über das gleichzeitige Inkrafttreten der dazugehörigen Verordnung","law_date":"2004-05-05T00:00:00Z","page":788,"pdf_page":36,"num_pages":1,"content":["788 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 15. Juni 2004\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-österreichischen Abkommens\nüber die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten\nfür die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch\nAngehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen\nund über das gleichzeitige Inkrafttreten der dazugehörigen Verordnung\nVom 5. Mai 2004\nNach Artikel 2 Abs. 3 der Verordnung vom 5. Januar 2004 zu dem Abkommen\nvom 28. Juni 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik\nÖsterreich über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnah-\nme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützen-\nvereinigungen und Sportschützen (BGBl. 2004 II S. 63) wird bekannt gemacht,\ndass das Abkommen nach seinem Artikel 4 Abs. 2\nam 1. Juli 2004\nin Kraft tritt.\nDie Ratifikationsurkunden wurden in Wien am 27. April 2004 ausgetauscht.\nGleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens\nauch die Verordnung vom 5. Januar 2004 zu dem Abkommen nach ihrem Arti-\nkel 2 Abs. 1\nam 1. Juli 2004\nin Kraft tritt.\nBerlin, den 5. Mai 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r"]}