{"id":"bgbl2-2004-12-9","kind":"bgbl2","year":2004,"number":12,"date":"2004-04-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/12#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-12-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_12.pdf#page=18","order":9,"title":"Bekanntmachung über die Änderung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 12. November 2003 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen CACI Premier Technology, Inc. (Nr. DOCPER-AS-24-01 und DOCPER-AS-24-02)","law_date":"2004-03-24T00:00:00Z","page":514,"pdf_page":18,"num_pages":2,"content":["514 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 27. April 2004\nBekanntmachung\nüber die Änderung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 12. November 2003\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „CACI Premier Technology, Inc.“\n(Nr. DOCPER-AS-24-01 und DOCPER-AS-24-02)\nVom 24. März 2004\nAm 11. März 2004 ist in Berlin durch Notenwechsel eine Änderungsverein-\nbarung zu der Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 12. Novem-\nber 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befrei-\nungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „CACI Premier Technology,\nInc.“ (Nr. DOCPER-AS-24-01 und DOCPER-AS-24-02) (BGBl. 2004 II S. 25)\ngeschlossen worden. Die Änderungsvereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretens-\nklausel rückwirkend\nzum 12. November 2003\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 24. März 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 27. April 2004        515\nAuswärtiges Amt                                                Berlin, den 11. März 2004\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nden Eingang ihrer Verbalnote Nummer 507 vom 11. März 2004 zu bestätigen, die wie folgt\nlautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 29. Juni\n2001 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 11. August 2003 betreffend die\nTätigkeit von mit Analytischen Dienstleistungen beauftragten Unternehmen sowie auf die\nVereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 12. November 2003 zwischen der\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „CACI Premier Technology, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-24-01 und DOCPER-AS-24-02)\nmitzuteilen, dass der Vertrag Nummer DOCPER-AS-24-02 zwischen der Regierung der\nVereinigten Staaten von Amerika und dem Unternehmen CACI Premier Technology, Inc. in\nder Bundesrepublik Deutschland nicht ausgeführt wird.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nfolgende Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Änderung der oben genannten\nVereinbarung vom 12. November 2003 vorzuschlagen:\n1. Nummer 1 Buchstabe b der oben genannten Vereinbarung vom 12. November 2003\nwird aufgehoben.\n2. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit diesem Vorschlag ein-\nverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Note des Auswärtigen Amtes eine\nVereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland bilden, die rückwirkend zum 12. November\n2003 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vor-\nschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Dem-\ngemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 507\nvom 11. März 2004 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die\nrückwirkend zum 12. November 2003 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin"]}