{"id":"bgbl2-2004-12-8","kind":"bgbl2","year":2004,"number":12,"date":"2004-04-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/12#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-12-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_12.pdf#page=16","order":8,"title":"Bekanntmachung über die Änderung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 1. Juli 2002 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an die Unternehmen Logicon R&D Associates, Logicon Syscon, Inc. und Science Applications International Corporation (Nr. DOCPER-AS-14-01, DOCPER-AS-08-01 und DOCPER-AS-11-02)","law_date":"2004-03-24T00:00:00Z","page":512,"pdf_page":16,"num_pages":2,"content":["512               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 27. April 2004\nrium der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungs-               (5) Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen unter Einhal-\nministerium der Republik Finnland über den gegenseitigen              tung einer Frist von sechs Monaten auf diplomatischem Wege\nSchutz von militärischen oder im Interesse der Landesverteidi-        schriftlich kündigen. Im Fall der Kündigung sind die aufgrund\ngung ausgetauschten Verschlusssachen außer Kraft.                     dieses Abkommens übermittelten oder beim Auftragnehmer\nentstandenen Verschlusssachen weiterhin nach diesem Abkom-\nAlle vor Inkrafttreten dieses Abkommens übermittelten Ver-\nmen zu behandeln, solange das Bestehen der Einstufung dies\nschlusssachen werden nach den Bestimmungen dieses Abkom-\nrechtfertigt.\nmens geschützt.\n(3) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlos-\n(6) Die Registrierung dieses Abkommens beim Sekretariat\nsen.\nder Vereinten Nationen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten\n(4) Dieses Abkommen kann einvernehmlich in Schriftform             Nationen wird unverzüglich nach seinem Inkrafttreten von der\nvon den Vertragsparteien geändert werden. Jede Vertragspartei         Vertragspartei veranlasst, in deren Staatsgebiet das Abkommen\nkann jederzeit schriftlich eine Änderung dieses Abkommens             geschlossen wird. Die andere Vertragspartei wird unter Angabe\nbeantragen. Stellt eine Vertragspartei einen entsprechenden           der VN-Registriernummer von der erfolgten Registrierung unter-\nAntrag, so nehmen die Vertragsparteien Verhandlungen über die         richtet, sobald diese vom Sekretariat der Vereinten Nationen\nÄnderung des Abkommens auf.                                           bestätigt worden ist.\nGeschehen zu Helsinki am 25. Februar 2004 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher, finnischer und englischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung\nist der englische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHanns Schumacher\nFür die Regierung der Republik Finnland\nJohannes Koskinen\nBekanntmachung\nüber die Änderung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 1. Juli 2002\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan die Unternehmen „Logicon R&D Associates“, „Logicon Syscon, Inc.“\nund „Science Applications International Corporation“\n(Nr. DOCPER-AS-14-01, DOCPER-AS-08-01 und DOCPER-AS-11-02)\nVom 24. März 2004\nAm 11. März 2004 ist in Berlin durch Notenwechsel eine Änderungsverein-\nbarung zu der Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 1. Juli 2002\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen\nund Vergünstigungen an die Unternehmen „Logicon R&D Associates“\n(Nr. DOCPER-AS-14-01), „Logicon Syscon, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-08-01) und\n„Science Applications International Corporation“ (Nr. DOCPER-AS-11-02)\n(BGBl. 2002 II S. 2478) geschlossen worden. Die Änderungsvereinbarung ist\nnach ihrer Inkrafttretensklausel rückwirkend\nzum 1. Juli 2002\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 24. März 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 27. April 2004          513\nAuswärtiges Amt                                                  Berlin, den 11. März 2004\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Ver-\neinigten Staaten von Amerika Nummer 1964 vom 11. März 2004 zu bestätigen, die wie\nfolgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 1. Juli 2002\nzwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan die Unternehmen „Logicon R&D Associates“, „Logicon Syscon, Inc.“ und „Science\nApplications International Corporation“ (Nr. DOCPER-AS-14-01, DOCPER-AS-08-01 und\nDOCPER-AS-11-02) Folgendes mitzuteilen:\nDas Unternehmen Logicon R&D Associates wurde mit Wirkung vom 12. Oktober 2001\nvom Unternehmen Northrop Grumman Information Technology, Inc. gekauft. Die Bot-\nschaft der Vereinigten Staaten von Amerika teilt gleichzeitig mit, dass der Unternehmens-\nname seitdem Northrop Grumman Information Technology, Inc. lautet und fügt hiermit\nden Kaufvertrag vom 14. November 2001 bei.\nAus diesem Grund schlägt die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika folgende\nÄnderungsvereinbarung vor:\n1. Unter Nummer 1 Buchstabe a der Vereinbarung vom 1. Juli 2002 wird der Unterneh-\nmensname „Logicon R&D Associates“ durch den Unternehmensnamen „Northrop\nGrumman Information Technology, Inc.“ ersetzt.\n2. Der zugrunde liegende Vertrag zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen Logicon R&D Associates wurde korrigiert.\n3. Diese Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2002 in Kraft.\n4. Diese Änderungsvereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1 bis 4\ngemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstan-\nden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen\nAmts eine Änderungsvereinbarung zu der vorgenannten Vereinbarung vom 1. Juli 2002\nbilden, die rückwirkend zum 1. Juli 2002 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vor-\nschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt.\nDemgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nNummer 1964 vom 11. März 2004 und diese Antwortnote eine Änderungsvereinbarung zu\nder Vereinbarung vom 1. Juli 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von\nBefreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen Logicon R&D Associates\n(DOCPER-AS-14-01), die rückwirkend zum 1. Juli 2002 in Kraft tritt und deren deutscher\nund englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin"]}