{"id":"bgbl2-2004-10-12","kind":"bgbl2","year":2004,"number":10,"date":"2004-04-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/10#page=45","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-10-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_10.pdf#page=45","order":12,"title":"Bekanntmachung über die Änderung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 16. Juni 2003 über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen \"Premier Technology Group\" (Nr. DOCPER-TC-10-01)","law_date":"2004-03-03T00:00:00Z","page":453,"pdf_page":45,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 7. April 2004 453\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens\nzur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen\nVom 3. März 2004\nDas Internationale Übereinkommen vom 21. Oktober 1982 zur Harmonisie-\nrung der Warenkontrollen an den Grenzen (BGBl. 1987 II S. 638) wird nach sei-\nnem Artikel 17 Abs. 2 für\nLettland                                                   am 18. März 2004\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n22. Oktober 2003 (BGBl. II S. 1660).\nBerlin, den 3. März 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r\nBekanntmachung\nüber die Änderung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 16. Juni 2003\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „Premier Technology Group“\n(Nr. DOCPER-TC-10-01)\nVom 3. März 2004\nAm 17. Februar 2004 ist in Berlin durch Notenwechsel eine Änderungsverein-\nbarung zu der Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 16. Juni 2003\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen\nund Vergünstigungen an das Unternehmen „Premier Technology Group“\n(Nr. DOCPER-TC-10-01) (BGBl. 2003 II S. 739) geschlossen worden. Die Ände-\nrungsvereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel rückwirkend\nzum 16. Juni 2003\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 3. März 2004\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r","454 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 7. April 2004\nAuswärtiges Amt                                              Berlin, den 17. Februar 2004\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Verei-\nnigten Staaten von Amerika Nummer 1950 vom 17. Februar 2004 zu bestätigen, die wie\nfolgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 16. Juni\n2003 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen Premier Technology Group (Nr. DOCPER-TC-10-01) Folgendes mit-\nzuteilen:\nDas Unternehmen Premier Technology Group wurde mit Wirkung vom 16. Mai 2003\nvom Unternehmen CACI Premier Technology, Inc. gekauft. Die Botschaft der Vereinigten\nStaaten von Amerika teilt gleichzeitig mit, dass der Unternehmensname seitdem CACI\nPremier Technology, Inc. lautet und fügt hiermit den Kaufvertrag vom 23. April 2003 bei.\nAus diesem Grund schlägt die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika folgende\nÄnderungsvereinbarung vor:\n1. Im 2. und 3. Absatz der Note der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom\n16. Juni 2003 sowie unter Nummer 1 Satz 1, Nummer 2 Satz 1 und Nummer 6 Satz 1\nder Vereinbarung vom 16. Juni 2003 werden die Worte „Premier Technology Group“\ndurch die Worte „CACI Premier Technology, Inc.“ ersetzt.\n2. Der zugrunde liegende Vertrag zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen Premier Technology Group wurde korrigiert.\n3. Diese Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 16. Juni 2003 in Kraft.\n4. Diese Änderungsvereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern1 bis 4\ngemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstan-\nden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Änderungsvereinbarung zu der vorgenannten Vereinbarung vom 16. Juni 2003 bil-\nden, die rückwirkend zum 16. Juni 2003 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vor-\nschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt.\nDemgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nNummer 1950 vom 17. Februar 2004 und diese Antwortnote eine Änderungsvereinbarung\nzu der Vereinbarung vom 16. Juni 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewäh-\nrung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen Premier Technology\nGroup (Nr. DOCPER-TC-10-01), die rückwirkend zum 16. Juni 2003 in Kraft tritt und deren\ndeutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin"]}