{"id":"bgbl2-2004-1-6","kind":"bgbl2","year":2004,"number":1,"date":"2004-01-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/1#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-1-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_1.pdf#page=14","order":6,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tschechischen Abkommens über die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts \"Windpark Loucná/Wiesenthal\" in der Tschechischen Republik","law_date":"2003-12-03T00:00:00Z","page":14,"pdf_page":14,"num_pages":2,"content":["14 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 12. Januar 2004\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Vertrags über den Offenen Himmel\nVom 1. Dezember 2003\nDer Vertrag vom 24. März 1992 über den Offenen Himmel (BGBl. 1993 II\nS. 2046) ist nach seinem Artikel XVII Abs. 6 für\nBosnien und Herzegowina                              am 20. Oktober 2003\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n4. Juli 2003 (BGBl. II S. 951).\nBerlin, den 1. Dezember 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r\nBekanntmachung\ndes deutsch-tschechischen Abkommens\nüber die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts\n„Windpark Loučná/Wiesenthal“ in der Tschechischen Republik\nVom 3. Dezember 2003\nDas in Most/Brüx am 2. Dezember 2003 unterzeichnete Abkommen zwi-\nschen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Umwelt der Tsche-\nchischen Republik über die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilot-\nprojekts „Windpark Loučná/Wiesenthal“ in der Tschechischen Republik ist nach\nseinem Artikel 5\nam 2. Dezember 2003\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 3. Dezember 2003\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nIm Auftrag\nHoffmann","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 12. Januar 2004                            15\nAbkommen\nzwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik\nüber die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts\n„Windpark Loučná/Wiesenthal“ in der Tschechischen Republik\nDas Bundesministerium                           Fördervertrags sein. Im Fördervertrag wird auch geregelt, dass\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit               bei den Projektmaßnahmen die besten verfügbaren Techniken\nder Bundesrepublik Deutschland                      und Technologien einzusetzen sind, wodurch das Projekt Modell-\nund                                    charakter erhält.\ndas Ministerium für Umwelt\nArtikel 2\nder Tschechischen Republik –\n(1) Die deutsche Seite wird sich an der Finanzierung der Pro-\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen           jektmaßnahmen nach Artikel 1 Absatz 2 beteiligen. Dazu wird\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechi-            das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-\nschen Republik,                                                      sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten des För-\ndernehmers nach Maßgabe des zwischen der KfW und dem\nin dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen durch           Fördernehmer zu schließenden Fördervertrags einen zweck-\nweitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes             gebundenen Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu\nzu festigen und zu vertiefen,                                        812 500 EUR (in Worten: achthundertzwölftausendfünfhundert\nEuro) zur Verfügung stellen.\neingedenk des Abkommens vom 24. Oktober 1996 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-             (2) Die Höhe des zweckgebundenen Zuschusses und die\nrung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf          Bedingungen der Gewährung der im Absatz 1 genannten Förde-\ndem Gebiet des Umweltschutzes,                                       rung werden auch Gegenstand des zwischen der KfW und dem\nFördernehmer zu schließenden Fördervertrags sein. Das Zu-\nin Anbetracht der gemeinsamen Verantwortung für die natür-        stimmungsverfahren vor seinem Inkrafttreten wird im Förderver-\nlichen Lebensgrundlagen in Europa und in der Absicht, zur Ver-       trag geregelt.\nminderung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen aus\nQuellen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und damit                                     Artikel 3\nzum Klimaschutz in Europa beizutragen,\nDie mit dem Projekt verbundenen Lieferungen und Leistungen\neingedenk des Rahmenübereinkommens der Vereinten Natio-           werden in dem Umfang des nach Artikel 2 Absatz 1 von der\nnen vom 9. Mai 1992 über Klimaänderungen und des Protokolls          deutschen Seite tatsächlich gewährten Zuschusses in Überein-\nvon Kyoto vom 11. Dezember 1997 –                                    stimmung mit den geltenden Zoll- und Steuervorschriften der\nTschechischen Republik nicht mit Zöllen, Zollgebühren, Steuern\nsind wie folgt übereingekommen:                                   oder anderen fiskalischen Gebühren mit vergleichbarer Wirkung\nbelastet.\nArtikel 1\nArtikel 4\n(1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und\nDie Prüfungsrechte des Bundesministeriums für Umwelt,\nReaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und das\nNaturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutsch-\nMinisterium für Umwelt der Tschechischen Republik werden bei\nland, der KfW sowie des Bundesrechnungshofes der Bundesre-\nder gemeinsamen Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts\npublik Deutschland hinsichtlich der Verwendung der Mittel nach\n„Windpark Loučná/Wiesenthal“ zusammenarbeiten. Mit dem Pro-\nArtikel 2 bei dem Fördernehmer werden Gegenstand des im\njekt wird die Errichtung eines Windparks in der tschechischen\nArtikel 1 Absatz 2 genannten Fördervertrags sein.\nGemeinde Loučná/Wiesenthal (Kreis Chomutov/Komotau) unter-\nstützt und so ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.\nArtikel 5\n(2) Das Abstimmungsverfahren für die einzelnen Projektmaß-\nnahmen wird Gegenstand des zwischen der Kreditanstalt für               Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung durch\nWiederaufbau (KfW) und dem Fördernehmer zu schließenden              beide Vertragsparteien in Kraft.\nGeschehen zu Most/Brüx am 2. Dezember 2003 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wo-\nbei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nSimone Probst\nFür das Ministerium für Umwelt\nder Tschechischen Republik\nTo m á š N o v o t n ý"]}