{"id":"bgbl2-2004-1-13","kind":"bgbl2","year":2004,"number":1,"date":"2004-01-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2004/1#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2004-1-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2004/bgbl2_2004_1.pdf#page=31","order":13,"title":"Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung zu der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 27. März 1998 über die Auslegung und Anwendung des Artikels 73 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut","law_date":"2003-12-17T00:00:00Z","page":31,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 12. Januar 2004          31\nBekanntmachung\nder Änderungsvereinbarung\nzu der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 27. März 1998\nüber die Auslegung und Anwendung des Artikels 73 des Zusatzabkommens\nzum NATO-Truppenstatut\nVom 17. Dezember 2003\nDie in Berlin durch Notenwechsel vom 10. Dezember 2003 geschlossene\nÄnderungsvereinbarung zu der Vereinbarung vom 27. März 1998 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten\nStaaten von Amerika über die Auslegung und Anwendung des Artikels 73 des\nZusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (BGBl. 1998 II S. 1165) ist nach\nihrer Inkrafttretensklausel\nam 10. Dezember 2003\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBerlin, den 17. Dezember 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r\nAuswärtiges Amt                                            Berlin, den 10. Dezember 2003\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 27. März\n1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nVereinigten Staaten von Amerika über die Anwendung des Artikels 73 des Zusatzabkom-\nmens zum NATO-Truppenstatut nachfolgende Änderungsvereinbarung vorzuschlagen:\n1. In Nummer 3 Buchstabe a Satz 2 der Vereinbarung vom 27. März 1998 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staa-\nten von Amerika über die Anwendung des Artikels 73 des Zusatzabkommens zum\nNATO-Truppenstatut werden nach den Worten „tätig werden soll,“ die Worte „ob,\nsobald bekannt, die Aufgaben von ihr selbst oder von einem Subunternehmen durch-\ngeführt werden sollen,“ eingefügt. Nach den Worten „für die Vertragsfirma“ werden\ndie Worte „oder das Subunternehmen“ eingefügt. Der geänderte Satz 2 lautet wie\nfolgt: „Die Informationen enthalten Angaben, welche Aufgaben die Vertragsfirma aus-\nführen soll, an welchen Standorten in Deutschland die Vertragsfirma tätig werden soll,\nob, sobald bekannt, die Aufgaben von ihr selbst oder von einem Subunternehmen\ndurchgeführt werden sollen, wie viele Arbeitnehmer an diesen Standorten für die Ver-\ntragsfirma oder das Subunternehmen arbeiten werden und wie viele davon als techni-\nsche Fachkraft nach Art. 73 ZA-NTS beschäftigt werden sollen.“\n2. Nach Nummer 3 Buchstabe a Satz 3 der Vereinbarung wird der folgende Satz 4 ein-\ngefügt: „Die zuständigen Behörden der US-Streitkräfte übermitteln den zuständigen\nBehörden des Landes bei Änderungen der Vertragsfirma oder bei Vertragsabschlüs-\nsen mit Subunternehmen sobald wie möglich Namen und Anschrift der Firma sowie\ndie in den Sätzen 1 – 3 dargestellten Informationen, soweit sich Änderungen ergeben\nhaben.“\n3. Diese Änderungsvereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.","32                       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 12. Januar 2004\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0, Telefax: (02 21) 9 76 68-3 36\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. Einzelstücke je an-\ngefangene 16 Seiten 1,40 € zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.-Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.                                                                 Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nPreis dieser Ausgabe: 3,70 € (2,80 € zuzüglich 0,90 € Versandkosten), bei              Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,30 €.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nISSN 0341-1109\nFalls sich die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mit den unter Nummern 1\nbis 3 gemachten Vorschlägen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland einverstan-\nden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Ver-\neinigten Staaten von Amerika zum Ausdruck bringende Antwortnote der Botschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika eine Änderungsvereinbarung zu der vorgenannten Ver-\neinbarung vom 27. März 1998 bilden, die am 10. Dezember 2003 in Kraft tritt.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin"]}