{"id":"bgbl2-2003-8-8","kind":"bgbl2","year":2003,"number":8,"date":"2003-04-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/8#page=38","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-8-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_8.pdf#page=38","order":8,"title":"Bekanntmachung des deutsch-philippinischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2003-02-11T00:00:00Z","page":254,"pdf_page":38,"num_pages":3,"content":["254 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2003\nBekanntmachung\ndes deutsch-philippinischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 11. Februar 2003\nDas in Manila am 27. Dezember 2002 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik der Philip-\npinen über Finanzielle Zusammenarbeit 2001 (Vorhaben\n„Frauengesundheit und Familienplanung II“, „Kommunal-\nfinanzierung der Abfallwirtschaft“, „Gründerzentren für\nkleinere und mittlere Unternehmen (KMU-Gründerzen-\ntren)“, „Kreditlinie für Kleinst- und Kleinunternehmen“,\n„Städtische Familiengesundheitsdienste (Famus II)“,\n„Familienplanung und HIV/AIDS-Vorbeugung II“) ist nach\nseinem Artikel 6\nam 27. Dezember 2002\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 11. Februar 2003\nBund esminist erium\nfür w irt sc haft lic he Zusammenarb eit\nu n d En t w i c k l u n g\nIm Auftrag\nDr. R a i n e r G o e r d e l e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2003                         255\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik der Philippinen\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2001\n(Vorhaben „Frauengesundheit und Familienplanung II“,\n„Kommunalfinanzierung der Abfallwirtschaft“,\n„Gründerzentren für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU-Gründerzentren)“,\n„Kreditlinie für Kleinst- und Kleinunternehmen“,\n„Städtische Familiengesundheitsdienste (Famus II)“,\n„Familienplanung und HIV/AIDS-Vorbeugung II“)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland             2. Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen\nzur Durchführung und Betreuung der folgenden unter Num-\nund\nmer 1 genannten Vorhaben\ndie Regierung der Republik der Philippinen –\na) für das unter Buchstabe b genannte Vorhaben bis zu\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen                 1 533 875,64 Euro (in Worten: eine Million fünfhundert-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der               dreiunddreißigtausendachthundertfünfundsiebzig 64/100\nPhilippinen,                                                               Euro),\nb) für das unter Buchstabe d genannte Vorhaben bis zu\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch                562 421,07 Euro (in Worten: fünfhundertzweiundsechzig-\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und              tausendvierhunderteinundzwanzig 7/100 Euro);\nzu vertiefen,\n3. Finanzierungsbeiträge bis zu insgesamt 5 777 598,26 Euro\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-         (in Worten: fünf Millionen siebenhundertsiebenundsiebzig-\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                             tausendfünfhundertachtundneunzig 26/100 Euro) für die Vor-\nhaben\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in     a) Städtische Familiengesundheitsdienste (Famus II) bis\nder Republik der Philippinen beizutragen,                                  zu 3 067 751,29 Euro (in Worten: drei Millionen sieben-\nundsechzigtausendsiebenhunderteinundfünfzig 29/100\nunter Bezugnahme auf den Schlussbericht (Summary Record)                 Euro),\nder deutsch-philippinischen Regierungsverhandlungen über\nEntwicklungszusammenarbeit vom 12. September 2001 –                    b) Familienplanung und HIV/AIDS-Vorbeugung II bis zu\n2 709 846,97 Euro (in Worten: zwei Millionen sieben-\nsind wie folgt übereingekommen:                                          hundertneuntausendachthundertsechsundvierzig 97/100\nEuro),\nArt ikel 1                                 wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht          und bestätigt worden ist, dass sie als Vorhaben des Umwelt-\nes der Regierung der Republik der Philippinen und beziehungs-          schutzes beziehungsweise der sozialen Infrastruktur bezie-\nweise oder anderen, von beiden Regierungen gemeinsam auszu-            hungsweise als Kreditgarantiefonds für mittelständische\nwählenden Empfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau,          Betriebe beziehungsweise als selbsthilfeorientierte Maß-\nFrankfurt am Main, folgende Beträge zu erhalten:                       nahmen zur Armutsbekämpfung beziehungsweise als\nMaßnahmen, die der Verbesserung der gesellschaftlichen\n1. Darlehen bis zu insgesamt 18 201 990,97 Euro (in Worten:            Stellung von Frauen dienen, die besonderen Voraussetzun-\nachtzehn Millionen zweihunderteintausendneunhundertneun-           gen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags\nzig 97/100 Euro) für die Vorhaben                                  erfüllen.\na) Frauengesundheit und Familienplanung II bis zu                 (2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist\n7 669 378,22 Euro (in Worten: sieben Millionen sechshun-   grundsätzlich bereit, zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten\ndertneunundsechzigtausenddreihundertachtundsiebzig         Beträgen, im Rahmen der in der Bundesrepublik Deutschland\n22/100 Euro),                                              bestehenden innerstaatlichen Richtlinien und bei Vorliegen der\nb) Kommunalfinanzierung der Abfallwirtschaft bis zu            Deckungsvoraussetzungen eine Bürgschaft bis zu 15 338 756,44\n1 329 358,89 Euro (in Worten: eine Million dreihun-        Euro (in Worten: fünfzehn Millionen dreihundertachtunddreißig-\ndertneunundzwanzigtausenddreihundertachtundfünfzig         tausendsiebenhundertsechsundfünfzig 44/100 Euro) zur Ermög-\n89/100 Euro),                                              lichung von Verbundkrediten der Finanziellen Zusammenarbeit\ndurch die Kreditanstalt für Wiederaufbau für das in Absatz 1\nc) Gründerzentren für kleinere und mittlere Unternehmen        Nummer 1 Buchstabe b genannte Vorhaben zu übernehmen.\n(KMU-Gründerzentren) bis zu 3 067 751,29 Euro (in\nWorten: drei Millionen siebenundsechzigtausendsieben-         (3) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nhunderteinundfünfzig 29/100 Euro),                         nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik der Philippinen durch ande-\nd) Kreditlinie für Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu\nre Vorhaben ersetzt werden. Wird ein in Absatz 1 Nummer 3\n6 135 502,57 Euro (in Worten: sechs Millionen einhun-\nbezeichnetes Vorhaben durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vor-\ndertfünfunddreißigtausendfünfhundertzwei 57/100 Euro),\nhaben des Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vor-         als Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe oder als\nhaben festgestellt worden ist;                                 Maßnahme, die der Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung","256                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2003\nvon Frauen dient, oder als eine selbsthilfeorientierte Maßnahme         schließenden Finanzierungsverträge entstehen können, gegen-\nzur Armutsbekämpfung die besonderen Voraussetzungen für                 über der Kreditanstalt für Wiederaufbau garantieren.\ndie Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt, so\nkann ein Finanzierungsbeitrag, anderenfalls ein Darlehen                                           Art ikel 3\ngewährt werden.\nDie Regierung der Republik Philippinen stellt die Kreditanstalt\n(4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der        für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffent-\nRegierung der Republik Philippinen zu einem späteren Zeitpunkt          lichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit Abschluss und\nermöglicht, Darlehen oder Finanzierungsbeiträge zur Vorberei-           Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge in der Republik\ntung der in Absatz 1 genannten Vorhaben oder weitere Finanzie-          der Philippinen erhoben werden.\nrungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durch-\nführung und Betreuung der in Absatz 1 genannten Vorhaben von\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, findet dieses                                      Art ikel 4\nAbkommen Anwendung.                                                        Die Regierung der Republik der Philippinen überlässt bei den\n(5) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-         sich aus der Darlehensgewährung und der Gewährung der\nnahmen nach Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 4 werden in Darle-             Finanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen\nhen umgewandelt, wenn sie nicht für solche Maßnahmen ver-               und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und\nwendet werden.                                                          Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine\nMaßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Ver-\nkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland\nArt ikel 2\nausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die           eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie          Genehmigungen.\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der\nKreditanstalt für Wiederaufbau und den Empfängern der Darle-                                       Art ikel 5\nhen beziehungsweise der Finanzierungsbeiträge zu schließenden\nVerträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden              Die in den Abkommen vom 25. April 2001 für 1999 und vom\nRechtsvorschriften unterliegen. Die Zusage der in Artikel 1             14. Mai 1999 für 1998 über Finanzielle Zusammenarbeit für das\nAbsatz 1 Nummern 1 bis 3 genannten Beträge entfällt, soweit             Vorhaben „Philippinische Handelsmarine-Akademie“ vorgesehe-\nnicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach dem Zusagejahr         nen Darlehen in Höhe von 39 000 000,– DM (in Worten: neun-\ndie entsprechenden Darlehens- und Finanzierungsverträge ge-             unddreißig Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro\nschlossen wurden. Für diese Beträge endet die Frist mit Ablauf          19 940 383,37 Euro, in Worten: neunzehn Millionen neunhun-\ndes 31. Dezember 2009.                                                  dertvierzigtausenddreihundertdreiundachtzig 37/100 Euro) wer-\nden mit einem Betrag von 12 475 521,90 Euro (in Worten: zwölf\n(2) Die Regierung der Republik der Philippinen, soweit sie nicht     Millionen vierhundertfünfundsiebzigtausendfünfhunderteinund-\nselbst Darlehensnehmerin ist, wird gegenüber der Kreditanstalt          zwanzig 90/100 Euro) reprogrammiert und zusätzlich für das in\nfür Wiederaufbau alle Zahlungen in Deutscher Mark beziehungs-           Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b erwähnte Vorhaben\nweise in Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten der Darlehens-         „Kommunalfinanzierung der Abfallwirtschaft“ verwendet, wenn\nnehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden Verträge              nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden\ngarantieren.                                                            ist.\n(3) Die Regierung der Republik der Philippinen, soweit sie\nArt ikel 6\nnicht Empfängerin der Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige\nRückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu                   Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Manila am 27. Dezember 2002 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nGrafe\nFür die Regierung der Republik der Philippinen\nB l a s F. O p l e"]}