{"id":"bgbl2-2003-6-5","kind":"bgbl2","year":2003,"number":6,"date":"2003-03-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/6#page=58","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-6-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_6.pdf#page=58","order":5,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-kroatischen Vereinbarung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern kroatischer Unternehmen mit Sitz in der Republik Kroatien zur Ausführung von Werkverträgen und über das Außerkrafttreten der früheren Vereinbarung vom 24. August 1988","law_date":"2003-01-27T00:00:00Z","page":186,"pdf_page":58,"num_pages":1,"content":["186   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 6. März 2003\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\nder deutsch-kroatischen Vereinbarung\nüber die Beschäftigung von Arbeitnehmern kroatischer Unternehmen\nmit Sitz in der Republik Kroatien zur Ausführung von Werkverträgen\nund über das Außerkrafttreten der früheren Vereinbarung vom 24. August 1988\nVom 27. Januar 2003\nDie in Zagreb am 13. September 2002 unterzeichnete Vereinbarung zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nKroatien über die Beschäftigung von Arbeitnehmern kroatischer Unternehmen\nmit Sitz in der Republik Kroatien zur Ausführung von Werkverträgen (BGBl. 2003 II\nS. 8) ist nach ihrem Artikel 12 Abs. 2\nam 18. Dezember 2002\nin Kraft getreten.\nGleichzeitig ist nach Artikel 13 Abs. 1 dieser Vereinbarung die Vereinbarung\nvom 24. August 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Bundesexekutivrat der Versammlung der Sozialistischen Föderativen\nRepublik Jugoslawien über die Entsendung jugoslawischer Arbeitnehmer aus\nOrganisationen der assoziierten Arbeit aus der Sozialistischen Föderativen\nRepublik Jugoslawien und über ihre Beschäftigung in der Bundesrepublik\nDeutschland auf der Grundlage von Werkverträgen in der Fassung der Ände-\nrungsvereinbarung vom 4./10. September 1990 (BGBl. 1989 II S. 774; 1992 II\nS. 349) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Repu-\nblik Kroatien außer Kraft getreten. Auf die Bestimmungen des Artikels 13 Abs. 2\ndieser Vereinbarung wird verwiesen.\nBerlin, den 27. Januar 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r"]}