{"id":"bgbl2-2003-33-5","kind":"bgbl2","year":2003,"number":33,"date":"2003-12-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/33#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-33-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_33.pdf#page=23","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen","law_date":"2003-10-16T00:00:00Z","page":1655,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2003                                1655\nsamt 51 578,66 EUR (in Worten: einundfünfzigtausendfünfhun-              von bis zu insgesamt 12 782 297,03 EUR (in Worten: zwölf Mil-\ndertachtundsiebzig Euro und sechsundsechzig Cent) repro-                 lionen siebenhundertzweiundachtzigtausendzweihundertsieben-\ngrammiert und als Darlehen in Höhe von bis zu insgesamt                  undneunzig Euro und drei Cent) wird in Höhe von bis zu insge-\n11 300 000,– EUR (in Worten: elf Millionen dreihunderttausend            samt 12 700 000,– EUR (in Worten: zwölf Millionen sieben-\nEuro) zusätzlich für das Vorhaben „Wasserverlustreduzierungs-            hunderttausend Euro) reprogrammiert und als Darlehen zusätz-\nprogramm Aleppo“ zur Verfügung gestellt, wenn nach Prüfung               lich für das Vorhaben „Wassersektorprogramm Barada Be-\ndessen Förderungswürdigkeit festgestellt ist.                            cken/Rif Damaskus Gouvernorat“ zur Verfügung gestellt, wenn\nnach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt ist.\n(3) Das in den Regierungsverhandlungen vom 19. Dezember\n(5) Die der Regierung der Arabischen Republik Syrien von der\n1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland gewährten Kondi-\nund der Regierung der Arabischen Republik Syrien vorgesehene\ntionen laufen für die unter den Absätzen 2 bis 4 aufgeführten\nDarlehen für das Vorhaben „Rehabilitierung von Textilbetrieben“\nDarlehen:\nin Höhe von bis zu insgesamt 5 112 918,81 EUR (in Worten: fünf\nMillionen einhundertzwölftausendneunhundertachtzehn Euro                 – 30 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),\nund einundachtzig Cent) wird reprogrammiert und als Darlehen             – 2,00 vom Hundert Zinsen.\nfür das Vorhaben „Fachhochschule für Wassermanagement“ zur\nVerfügung gestellt, wenn nach Prüfung dessen Förderungswür-\nArtikel 6\ndigkeit festgestellt ist.\nDieses Abkommen tritt an dem Tage in Kraft, an dem die\n(4) Das in der Regierungszusage der Bundesrepublik                    Regierung der Arabischen Republik Syrien der Regierung der\nDeutschland an die Regierung der Arabischen Republik Syrien              Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt hat, dass die innerstaat-\nvom 23. Dezember 1991 vorgesehene Darlehen für das Vorha-                lichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maßge-\nben „Wasserversorgung Jird Al-Annazeh Al Kadmous“ in Höhe                bend ist der Tag des Eingangs der Mitteilung.\nGeschehen zu Damaskus am 16. Juli 2003 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher, arabischer und englischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Ausle-\ngung des deutschen und des arabischen Wortlauts ist der engli-\nsche Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nEberhard Schuppius\nFür die Regierung der Arabischen Republik Syrien\nD r. Ta w f i k I s m a i l\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen\nVom 16. Oktober 2003\nDas Übereinkommen vom 20. Februar 1957 über die Staatsangehörigkeit ver-\nheirateter Frauen (BGBl. 1973 II S. 1249) wird nach seinem Artikel 6 Abs. 2 für\nRuanda                                                         am 25. Dezember 2003\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n8. Januar 2003 (BGBl. II S. 95).\nBerlin, den 16. Oktober 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r"]}