{"id":"bgbl2-2003-31-3","kind":"bgbl2","year":2003,"number":31,"date":"2003-11-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/31#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-31-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_31.pdf#page=27","order":3,"title":"Bekanntmachung des deutsch-äthiopischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2003-10-02T00:00:00Z","page":1619,"pdf_page":27,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 14. November 2003                         1619\nBekanntmachung\ndes deutsch-äthiopischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 2. Oktober 2003\nDas in Addis Abeba am 11. September 2003 unter-\nzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Demo-\nkratischen Bundesrepublik Äthiopien über Finanzielle\nZusammenarbeit („Warenhilfe VIII — Beschaffung von Er-\nsatzteilen für Mercedes-Busse“) ist nach seinem Artikel 5\nam 11. September 2003\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 2. Oktober 2003\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l H o f m a n n\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n„Warenhilfe VIII — Beschaffung von Ersatzteilen für Mercedes-Busse“\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 Äthiopien, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am\nMain, einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von insgesamt\nund\n975 000,— EUR (in Worten: neunhundertfünfundsiebzigtausend\ndie Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien —           Euro) für das Vorhaben „Warenhilfe VIII — Beschaffung von\nErsatzteilen für Mercedes-Busse“ zur Finanzierung der Devisen-\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen            kosten für den Bezug von Ersatzteilen zur Reparatur von Merce-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokra-              des-Bussen und der im Zusammenhang mit der finanzierten\ntischen Bundesrepublik Äthiopien,                                     Wareneinfuhr anfallenden Devisen- und Inlandskosten für Trans-\nport, Versicherung und Montage zu erhalten.\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und            (2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einver-\nzu vertiefen,                                                         nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Demokratischen Bundesrepublik\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-        Äthiopien durch ein anderes Vorhaben ersetzt werden.\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung                                Artikel 2\nin der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien beizutragen,\nDie Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrags, die Be-\nunter Bezugnahme auf die Verbalnote der Botschaft der Bun-         dingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das\ndesrepublik Deutschland in Addis Abeba vom 11. November               Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der\n2002 über die Zusage der nachfolgend genannten Mittel —               Kreditanstalt für Wiederaufbau und den Empfängern des Finan-\nzierungsbeitrags zu schließenden Verträge, die den in der Bun-\nsind wie folgt übereingekommen:                                    desrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unter-\nliegen. Die Zusage des in Artikel 1 genannten Betrags entfällt,\nsoweit nicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach dem\nArtikel 1\nZusagejahr die entsprechenden Finanzierungsverträge ge-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-            schlossen wurden. Für diesen Betrag endet diese Frist mit\nlicht es der Regierung der Demokratischen Bundesrepublik              Ablauf des 31. Dezember 2010."]}