{"id":"bgbl2-2003-30-14","kind":"bgbl2","year":2003,"number":30,"date":"2003-11-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/30#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-30-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_30.pdf#page=31","order":14,"title":"Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung zu der deutsch-bulgarischen Vereinbarung vom 4. Februar 1992 über die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung)","law_date":"2003-10-16T00:00:00Z","page":1591,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 7. November 2003            1591\nBekanntmachung\nder Änderungsvereinbarung\nzu der deutsch-bulgarischen Vereinbarung vom 4. Februar 1992\nüber die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung ihrer beruflichen\nund sprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung)\nVom 16. Oktober 2003\nDie in Sofia durch Notenwechsel vom 26. Juni/28. Juli\n2003 geschlossene Vereinbarung zur Änderung der Ver-\neinbarung vom 4. Februar 1992 zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Bulgarien über die Beschäftigung von Arbeitneh-\nmern zur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen\nKenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung) (BGBl. 1992\nII S. 403) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 28. Juli 2003\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nach-\nstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 16. Oktober 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r\nBotschaft                                                           Sofia, den 28. Juli 2003\nder Bundesrepublik Deutschland\nSofia\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Eingang der Verbalnote\nNr. 04-16-27 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Bulgarien\nvom 26. Juni 2003 zu bestätigen, die in vereinbarter deutscher Fassung wie folgt lautet:\n„Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Bulgarien beehrt sich,\nder Botschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der zwischen beiden Seiten er-\nzielten Einigung in Teil B, Ziff. 2 des Protokolls über die vom 12. – 13. Dezember 2002 in\nBonn durchgeführte Tagung der Bulgarisch-Deutschen Arbeitsgruppe für Fragen der Be-\nschäftigung entsandter bulgarischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland fol-\ngende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe c) der am 4. Februar 1992 in Sofia unterzeichneten Ver-\neinbarung zwischen der Regierung der Republik Bulgarien und der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland über die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung\nihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung) wird\ngeändert und erhält folgende Fassung:\n„c) bei Aufnahme der Beschäftigung nicht jünger als 18 und nicht älter als 40 Jahre\nalt sind.“\n2. Diese Vereinbarung wird in bulgarischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Vorschlag der Regie-\nrung der Republik Bulgarien einverstanden erklärt, so werden diese Verbalnote und die\ndas Einverständnis der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck brin-\ngende Antwortnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung zwi-\nschen der Regierung der Republik Bulgarien und der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland zur Änderung des Artikels 2, Absatz 1, Buchstabe c) der am 4. Februar 1992 in Sofia\nunterzeichneten Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Bulgarien und der","1592                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 7. November 2003\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0, Telefax: (02 21) 9 76 68-3 36\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. Einzelstücke je an-\ngefangene 16 Seiten 1,40 € zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2003 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.-Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.                                                                Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nPreis dieser Ausgabe: 3,70 € (2,80 € zuzüglich 0,90 € Versandkosten), bei             Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,30 €.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nISSN 0341-1109\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland über die Beschäftigung von Arbeitnehmern\nzur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Verein-\nbarung) bilden, die als ein untrennbarer Teil der Gastarbeitnehmer-Vereinbarung zu be-\ntrachten ist und mit dem Datum der Antwortnote in Kraft tritt.\nDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Bulgarien benutzt auch\ndiesen Anlass, die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erneut seiner vorzüglichen\nHochachtung zu versichern.“\nDie Botschaft beehrt sich, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Repu-\nblik Bulgarien mitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit\ndem Vorschlag der Regierung der Republik Bulgarien einverstanden erklärt. Demgemäß\nbilden die Verbalnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Bul-\ngarien vom 26. Juni 2003 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien, die am\n28. Juli 2003 in Kraft tritt und deren deutscher und bulgarischer Wortlaut gleichermaßen\nverbindlich ist.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Republik Bulgarien erneut ihrer ausgezeichnetsten\nHochachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Bulgarien\nSofia"]}