{"id":"bgbl2-2003-30-11","kind":"bgbl2","year":2003,"number":30,"date":"2003-11-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/30#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-30-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_30.pdf#page=13","order":11,"title":"Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung zu der deutsch-rumänischen Vereinbarung vom 12. Mai 1992 über die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung)","law_date":"2003-10-10T00:00:00Z","page":1573,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 7. November 2003             1573\nBekanntmachung\nder Änderungsvereinbarung\nzu der deutsch-rumänischen Vereinbarung vom 12. Mai 1992\nüber die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung ihrer beruflichen\nund sprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung)\nVom 10. Oktober 2003\nDie in Bukarest durch Notenwechsel vom 10./21. April 2003 geschlossene\nVereinbarung zur Änderung der Vereinbarung vom 12. Mai 1992 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien\nüber die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung ihrer beruflichen\nund sprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung) (BGBl. 1992 II\nS. 494), ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 21. April 2003\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 10. Oktober 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r\nDer Botschafter                                                 Bukarest, 10. April 2003\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nfolgende Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung vom 12. Mai 1992 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien über die\nBeschäftigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen\nKenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung) vorzuschlagen:\n1. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Vereinbarung vom 12. Mai 1992 wird die\nZahl „35“ durch die Zahl „40“ ersetzt.\n2. Diese Vereinbarung wird in deutscher und rumänischer Sprache beschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung von Rumänien mit den unter den Nummern 1 und 2 gemachten\nVorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt\nund für dieselbe Dauer gilt wie die Vereinbarung vom 12. Mai 1992.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nD r. A r m i n H i l l e r\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nvon Rumänien\nHerrn Dan Mircea Geoana\nBukarest"]}