{"id":"bgbl2-2003-28-17","kind":"bgbl2","year":2003,"number":28,"date":"2003-10-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/28#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-28-17/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_28.pdf#page=23","order":17,"title":"Bekanntmachung zu der Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht","law_date":"2003-09-06T00:00:00Z","page":1503,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 13. Oktober 2003          1503\neine Partei dieser Vereinbarung jederzeit diese Vereinbarung nach vorhergehenden\nKonsultationen durch Notifikation in Bezug auf das genannte Unternehmen kündigen;\ndie Vereinbarung tritt 3 Monate nach ihrer Kündigung in Bezug auf das genannte\nUnternehmen außer Kraft.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern\n1 bis 8 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\neinverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen\nAmts eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatz-\nabkommens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 11. August 2003 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das\nAuswärtige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vor-\nschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt.\nDemgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nNr. 1080 vom 11. August 2003 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten\nvon Amerika gemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut,\ndie am 11. August 2003 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleicher-\nmaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nzu der Satzung\nder Haager Konferenz für Internationales Privatrecht\nVom 6. September 2003\nDie Regierung der R u s s i s c h e n F ö d e r a t i o n hat der Regierung der\nNiederlande als Verwahrer der Satzung der Haager Konferenz für Internationa-\nles Privatrecht in ihrer am 31. Oktober 1951 in Den Haag revidierten Fassung\n(BGBl. 1959 II S. 981; 1983 II S. 732) am 2. Juli 2003 mit Wirkung vom gleichen\nTage mit nachstehender E r k l ä r u n g folgendes innerstaatliche Organ nach\nArtikel 6 der Satzung notifiziert:\n(Übersetzung)                                 (Übersetzung)\n“In accordance with Article 6 of the Sta-        „Nach Artikel 6 der Satzung hat die\ntute, the Russian Federation has designa-       Russische Föderation … das Ministerium\nted … the Ministry of Foreign Affairs of        für Auswärtige Angelegenheiten der Rus-\nthe Russian Federation as the National          sischen Föderation als innerstaatliches\nOffice …”                                       Organ … bezeichnet.“\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n4. November 2002 (BGBl. II S. 2852).\nBerlin, den 6. September 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r"]}