{"id":"bgbl2-2003-28-11","kind":"bgbl2","year":2003,"number":28,"date":"2003-10-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/28#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-28-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_28.pdf#page=13","order":11,"title":"Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2003-09-01T00:00:00Z","page":1493,"pdf_page":13,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 13. Oktober 2003                         1493\nBekanntmachung\ndes deutsch-vietnamesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 1. September 2003\nDas in Hanoi am 15. Mai 2003 unterzeichnete Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen\nRepublik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit 2002\nist nach seinem Artikel 6\nam 15. Mai 2003\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 1. September 2003\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nD r. U r s u l a S c h ä f e r - P r e u s s\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2002\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 1. „Abwasser- und Müllentsorgungsprogramm Nord“ bis zu\n8 309 000,– EUR (in Worten: acht Millionen dreihundertneun-\nund\ntausend Euro),\ndie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam –\n2. „Abwasserentsorgungsprogramm             Süd“      bis     zu\n4 542 000,– EUR (in Worten: vier Millionen fünfhundertzwei-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nundvierzigtausend Euro),\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialisti-\nschen Republik Vietnam,                                               3. „Abwasserentsorgungsprogramm            Zentrum“    bis    zu\n12 149 000,– EUR (in Worten: zwölf Millionen einhundert-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch               neunundvierzigtausend Euro),\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vorhaben\nzu vertiefen,\nfestgestellt worden ist.\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-          (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                            nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung      durch andere Vorhaben ersetzt werden.\nin der Sozialistischen Republik Vietnam beizutragen,\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nder Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zu einem\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen vom\nspäteren Zeitpunkt ermöglicht, Darlehen oder Finanzierungs-\n6. bis 8. November 2002 –\nbeiträge zur Vorbereitung der unter Absatz 1 genannten Vor-\nsind wie folgt übereingekommen:                                    haben oder Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaß-\nnahmen zur Durchführung und Betreuung der unter Absatz 1\nArtikel 1                                 genannten Vorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu\nerhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermög-\nlicht es der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam,\nArtikel 2\nvon der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, für\nfolgende Vorhaben Darlehen in Höhe von insgesamt                         (1) Die Verwendung der unter Artikel 1 Absatz 1 genannten\n25 000 000,– EUR (in Worten: fünfundzwanzig Millionen Euro) zu        Beträge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt\nerhalten:                                                             werden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen","1494             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 13. Oktober 2003\ndie zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und den Emp-          einundneunzigtausendneunhunderteinundsechzig 98/100 Euro)\nfängern der Darlehen zu schließenden Verträge, die den in der         wird mit einem Betrag von 8 691 000,– EUR (in Worten: acht\nBundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften               Millionen sechshunderteinundneunzigtausend Euro) reprogram-\nunterliegen.                                                          miert und zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1\nerwähnte Vorhaben verwendet, wenn nach Prüfung dessen För-\n(2) Die Zusage der unter Artikel 1 Absatz 1 genannten Be-\nderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\nträge entfällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von 8 Jahren\nnach dem Zusagejahr die entsprechenden Darlehensverträge                 (3) Das in dem Abkommen vom 11. Oktober 2001 zwischen\ngeschlossen wurden. Für diese Beträge endet die Frist mit             unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit\nAblauf des 31. Dezember 2010.                                         für das Vorhaben „Entsorgung von Wasser Can Tho“ vorgesehe-\nne Darlehen in Höhe von 18 500 000,– DM (in Worten: achtzehn\n(3) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam,\nMillionen fünfhunderttausend Deutsche Mark; nachrichtlich in\nsoweit sie nicht selbst Darlehensnehmerin ist, wird gegenüber\nEuro: 9 458 899,80 EUR, in Worten: neun Millionen vierhundert-\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau alle Zahlungen in Euro in\nachtundfünfzigtausendachthundertneunundneunzig           80/100\nErfüllung von Verbindlichkeiten der Darlehensnehmer auf Grund\nEuro) wird mit einem Betrag von 9 458 000,– EUR (in Worten:\nder nach Absatz 1 zu schließenden Verträge garantieren.\nneun Millionen vierhundertachtundfünfzigtausend Euro) repro-\ngrammiert und zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2\nArtikel 3                                  erwähnte Vorhaben verwendet, wenn nach Prüfung dessen För-\nDie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt die      derungswürdigkeit festgestellt worden ist.\nKreditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und                (4) Das in dem Abkommen vom 28. Januar 1995 zwischen\nsonstigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit          unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit\nAbschluss und Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge        für das Vorhaben „Kaffeeprojekt Buon Ma Thuot“ vorgesehene\nin der Sozialistischen Republik Vietnam erhoben werden.               Darlehen in Höhe von 400 000,– DM (in Worten: vierhundert-\ntausend Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 204 516,75 EUR,\nArtikel 4                                  in Worten: zweihundertviertausendfünfhundertsechzehn 75/100\nEuro) wird mit einem Betrag von 13 414,– EUR (in Worten:\nDie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam überlässt       dreizehntausendvierhundertvierzehn Euro) reprogrammiert und\nbei den sich aus der Darlehensgewährung ergebenden Trans-             zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 3 erwähnte\nporten von Personen und Gütern im See- und Luftverkehr den            Vorhaben verwendet, wenn nach Prüfung dessen Förderungs-\nPassagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunter-         würdigkeit festgestellt worden ist.\nnehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichberechtigte\nBeteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundes-              (5) Das in dem Abkommen vom 28. Januar 1995 zwischen\nrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren, und erteilt        unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit\ngegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunter-         für das Vorhaben „Rehabilitierung von Streckenlokomotiven“\nnehmen erforderlichen Genehmigungen.                                  vorgesehene Darlehen in Höhe von 18 100 000,– DM (in Worten:\nachtzehn Millionen einhunderttausend Deutsche Mark; nach-\nrichtlich in Euro: 9 254 383,05 EUR, in Worten: neun Millionen\nArtikel 5\nzweihundertvierundfünfzigtausenddreihundertdreiundachtzig\n(1) Das in dem Abkommen vom 30. Oktober 1996 zwischen              5/100 Euro) wird mit einem Betrag von 85 554,– EUR (in Worten:\nunseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit            fünfundachtzigtausendfünfhundertvierundfünfzig Euro) repro-\nfür das Vorhaben „Wasserversorgung für die Stadt Viet Tri“ vor-       grammiert und zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 3\ngesehene Darlehen in Höhe von 19 000 000,– DM (in Worten:             erwähnte Vorhaben verwendet, wenn nach Prüfung dessen För-\nneunzehn Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:              derungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n9 714 545,74 EUR, in Worten: neun Millionen siebenhundert-\n(6) Das in dem Abkommen vom 14. Oktober 1993 zwischen\nvierzehntausendfünfhundertfünfundvierzig 74/100 Euro) wird mit\nunseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit\neinem Betrag von 4 847 000,– EUR (in Worten: vier Millionen\nfür das Vorhaben „Kautschukprojekt Buon Ma Thuot“ vorgese-\nachthundertsiebenundvierzigtausend Euro) reprogrammiert und\nhene Darlehen in Höhe von 7 500 000,– DM (in Worten: sieben\nmit einem Betrag von 3 331 000,– EUR (in Worten: drei Millionen\nMillionen fünfhunderttausend Deutsche Mark; nachrichtlich in\ndreihunderteinunddreißigtausend Euro) zusätzlich für das Vor-\nEuro: 3 834 689,11 EUR, in Worten: drei Millionen achthundert-\nhaben „Berufliche Bildung“ und mit einem Betrag von\nvierunddreißigtausendsechshundertneunundachtzig          11/100\n1 516 000,– EUR (in Worten: eine Million fünfhundertsechzehn-\nEuro) wird mit einem Betrag von 19 032,– EUR (in Worten: neun-\ntausend Euro) zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 3\nzehntausendzweiunddreißig Euro) reprogrammiert und zusätz-\nerwähnte Vorhaben verwendet, wenn nach Prüfung deren För-\nlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 3 erwähnte Vorhaben\nderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\nverwendet, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit\n(2) Das in dem Abkommen vom 11. Oktober 2001 zwischen              festgestellt worden ist.\nunseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit\nfür das Vorhaben „Entsorgung von Wasser und Müll Bac Ninh“\nArtikel 6\nvorgesehene Darlehen in Höhe von 17 000 000,– DM (in Worten:\nsiebzehn Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:                 Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\n8 691 961,98 EUR, in Worten: acht Millionen sechshundert-             Kraft.\nGeschehen zu Hanoi am 15. Mai 2003 in zwei Urschriften,\njede in deutscher, vietnamesischer und englischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Ausle-\ngung des deutschen und des vietnamesischen Wortlauts ist der\nenglische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nW. M a s s i n g\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nNguyen Sinh Hung"]}