{"id":"bgbl2-2003-22-2","kind":"bgbl2","year":2003,"number":22,"date":"2003-08-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/22#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-22-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_22.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal","law_date":"2003-07-21T00:00:00Z","page":827,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2003                            827\nZusammenhang mit der Durchführung des Vorhabens unmittel-            rechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der\nbar mit den durchführenden Organisationen Auftragsverträge           Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren,\ngeschlossen haben, werden von sämtlichen Steuern und sonsti-         und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Ver-\ngen öffentlichen Abgaben befreit.                                    kehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.\nArtikel 4                                                            Artikel 5\nDie Regierung der Republik Armenien überlässt bei den sich            Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regie-\naus der Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden               rung der Republik Armenien der Regierung der Bundesrepublik\nTransporten von Personen und Gütern im See-, Land- und Luft-         Deutschland mitgeteilt hat, dass die erforderlichen innerstaat-\nverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Ver-      lichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maß-\nkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichbe-       geblich ist der Tag des Eingangs der Mitteilung.\nGeschehen zu Berlin am 14. Januar 2003 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und armenischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nK laus Scharioth\nErich Stather\nFür die Regierung der Republik Armenien\nVartan Khachatryan\n–––––––––––––––\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen\nund beigeordnetem Personal\nVom 21. Juli 2003\nDas Übereinkommen vom 15. Dezember 1994 über die Sicherheit von Perso-\nnal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (BGBl. 1997 II S. 230)\nwird nach seinem Artikel 27 Abs. 2 für folgenden weiteren Staat in Kraft treten:\nZypern                                                              am 31. Juli 2003.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n7. November 2002 (BGBl. 2003 II S. 3).\nBerlin, den 21. Juli 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r"]}