{"id":"bgbl2-2003-15-3","kind":"bgbl2","year":2003,"number":15,"date":"2003-07-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/15#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-15-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_15.pdf#page=5","order":3,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-polnischen Abkommens über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von öffentlichen Straßen außerhalb des Netzes der Bundesfernstraßen, in der Republik Polen im Zuge von öffentlichen Straßen außerhalb des Netzes der Landesstraßen und über die teilweise Beendigung der Anwendung der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Verkehrswesen der Volksrepublik Polen über die Unterhaltung der Grenzstraßenbrücken an der deutsch-polnischen Staatsgrenze","law_date":"2003-05-14T00:00:00Z","page":549,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 3. Juli 2003 549\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-polnischen Abkommens über den Bau und die Erhaltung\nvon Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von öffentlichen Straßen\naußerhalb des Netzes der Bundesfernstraßen,\nin der Republik Polen im Zuge von öffentlichen Straßen\naußerhalb des Netzes der Landesstraßen\nund\nüber die teilweise Beendigung der Anwendung\nder Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen\nder Deutschen Demokratischen Republik und\ndem Ministerium für Verkehrswesen der Volksrepublik Polen\nüber die Unterhaltung der Grenzstraßenbrücken an der deutsch-polnischen Staatsgrenze\nVom 14. Mai 2003\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 28. August 2002 zu dem Abkommen\nvom 21. November 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Polen über den Bau und die Erhaltung von\nGrenzbrücken im nachgeordneten Straßennetz (BGBl. 2002 II S. 2331) wird\nbekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 27 Abs. 1\nam 27. April 2003\nin Kraft getreten ist.\nNach Artikel 26 dieses Abkommens werden die Bestimmungen der Verein-\nbarung vom 17. Januar 1958 zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Verkehrswesen\nder Volksrepublik Polen über die Unterhaltung der Grenzstraßenbrücken an der\ndeutsch-polnischen Staatsgrenze auf die in den Anlagen dieses Abkommens\ngenannten Grenzbrücken mit Wirkung vom 27. April 2003 nicht mehr ange-\nwandt.\nBerlin, den 14. Mai 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r"]}