{"id":"bgbl2-2003-14-12","kind":"bgbl2","year":2003,"number":14,"date":"2003-06-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/14#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-14-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_14.pdf#page=23","order":12,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Protokolle zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991","law_date":"2003-05-02T00:00:00Z","page":535,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 2003        535\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 6 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen\nAmts eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatz-\nabkommens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 23. April 2003 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Aus-\nwärtige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß\nbilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 529 vom\n23. April 2003 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\ngemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am\n23. April 2003 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen\nverbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\n–––––––––––––––\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Protokolle\nzur Durchführung der Alpenkonvention von 1991\nVom 2. Mai 2003\nFolgende Protokolle zum Übereinkommen vom 7. November 1991 zum Schutz\nder Alpen (Alpenkonvention) (BGBl. 1994 II S. 2538) sind für\nMonaco                                                           am 27. April 2003\nin Kraft getreten:\n1. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raum-\nplanung und nachhaltige Entwicklung (BGBl. 2002 II S. 1785, 1787) gemäß\nseinem Artikel 20 Abs. 2,\n2. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Touris-\nmus (BGBl. 2002 II S. 1785, 1824) gemäß seinem Artikel 28 Abs. 2,\n3. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich\nBodenschutz (BGBl. 2002 II S. 1785, 1842) gemäß seinem Artikel 27 Abs. 2,\n4. Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 über die Bei-\nlegung von Streitigkeiten (BGBl. 2002 II S. 1785, 1862) gemäß seinem Arti-\nkel 16 Abs. 2.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n8. Januar 2003 (BGBl. II S. 94).\nBerlin, den 2. Mai 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nGeier"]}