{"id":"bgbl2-2003-13-17","kind":"bgbl2","year":2003,"number":13,"date":"2003-05-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/13#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-13-17/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_13.pdf#page=47","order":17,"title":"Bekanntmachung des deutsch-mosambikanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2003-05-06T00:00:00Z","page":511,"pdf_page":47,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 22. Mai 2003                               511\nBekanntmachung\ndes deutsch-mosambikanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 6. Mai 2003\nDas in Maputo am 17. März 2003 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Mosambik\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (Jahr 2001) ist nach\nseinem Artikel 6\nam 17. März 2003\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 6. Mai 2003\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l H o f m a n n\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Mosambik\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (Jahr 2001)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                  b) „Parallelfinanzierung zum ESSP – Schulgebäude und Aus-\nstattung“ bis zu 8 027 282,53 EUR (in Worten: acht Millionen\nund\nsiebenundzwanzigtausendzweihundertzweiundachtzig Euro\ndie Regierung der Republik Mosambik –                         und dreiundfünfzig Cent),\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen              c) „Straßenbau- und -unterhaltungsprogramm Sofala“ bis zu\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik                    11 248 421,39 EUR (in Worten: elf Millionen zweihundertacht-\nMosambik,                                                                   undvierzigtausendvierhunderteinundzwanzig Euro und neun-\nunddreißig Cent),\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-\nd) „Ländliche Elektrifizierung Marromeu“ bis zu 4 448 239,37\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu\nEUR (in Worten: vier Millionen vierhundertachtundvierzigtau-\nvertiefen,\nsendzweihundertneununddreißig Euro und siebenunddreißig\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-              Cent),\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                 e) „Refinanzierungsfonds für Mikrofinanzinstitutionen (GAPI)“\nbis zu 1 329 358,89 EUR (in Worten: eine Million dreihundert-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in         neunundzwanzigtausenddreihundertachtundfünfzig Euro und\nder Republik Mosambik beizutragen,                                          neunundachtzig Cent),\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der deutsch-mosambika-            f)  „Kapitalerhöhung bei der Mikrofinanzinstitution SOCREMO“\nnischen Regierungsverhandlungen vom 23. November 2001 –                     bis zu 511 291,88 EUR (in Worten: fünfhundertelftausend-\nzweihunderteinundneunzig Euro und achtundachtzig Cent),\nsind wie folgt übereingekommen:\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit der Vorhaben fest-\nArtikel 1                                  gestellt worden ist.\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht             (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nes der Regierung der Republik Mosambik, von der Kreditanstalt           nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nfür Wiederaufbau, Frankfurt am Main, Finanzierungsbeiträge in           land und der Regierung der Republik Mosambik durch andere\nHöhe von insgesamt 27 609 761,58 EUR (in Worten: siebenund-             Vorhaben ersetzt werden.\nzwanzig Millionen sechshundertneuntausendsiebenhundertein-\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\nundsechzig Euro und achtundfünfzig Cent) zu erhalten für die\nRegierung der Republik Mosambik zu einem späteren Zeitpunkt\nVorhaben\nermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung der\na) „Beteiligung am Erziehungssektor-Strategieprogramm – ESSP“           in Absatz 1 genannten Vorhaben oder für notwendige Begleit-\nbis zu 2 045 167,52 EUR (in Worten: zwei Millionen fünfund-        maßnahmen zur Durchführung und Betreuung der in Absatz 1\nvierzigtausendeinhundertsiebenundsechzig Euro und zwei-            genannten Vorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu\nundfünfzig Cent),                                                  erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung."]}