{"id":"bgbl2-2003-13-11","kind":"bgbl2","year":2003,"number":13,"date":"2003-05-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/13#page=38","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-13-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_13.pdf#page=38","order":11,"title":"Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2003-04-16T00:00:00Z","page":502,"pdf_page":38,"num_pages":1,"content":["502               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 22. Mai 2003\nBekanntmachung\ndes deutsch-albanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 16. April 2003\nDas in Tirana am 11. Dezember 2002 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit („Wasserver- und\nAbwasserentsorgung Mittelalbanien – Komponenten\nBerat und Kucova“ – Jahr 2000) ist nach seinem Artikel 5\nam 11. März 2003\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 16. April 2003\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. U r s u l a S c h ä f e r - P r e u s s\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n(„Wasserver- und Abwasserentsorgung Mittelalbanien\n– Komponenten Berat und Kucova“ – Jahr 2000)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 sechsundvierzigtausendsiebenhundertvierundneunzig 46/100 Euro)\nfür das Vorhaben „Wasserver- und Abwasserentsorgung Mittel-\nund\nalbanien – Komponenten Berat und Kucova“ zu erhalten, wenn\ndie Regierung der Republik Albanien –                   nach Prüfung die Förderungswürdigkeit des Vorhabens festge-\nstellt worden ist.\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik                  (2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nAlbanien,                                                              men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Albanien durch andere Vorha-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch            ben ersetzt werden. Wird das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und          durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vorhaben des Umwelt-\nzu vertiefen,                                                          schutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als Kreditgarantie-\nfonds für mittelständische Betriebe oder als Maßnahme, die der\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-         Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen dient,\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                             oder als eine selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armuts-\nbekämpfung die besonderen Voraussetzungen für die Förderung\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in     im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt, so kann ein Finan-\nder Republik Albanien beizutragen,                                     zierungsbeitrag, anderenfalls ein Darlehen gewährt werden.\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen vom                 Regierung der Republik Albanien zu einem späteren Zeitpunkt\n23. Juni 2000 –                                                        ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungsbeiträge zur\nVorbereitung des in Absatz 1 genannten Vorhabens oder Finan-\nsind wie folgt übereingekommen:                                      zierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durch-\nführung und Betreuung des in Absatz 1 genannten Vorhabens\nArtikel 1                                  von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, findet dieses\nAbkommen Anwendung.\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nes der Regierung der Republik Albanien von der Kreditanstalt für          (4) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-\nWiederaufbau, Frankfurt am Main, ein Darlehen von bis zu               nahmen nach Absatz 3 werden in Darlehen umgewandelt, wenn\n6 646 794,46 EUR (in Worten: sechs Millionen sechshundert-             sie nicht für solche Maßnahmen verwendet werden."]}