{"id":"bgbl2-2003-12-4","kind":"bgbl2","year":2003,"number":12,"date":"2003-05-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/12#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-12-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_12.pdf#page=5","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung und Ergänzung des deutsch-niederländischen Abkommens vom 22. Dezember 1986 über die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung sowie der dazugehörigen Verordnung","law_date":"2003-03-26T00:00:00Z","page":437,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2003   437\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes Abkommens zur Änderung und Ergänzung\ndes deutsch-niederländischen Abkommens vom 22. Dezember 1986\nüber die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung\nsowie der dazugehörigen Verordnung\nVom 26. März 2003\nNach Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung vom 13. September 2001 zu dem\nAbkommen vom 22. Dezember 1986 zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über\ndie Schifffahrtsordnung in der Emsmündung und dem Abkommen vom 5. April\n2001 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. Dezember 1986\n(BGBl. 2001 II S. 1049) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen vom 5. April\n2001 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. Dezember 1986\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\ndes Königreichs der Niederlande über die Schifffahrtsordnung in der Ems-\nmündung nach seinem Artikel 4\nam 11. Dezember 2002\nin Kraft getreten ist.\nGleichzeitig wird bekannt gemacht, dass die Verordnung nach ihrem Artikel 2\nAbs. 1 am 11. Dezember 2002 in Kraft getreten ist.\nBerlin, den 26. März 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r\nBekanntmachung\nder Änderungsvereinbarung\nzu der deutsch-amerikanischen Vereinbarung vom 27. März 1998\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,\ndie mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der\nBundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind,\nin der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 29. Juni 2001\nVom 26. März 2003\nDie in Berlin durch Notenwechsel vom 20. März 2003 geschlossene Ände-\nrungsvereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu der Vereinbarung\nvom 27. März 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gewährung\nvon Befreiungen und Vergünstigungen gemäß Artikel 72 Abs. 5 des Zusatzab-\nkommens zum NATO-Truppenstatut an Unternehmen, die mit Dienstleistungen\nauf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesrepublik Deutsch-\nland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind (BGBl. 1998 II\nS. 1199), in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 29. Juni 2001 (BGBl.\n2001 II S. 1029), ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 20. März 2003\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 26. März 2003\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. L ä u f e r"]}