{"id":"bgbl2-2003-1-9","kind":"bgbl2","year":2003,"number":1,"date":"2003-01-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/1#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-1-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_1.pdf#page=19","order":9,"title":"Bekanntmachung des deutsch-nicaraguanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2002-11-29T00:00:00Z","page":19,"pdf_page":19,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 17. Januar 2003                              19\nBekanntmachung\ndes deutsch-nicaraguanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 29. November 2002\nDas in Bonn am 18. Oktober 2002 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Nicaragua\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (1997, 1998) ist nach\nseinem Artikel 5\nam 18. Oktober 2002\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 29. November 2002\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nProf. Dr. M i c h a e l B o h n e t\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Nicaragua\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (1997, 1998)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, ein Darlehen von bis zu\n12 782 297,– EUR (in Worten: zwölf Millionen siebenhundertzwei-\nund\nundachtzigtausendzweihundertsiebenundneunzig Euro) für das\ndie Regierung der Republik Nicaragua –                  Vorhaben „Modernisierung der Stromübertragungssysteme im\nNorden und Westen“ zu erhalten, wenn nach Prüfung die Förde-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen            rungswürdigkeit dieses Vorhabens festgestellt worden ist.\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik\n(2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nNicaragua,\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Nicaragua durch andere Vor-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\nhaben ersetzt werden.\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und\nzu vertiefen,                                                            (3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\nRegierung der Republik Nicaragua zu einem späteren Zeitpunkt\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-        ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungsbeiträge zur\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                            Vorbereitung des in Absatz 1 genannten Vorhabens oder Finan-\nzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durch-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in    führung und Betreuung des in Absatz 1 genannten Vorhabens\nder Republik Nicaragua beizutragen,                                   von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, findet dieses\nAbkommen Anwendung.\nunter Bezugnahme auf die Regierungsverhandlungen vom\n19. bis 21. August 1997 und vom 6. bis 8. Juli 1998 sowie die                                     Artikel 2\nVerbalnote der Deutschen Botschaft Managua vom 12. August\n1998 –                                                                   (1) Die Verwendung des in Artikel 1 Absatz 1 genannten\nBetrags, die Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt\nsind wie folgt übereingekommen:                                     wird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der\nzwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfän-\nger des Darlehens zu schließende Vertrag, der den in der Bun-\nArtikel 1\ndesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unter-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht         liegt. Die Zusage des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Betrags\nes der Regierung der Republik Nicaragua, von der Kreditanstalt        entfällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach"]}