{"id":"bgbl2-2003-1-13","kind":"bgbl2","year":2003,"number":1,"date":"2003-01-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2003/1#page=28","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2003-1-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2003/bgbl2_2003_1.pdf#page=28","order":13,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tschechischen Abkommens über die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts Wiederaufbau Gewässergütemessstationen Obristvi und Zelcin sowie des Zentrallabors in Prag in der Tschechischen Republik","law_date":"2002-12-11T00:00:00Z","page":28,"pdf_page":28,"num_pages":2,"content":["28              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 17. Januar 2003\nBekanntmachung\ndes deutsch-tschechischen Abkommens\nüber die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts\n„Wiederaufbau Gewässergütemessstationen Obfiistvi und Zelãin sowie\ndes Zentrallabors in Prag“ in der Tschechischen Republik\nVom 11. Dezember 2002\nDas in Berlin am 10. Dezember 2002 unterzeichnete Abkommen zwischen\ndem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der\nBundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Umwelt der Tschechi-\nschen Republik über die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilotpro-\njekts „Wiederaufbau Gewässergütemessstationen Obfiistvi und Zelãin sowie des\nZentrallabors in Prag“ in der Tschechischen Republik ist nach seinem Artikel 5\nam 10. Dezember 2002\nin Kraft getreten; es wird nachstehend nebst der dazugehörigen Protokollnotiz\nvom 10. Dezember 2002 veröffentlicht.\nBonn, den 11. Dezember 2002\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nIm Auftrag\nHoffmann\nAbkommen\nzwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik\nüber die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts\n„Wiederaufbau Gewässergütemessstationen Obfiistvi und Zelãin sowie\ndes Zentrallabors in Prag“\nin der Tschechischen Republik\nDas Bundesministerium                     rung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit         dem Gebiet des Umweltschutzes,\nder Bundesrepublik Deutschland\nangesichts des Vertrags vom 12. Dezember 1995 zwischen\nund                              der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Repu-\ndas Ministerium für Umwelt                   blik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirt-\nschaft an den Grenzgewässern,\nder Tschechischen Republik –\nim Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für Schutz\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen      und Erhalt der Elbe, gestützt auf die gemeinsame Arbeit im\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechi-      Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe\nschen Republik,                                                (IKSE), in Anbetracht des gemeinsamen Interesses, die im\nAugust des Jahres 2002 durch das Hochwasser an Umwelt-\nin dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen durch      schutzeinrichtungen entstandenen Schäden so schnell wie\nweitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes       möglich zu beseitigen, und in der Gewissheit, dass die wieder zu\nzu festigen und zu vertiefen,                                  errichtenden Umweltschutzeinrichtungen für die Erfolgskontrolle\nbereits realisierter Vorhaben sowie für die Vorbereitung und\neingedenk des Abkommens vom 24. Oktober 1996 zwischen        Durchführung von weiteren Maßnahmen zum Schutz der Elbe\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-    von Bedeutung sind,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 17. Januar 2003                          29\nin Anbetracht der gemeinsamen Verantwortung für die natür-        vertrags einen zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss in\nlichen Lebensgrundlagen in Europa und in der Absicht, zur            Höhe von bis zu 1 000 000 € (in Worten: eine Million Euro) zur\nVerminderung der Umweltbelastungen in der Bundesrepublik             Verfügung stellen.\nDeutschland und in der Tschechischen Republik beizutragen –\n(2) Die Höhe des zweckgebundenen Zuschusses und die\nBedingungen der Gewährung der im Absatz 1 genannten Förde-\nsind wie folgt übereingekommen:                                   rung werden auch Gegenstand des zwischen der Deutschen\nArtikel 1                                 Ausgleichsbank und dem Fördernehmer zu schließenden Förder-\nvertrags sein. Das Zustimmungsverfahren vor seinem Inkraft-\n(1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und             treten wird im Fördervertrag geregelt.\nReaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und das\nMinisterium für Umwelt der Tschechischen Republik werden bei\nArtikel 3\nder gemeinsamen Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts\n„Wiederaufbau Gewässergütemessstationen Obfiistvi und Zelãin            Die mit dem Projekt verbundenen Lieferungen und Leistun-\nsowie des Zentrallabors in Prag“ zusammenarbeiten. Mit dem           gen werden in dem Umfang des nach Artikel 2 Absatz 1 von der\nProjekt wird der Wiederaufbau von auf tschechischer Seite des        deutschen Seite tatsächlich gewährten Zuschusses in Überein-\nElbeeinzugsgebietes durch das Hochwasser im August des               stimmung mit den geltenden Zoll- und Steuervorschriften der\nJahres 2002 zerstörten Umweltschutzeinrichtungen unterstützt.        Tschechischen Republik nicht mit Zöllen, Zollgebühren, Steuern\noder anderen fiskalischen Gebühren mit vergleichbarer Wirkung\n(2) Das Abstimmungsverfahren für die einzelnen Projektmaß-\nbelastet.\nnahmen wird Gegenstand des zwischen der Deutschen Aus-\ngleichsbank und dem Fördernehmer zu schließenden Förder-\nvertrags sein. Im Fördervertrag wird auch geregelt, dass alle                                   Artikel 4\nProjektmaßnahmen IKSE-konform umzusetzen und dabei die                  Die Prüfungsrechte des Bundesministeriums für Umwelt,\nbesten verfügbaren Techniken und Technologien einzusetzen            Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutsch-\nsind, wodurch das Projekt Modellcharakter erhält.                    land, der Deutschen Ausgleichsbank sowie des Bundesrech-\nnungshofes der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der\nArtikel 2                                 Verwendung der Mittel nach Artikel 2 bei dem Fördernehmer\nwerden Gegenstand des im Artikel 1 Absatz 2 genannten Förder-\n(1) Die deutsche Seite wird sich an der Finanzierung der Pro-     vertrags sein.\njektmaßnahmen nach Artikel 1 Absatz 2 beteiligen. Dazu wird\ndas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-\nArtikel 5\nsicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten des\nFördernehmers nach Maßgabe des zwischen der Deutschen                   Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung durch\nAusgleichsbank und dem Fördernehmer zu schließenden Förder-          beide Vertragsparteien in Kraft.\nGeschehen zu Berlin am 10. Dezember 2002 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nSimone Probst\nFür das Ministerium für Umwelt\nder Tschechischen Republik\nBûle"]}