{"id":"bgbl2-2002-8-3","kind":"bgbl2","year":2002,"number":8,"date":"2002-03-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/8#page=271","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-8-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_8.pdf#page=271","order":3,"title":"Bekanntmachung des deutsch-indonesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2002-01-24T00:00:00Z","page":595,"pdf_page":271,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 4. März 2002                            595\nBekanntmachung\ndes deutsch-indonesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 24. Januar 2002\nDas in Jakarta am 28. November 2001 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2000 (Vorhaben „Ver-\nbesserung der Ausbildung für Seeleute“) ist nach seinem\nArtikel 5\nam 28. November 2001\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 24. Januar 2002\nBund esminist erium\nfür w irt sc haft lic he Zusammenarb eit\nu n d En t w i c k l u n g\nIm Auftrag\nProf. Dr. M i c h a e l B o h n e t\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2000\n(Vorhaben „Verbesserung der Ausbildung für Seeleute“)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                   unter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-\nlungen vom 5. Oktober 2000 –\nund\ndie Regierung der Republik Indonesien –                    sind wie folgt übereingekommen:\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen                                       Art ikel 1\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nIndonesien,\nes der Regierung der Republik Indonesien, von der Kreditanstalt\nfür Wiederaufbau, Frankfurt am Main, für das Vorhaben „Verbes-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch           serung der Ausbildung für Seeleute“ Darlehen bis zu insgesamt\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und         45 000 000,– DM (in Worten: fünfundvierzig Millionen Deutsche\nzu vertiefen,                                                         Mark; nachrichtlich in Euro: 23›008 134,65) zu erhalten, wenn\nnach Prüfung die Förderungwürdigkeit dieses Vorhabens festge-\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-        stellt worden ist.\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                               (2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nIn der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in    und der Regierung der Republik Indonesien durch andere Vor-\nder Republik Indonesien beizutragen,                                  haben ersetzt werden.","596                         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 4. März 2002\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08-0, Telefax: (02 28) 3 82 08-36\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. Einzelstücke je an-\ngefangene 16 Seiten 1,40 € zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 25,85 € (23,80 € zuzüglich 2,05 € Versandkosten), bei             Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 13 20 · 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 26,45 €.                                                 Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7% .\nISSN 0341-1109\nArt ikel 2                                Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge in der Republik\nIndonesien erhoben werden.\n(1) Die Verwendung des in Artikels 1 genannten Betrags, die\nBedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das\nVerfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der Kre-                                                   Art ikel 4\nditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger der Darlehen zu                       Die Regierung der Republik Indonesien überlässt bei den sich\nschließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik Deutsch-                    aus der Darlehensgewährung ergebenden Transporten von Per-\nland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.                                   sonen und Gütern im See- und Luftverkehr den Passagieren und\n(2) Die Zusage des in Artikel 1 genannten Betrags entfällt,                   Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine\nsoweit nicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach dem                      Maßnahmen, die die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrs-\nZusagejahr die entsprechenden Darlehensverträge abgeschos-                       unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland aus-\nsen wurden. Für diesen Betrag endet diese Frist mit Ablauf des                   schließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für\n31. Dezember 2008.                                                               eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\nGenehmigungen.\nArt ikel 3\nArt ikel 5\nDie Regierung der Republik Indonesien stellt die Kreditanstalt\nfür Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffent-                       Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit Abschluss und                       Kraft.\nGeschehen zu Jakarta am 28. November 2001 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher, indonesischer und englischer\nSprache, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschied-\nlicher Auslegung des deutschen und des indonesischen Wort-\nlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nGerhard Fuld a\nFür die Regierung der Republik Indonesien\nBac hrun Sub ard jo"]}