{"id":"bgbl2-2002-7-10","kind":"bgbl2","year":2002,"number":7,"date":"2002-02-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/7#page=44","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-7-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_7.pdf#page=44","order":10,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-maltesischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie über das Außerkrafttreten des früheren Abkommens vom 17. September 1974","law_date":"2002-01-14T00:00:00Z","page":320,"pdf_page":44,"num_pages":1,"content":["320 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2002\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-maltesischen Abkommens\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung\nauf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen\nsowie über das Außerkrafttreten\ndes früheren Abkommens vom 17. September 1974\nVom 14. Januar 2002\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 zu dem Abkom-\nmen vom 8. März 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur\nVermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom-\nmen und vom Vermögen (BGBl. 2001 II S. 1297) wird bekannt gemacht, dass\ndas Abkommen nach seinem Artikel 31 Abs. 2\nam 27. Dezember 2001\nin Kraft getreten und in beiden Vertragsstaaten wie folgt anzuwenden ist:\na) bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge, die am oder nach\ndem 1. Januar des Kalenderjahrs gezahlt werden, das dem Jahr folgt, in dem\ndas Abkommen in Kraft getreten ist;\nb) bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für Veranlagungszeiträume ab\ndem 1. Januar des Kalenderjahrs erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in\ndem das Abkommen in Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunden sind in Valletta am 27. Dezember 2001 ausge-\ntauscht worden.\nNach Artikel 31 Abs. 3 dieses Abkommens tritt das Abkommen vom 17. Sep-\ntember 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermei-\ndung der Doppelbesteuerung (BGBl. 1976 II S. 109, 1675) zu dem Zeitpunkt\naußer Kraft, in dem die Bestimmungen dieses Abkommens wirksam werden.\nBerlin, den 14. Januar 2002\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nG. W e s t d i c k e n b e r g"]}