{"id":"bgbl2-2002-6-5","kind":"bgbl2","year":2002,"number":6,"date":"2002-02-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/6#page=99","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-6-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_6.pdf#page=99","order":5,"title":"Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, der Leistungen an Arbeitslose sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen sowie über das gleichzeitige Außerkrafttreten der Verordnung vom 18. November 1977 zu dem Abkommen","law_date":"2002-01-08T00:00:00Z","page":271,"pdf_page":99,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 18. Februar 2002  271\nBekanntmachung\nüber das Außerkrafttreten des Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland\nüber den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen\nbei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, der Leistungen\nan Arbeitslose sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen\nsowie über das gleichzeitige Außerkrafttreten\nder Verordnung vom 18. November 1977 zu dem Abkommen\nVom 8. Januar 2002\nNach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung vom 18. November 1977 zu dem\nAbkommen vom 29. April 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien\nund Nordirland über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für\nSachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit,\nder Leistungen an Arbeitslose sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und\närztliche Kontrollen (BGBl. 1977 II S. 1221; 1978 II S. 176) wird bekannt\ngemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 6 Satz 2 mit Ablauf des\n31. Dezember 2001\naußer Kraft getreten ist.\nGleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Außerkrafttreten des Abkom-\nmens auch die Verordnung vom 18. November 1977 zu dem Abkommen nach\nihrem Artikel 5 Abs. 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft getreten ist.\nBerlin, den 8. Januar 2002\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nG. W e s t d i c k e n b e r g"]}