{"id":"bgbl2-2002-40-4","kind":"bgbl2","year":2002,"number":40,"date":"2002-10-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/40#page=32","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-40-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_40.pdf#page=32","order":4,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ecuadorianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2002-08-23T00:00:00Z","page":2752,"pdf_page":32,"num_pages":2,"content":["2752           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 28. Oktober 2002\nBekanntmachung\ndes deutsch-ecuadorianischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. August 2002\nDas in Quito am 18. Juli 2002 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Ecuador\nüber Finanzielle Zusammenarbeit ist nach seinem Arti-\nkel 6\nam 18. Juli 2002\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 23. August 2002\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nProf. Dr. M i c h a e l B o h n e t\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Ecuador\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 1. Darlehen bis zu einem Betrag von insgesamt 14 725 054,09 EUR\n(in Worten: vierzehn Millionen siebenhundertfünfundzwanzig-\nund\ntausendvierundfünfzig Euro und neun Cent; nachrichtlich in\ndie Regierung der Republik Ecuador –                         Deutsche Mark: 28 799 702,55 DM):\na) „Stadtentwicklung Babahoyo“ bis zu 1 686 755,67 EUR\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen                     (in Worten: eine Million sechshundertsechsundachtzig-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik                       tausendsiebenhundertfünfundfünfzig Euro und sieben-\nEcuador,                                                                       undsechzig Cent; nachrichtlich in Deutsche Mark:\n3 299 007,35 DM):\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und              b) „Gemeindeentwicklung in Mittelstädten“ bis zu\nzu vertiefen,                                                                  13 038 298,42 EUR (in Worten: dreizehn Millionen acht-\nunddreißigtausendzweihundertachtundneunzig Euro und\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-                 zweiundvierzig Cent; nachrichtlich in Deutsche Mark:\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                     25 500 695,20 DM),\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vor-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in         haben festgestellt worden ist;\nEcuador beizutragen,\n2. einen Finanzierungsbeitrag bis zu einem Betrag von insge-\nsamt 3 579 043,17 EUR (in Worten: drei Millionen fünfhun-\nunter Bezugnahme auf die in der Zeit vom 14. und 15. März\ndertneunundsiebzigtausenddreiundvierzig Euro und siebzehn\n2000 in Quito durchgeführten Regierungsverhandlungen –\nCent; nachrichtlich in Deutsche Mark: 7 000 000,– DM) für das\nVorhaben „Integriertes Management von Wassereinzugs-\nsind wie folgt übereingekommen:                                          gebieten im Amazonas“, wenn nach Prüfung dessen Förde-\nrungswürdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist, dass es\nArtikel 1                                      als Vorhaben des Umweltschutzes die besonderen Voraus-\nsetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungs-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nbeitrages erfüllt;\nes der Regierung der Republik Ecuador oder anderen, von bei-\nden Regierungen gemeinsam auszuwählenden Empfängern, von              3. einen Finanzierungsbeitrag für die Einrichtung eines Studien-\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, folgende            und Fachkräftefonds („Studien- und Fachkräftefonds III für\nBeträge zu erhalten:                                                       Vorhaben der Tropenwalderhaltung“) bis zu 511 291,88 EUR","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 28. Oktober 2002                            2753\n(in Worten: fünfhundertelftausendzweihunderteinundneunzig      oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteili-\nEuro und achtundachtzig Cent; nachrichtlich in Deutsche        gung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigun-\nMark: 1 000 000,– DM).                                         gen.\n(2) Kann bei dem in Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten Vor-\nArtikel 5\nhaben die dort genannte Bestätigung nicht erfolgen, ermöglicht\nes die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Regierung        (1) Reprogrammierung von Darlehen für das Vorhaben „Stadt-\nder Republik Ecuador, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau,      entwicklung Babahoyo“ (Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buch-\nFrankfurt am Main, für diese Vorhaben bis zur Höhe des vorge-      stabe a):\nsehenen Finanzierungsbeitrags ein Darlehen zu erhalten.            1. das im Abkommen vom 30. Januar 1980 über Finanzielle\n(3) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-         Zusammenarbeit für das Vorhaben „Projektbestimmte\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-              Warenhilfe für Elektrizitätsversorgung Los Ríos“, vorgese-\nland und der Regierung der Republik Ecuador durch andere Vor-          hene Darlehen in Höhe von 5 000 000,– DM (in Worten: fünf\nhaben ersetzt werden. Wird das in Absatz 1 Nummer 2 bezeich-           Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 2 556 459,41 EUR)\nnete Vorhaben durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vorhaben des         wird mit einem Betrag von 594 138,21 DM (in Worten:\nUmweltschutzes, der sozialen Infrastruktur, als Kreditgarantie-        fünfhundertvierundneunzigtausendeinhundertachtunddreißig\nfonds für mittelständische Betriebe, als Maßnahme, die der Ver-        Deutsche Mark und einundzwanzig Pfennig; nachrichtlich in\nbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen dient oder        Euro: 303 778,04 EUR) reprogrammiert;\nals eine selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung      2. die im Abkommen vom 14. September 1988 über Finanzielle\ndie besonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege               Zusammenarbeit für die Vorhaben „Trinkwasserversorgung/\neines Finanzierungsbeitrages erfüllt, so kann ein Finanzierungs-       Abwasserentsorgung Mittelstädte“ und „Kreditprogramm\nbeitrag, anderenfalls ein Darlehen gewährt werden.                     handwerkliche Fischerei (Banco Nacional de Fomento/\n(4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der       BNF II)“ vorgesehenen Darlehen in Höhe von 18 000 000,– DM\nRegierung der Republik Ecuador zu einem späteren Zeitpunkt             (in Worten: achtzehn Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich\nermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungsbeiträge zur            in Euro: 9 203 253,86 EUR) und 5 000 000,– DM (in Worten:\nVorbereitung der in Absatz 1 genannten Vorhaben oder Finanzie-         fünf Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\nrungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durch-               2 556 459,41 EUR) werden mit einem Betrag von 2 000 000,– DM\nführung und Betreuung der in Absatz 1 genannten Vorhaben von           (in Worten: zwei Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, findet dieses          Euro: 1 022 583,76 EUR) und 704 869,14 DM (in Worten: sie-\nAbkommen Anwendung.                                                    benhundertviertausendachthundertneunundsechzig Deutsche\nMark und vierzehn Pfennig; nachrichtlich in Euro: 360 393,87 EUR)\n(5) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-        reprogrammiert.\nnahmen nach Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4 werden in Dar-\nlehen umgewandelt, wenn sie nicht für solche Maßnahmen ver-          (2) Reprogrammierung von Darlehen für das Vorhaben\nwendet werden.                                                     „Gemeindeentwicklung in Mittelstädten“ (Artikel 1 Absatz 1\nNummer 1 Buchstabe b):\nArtikel 2                             1. die im Abkommen vom 14. September 1998 über Finanzielle\nZusammenarbeit für die Vorhaben „Trinkwasserversorgung/\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die          Abwasserentsorgung Mittelstädte“ und „Kreditprogramm\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie         handwerkliche Fischerei (Banco Nacional de Fomento/\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der           BNF II)“ vorgesehenen Darlehen in Höhe von 18 000 000,– DM\nKreditanstalt für Wiederaufbau und den Empfängern der Dar-             (in Worten: achtzehn Millionen Deutsche Mark; nachricht-\nlehen oder der Finanzierungsbeiträge zu schließenden Verträge,         lich in Euro: 9 203 253,86 EUR) und 5 000 000,– DM (in\ndie den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts-            Worten: fünf Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in\nvorschriften unterliegen.                                              Euro: 2 556 459,41 EUR) werden mit einem Betrag von\n(2) Die Regierung der Republik Ecuador, soweit sie nicht selbst     13 703 657,50 DM (in Worten: dreizehn Millionen sieben-\nDarlehensnehmer ist, wird gegenüber der Kreditanstalt für Wie-         hundertdreitausendsechshundertsiebenundfünfzig Deutsche\nderaufbau alle Zahlungen in Euro in Erfüllung von Verbindlich-         Mark und fünfzig Pfennig; nachrichtlich in Euro: 7 006 568,82 EUR)\nkeiten der Darlehensnehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu               und 4 000 000,– DM (in Worten: vier Millionen Deutsche Mark;\nschließenden Verträge garantieren.                                     nachrichtlich in Euro: 2 045 167,52 EUR) reprogrammiert;\n(3) Die Regierung der Republik Ecuador, soweit sie nicht        2. das im Abkommen vom 1. Oktober 1990 über Finanzielle\nEmpfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige Rückzah-         Zusammenarbeit für das Vorhaben „Trinkwasserversor-\nlungsansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu schließen-           gung/Abwasserentsorgung Santo Domingo de los Colora-\nden Finanzierungsverträge entstehen können, gegenüber der              dos“ vorgesehene Darlehen in Höhe von 8 000 000,– DM (in\nKreditanstalt für Wiederaufbau garantieren.                            Worten: acht Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\n4 090 335,05 EUR) wird mit einem Betrag von 7 797 037,70 DM\n(in Worten: sieben Millionen siebenhundertsiebenundneun-\nArtikel 3                                 zigtausendsiebenunddreißig Deutsche Mark und siebzig\nDie Regierung der Republik Ecuador stellt die Kreditanstalt für     Pfennig; nachrichtlich in Euro: 3 986 562,07 EUR) reprogram-\nWiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffent-              miert.\nlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit Abschluss und           (3) Reprogrammierung von Finanzierungsbeiträgen für das\nDurchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge in der Republik   Vorhaben „Integriertes Management von Wassereinzugsgebie-\nEcuador erhoben werden.                                            ten im Amazonas“ (Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2):\n1. der im Abkommen vom 1. Oktober 1990 über Finanzielle\nArtikel 4                                 Zusammenarbeit für das Vorhaben „Tropenwalderhaltung\n(Erhaltung und wirtschaftliche Nutzung des Waldes)“ vor-\nDie Regierung der Republik Ecuador überlässt bei den sich\ngesehene Finanzierungbeitrag in Höhe von 15 000 000,– DM\naus der Darlehensgewährung und der Gewährung der Finanzie-\n(in Worten: fünfzehn Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich\nrungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen und\nin Euro: 7 669 378,22 EUR) wird reprogrammiert;\nGütern im See- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten\ndie freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen,    2. der im Abkommen vom 31. Mai 1993 über Finanzielle Zu-\nwelche die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunterneh-         sammenarbeit für das Vorhaben „Waldschutzprojekt Gran\nmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen            Sumaco“ vorgesehene Finanzierungsbeitrag von 3 000 000,– DM"]}