{"id":"bgbl2-2002-4-5","kind":"bgbl2","year":2002,"number":4,"date":"2002-01-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/4#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-4-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_4.pdf#page=6","order":5,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind (Korrekturvereinbarung)","law_date":"2002-01-04T00:00:00Z","page":126,"pdf_page":6,"num_pages":2,"content":["126 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 31. Januar 2002\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan Unternehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet\nanalytischer Tätigkeiten für die in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind\n(Korrekturvereinbarung)\nVom 4. Januar 2002\nUnter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung vom 29. Juni 2001 (BGBl. 2001 II\nS. 1018) ist in Berlin durch Notenwechsel vom 14. Dezember 2001 eine Ver-\neinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Korrektur des jeweiligen\nDatums des Inkrafttretens verschiedener Einzelvereinbarungen über die Gewäh-\nrung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen, die mit Dienst-\nleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für die in der Bundesrepublik\nDeutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind,\ngeschlossen worden. Die Korrekturvereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretens-\nklausel\nam 14. Dezember 2001\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 4. Januar 2002\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nG. W e s t d i c k e n b e r g","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 31. Januar 2002         127\nAuswärtiges Amt                                            Berlin, den 14. Dezember 2001\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der Ver-\neinigten Staaten von Amerika Nr. 2119 vom 14. Dezember 2001 zu bestätigen, die wie\nfolgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika erlaubt sich, dem Auswärtigen Amt\nder Bundesrepublik Deutschland ihre Hochachtung auszusprechen, und hat die Ehre, im\nNamen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unter Bezugnahme auf die\nunten aufgeführten Vereinbarungen in der Form des Notenwechsels zwischen unseren\nbeiden Regierungen betreffend die Tätigkeit von mit der Bereitstellung von analytischen\nDienstleistungen beauftragten Unternehmen folgende Vereinbarung zur Korrektur des\njeweiligen Datums des Inkrafttretens der unten genannten Vereinbarungen vorzuschlagen:\n1. Die nachfolgenden Vereinbarungen in der Form des Notenwechsels zwischen unseren\nRegierungen treten nicht zum jeweils in der Vereinbarung genannten Datum, sondern\nrückwirkend zum 29. Juni 2001 in Kraft:\na) Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 28. August 2001 betreffend die\nGewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „EWA\nLand Information Group, Inc.“, (Nummer GS-35F-0665J),\nb) Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 28. August 2001 betreffend die\nGewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Scientific\nResearch Corporation“, (Nummer F08635-97-D-0017, Task Order 97-0017.04),\nc) Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 6. August/28. August 2001\nbetreffend die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „INTEROP Joint Venture“, (Nummer DABT63-96-C-0031),\nd) Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 6. August/22. August 2001\nbetreffend die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „Premier Technology Group, Inc.“, (Nummer GS-35F-5872H, Delivery\nOrder DAJA02-00-F1255),\ne) Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 6. August/22. August 2001\nbetreffend die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „Premier Technology Group, Inc.“, (Nummer GS-35F-5872H, Delivery\nOrder DAJA02-00-F1254),\nf)  Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 6. August/22. August 2001\nbetreffend die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „Premier Technology Group, Inc.“, (Nummer GS-35F-5872H, Delivery\nOrder DAJA02-00-F1338),\ng) Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 6. August/22. August 2001\nbetreffend die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „Icons International Consultants, Inc.“, (Nummer DAJA02-00P1299),\nh) Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 2. August/22. August 2001\nbetreffend die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „Analytic Services, Inc.“, (Nummer F08650-99-D-0030, Task Order 0002),\ni)  Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 2. August/22. August 2001\nbetreffend die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „Logicon Syscon, Inc.“, (Nummer DASW01-99-D-0016, Delivery Order\n0139 (EUCOM-01-01)),\nj)  Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 2. August/22. August 2001\nbetreffend die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „Logicon Syscon, Inc.“, (Nummer DASW01-99-D-0016, Delivery Order\n0135 (EUCOM-01-02)),\nk) Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 2. August/22. August 2001\nbetreffend die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „ACS Defense, Inc.“, (Nummer GS-35F-4039G, Blanket Purchase Agree-\nment GS01K001BKM0014, Task Order K-01-00-BK-0332),\nl)  Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 2. August/22. August 2001\nbetreffend die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „ACS Defense, Inc.“, (Nummer GS-35F-4039G, Blanket Purchase Agree-\nment GS01K001BKM0014, Task Order K-01-01-BK-0043),\nm) Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 28. August 2001 betreffend die\nGewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Premier\nTechnology Group, Inc.“, (Nummer DABT63-98-A-0009, Delivery Order 0057),\nn) Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 6. August/22. August 2001\nbetreffend die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „Science Applications International Corporation“, (Nummer GS-35F-\n4461G. BPA N68939-97-A-0020, Task Order EP21),"]}