{"id":"bgbl2-2002-36-7","kind":"bgbl2","year":2002,"number":36,"date":"2002-09-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/36#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-36-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_36.pdf#page=26","order":7,"title":"Bekanntmachung des deutsch-peruanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2002-08-09T00:00:00Z","page":2474,"pdf_page":26,"num_pages":2,"content":["2474 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 18. September 2002\nBekanntmachung\ndes deutsch-peruanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 9. August 2002\nDas in Berlin am 15. Mai 2002 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Peru über\nFinanzielle Zusammenarbeit 2000 ist nach seinem Arti-\nkel 5 am\n15. Mai 2002\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. August 2002\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nProf. Dr. M i c h a e l B o h n e t","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 18. September 2002                         2475\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Peru\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2000\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe oder als\nselbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung oder\nund\nals Maßnahme, die der Verbesserung der gesellschaftlichen\ndie Regierung der Republik Peru –                    Stellung von Frauen dient, die besonderen Voraussetzungen\nfür die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen             erfüllt;\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik\n3. einen Finanzierungsbeitrag für die Einrichtung eines Studien-\nPeru,\nund Fachkräftefonds insbesondere für Entwicklungspartner-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch            schaften mit der Wirtschaft bis zu 2 556 459,40 Euro (in Wor-\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und          ten: zwei Millionen fünfhundertsechsundfünfzigtausendvier-\nzu vertiefen,                                                          hundertneunundfünfzig Euro und vierzig Cent).\n(2) Kann bei dem in Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten Vorha-\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-     ben die dort genannte Bestätigung nicht erfolgen, so ermöglicht\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                         es die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Regierung\nder Republik Peru, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau für\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in dieses Vorhaben bis zur Höhe des vorgesehenen Finanzierungs-\nPeru beizutragen,                                                  beitrags ein Darlehen zu erhalten.\n(3) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nunter Bezugnahme auf die Verbalnote der Botschaft der Bun-\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\ndesrepublik Deutschland Nr. 1031/2000 vom 21. Dezember 2000\nland und der Regierung der Republik Peru durch andere Vorha-\nüber die Zusage von Mitteln der Finanziellen und Technischen\nben ersetzt werden. Wird das in Absatz 1 Nummer 2 bezeichne-\nZusammenarbeit und die Antwortnote Nr. 6-5/09 des Außen-\nte Vorhaben durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vorhaben des\nministeriums der Republik Peru vom 8. Januar 2001 –\nUmweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als Kredit-\ngarantiefonds für mittelständische Betriebe oder als Maßnahme,\nsind wie folgt übereingekommen:\ndie der Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen\ndient, oder als eine selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armuts-\nArtikel 1                             bekämpfung die besonderen Voraussetzungen für die Förderung\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht      im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt, so kann ein Finan-\nes der Regierung der Republik Peru und/oder anderen, von bei-      zierungsbeitrag, anderenfalls ein Darlehen gewährt werden.\nden Regierungen gemeinsam auszuwählenden Empfängern, von              (4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, folgende    Regierung der Republik Peru zu einem späteren Zeitpunkt\nBeträge zu erhalten:                                               ermöglicht, Darlehen oder Finanzierungsbeiträge zur Vorberei-\n1. Darlehen bis zu insgesamt 15 338 756,30 Euro (in Worten:        tung der in Absatz 1 genannten Vorhaben oder Finanzierungs-\nfünfzehn Millionen dreihundertachtunddreißigtausendsieben-     beiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung\nhundertsechsundfünfzig Euro und dreißig Cent) für die          und Betreuung der in Absatz 1 genannten Vorhaben von der\nVorhaben                                                       Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, findet dieses Ab-\nkommen Anwendung.\na) Wasserver- und -entsorgung der Stadt Huancavelica bis\nzu 3 067 751,20 Euro (in Worten: drei Millionen sieben-       (5) Der Finanzierungsbeitrag für Vorbereitungs- und Begleit-\nundsechzigtausendsiebenhunderteinundfünfzig Euro und       maßnahmen nach Absatz 1 Nummer 3 wird in ein Darlehen\nzwanzig Cent),                                             umgewandelt, wenn er nicht für solche Maßnahmen verwendet\nwird.\nb) wechselkursbedingter Aufstockungsbedarf für laufende\nWasserprojekte bis zu 7 158 086,30 Euro (in Worten: sie-\nArtikel 2\nben Millionen einhundertachtundfünfzigtausendsechsund-\nachtzig Euro und dreißig Cent),                               (1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie\nc) Kreditlinie für Klein- und Kleinstunternehmen für die länd-\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der\nliche produktive Entwicklung bis zu 5 112 918,80 Euro (in\nKreditanstalt für Wiederaufbau und den Empfängern der Darle-\nWorten: fünf Millionen einhundertzwölftausendneunhun-\nhen beziehungsweise der Finanzierungsbeiträge zu schließenden\ndertachtzehn Euro und achtzig Cent),\nVerträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt        Rechtsvorschriften unterliegen. Die Zusage der in Artikel 1 Ab-\nworden ist;                                                    satz 1 Nummern 1 bis 2 genannten Beträge entfällt, soweit nicht\ninnerhalb einer Frist von acht Jahren nach dem Zusagejahr die\n2. einen Finanzierungsbeitrag bis zu insgesamt 1 994 038,30 Euro\nentsprechenden Darlehens- beziehungsweise Finanzierungs-\n(in Worten: eine Million neunhundertvierundneunzigtausend-\nverträge geschlossen wurden. Für diese Beträge endet die Frist\nachtunddreißig Euro und dreißig Cent) für das Vorhaben\nmit Ablauf des 31. Dezember 2008.\n„Stärkung des nationalen Systems der Naturschutzgebiete\nFANPE“, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit             (2) Die Regierung der Republik Peru, soweit sie nicht selbst\nfestgestellt und bestätigt worden ist, dass es als Vorhaben    Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der Kreditanstalt für\ndes Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als    Wiederaufbau alle Zahlungen in Euro in Erfüllung von Verbind-"]}