{"id":"bgbl2-2002-27-12","kind":"bgbl2","year":2002,"number":27,"date":"2002-08-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/27#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-27-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_27.pdf#page=21","order":12,"title":"Bekanntmachung der deutsch-slowakischen Vereinbarung zur Änderung der deutsch-slowakischen Vereinbarung vom 18. März 1996 über die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse","law_date":"2002-06-06T00:00:00Z","page":1681,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 1. August 2002          1681\nBekanntmachung\nder deutsch-slowakischen Vereinbarung\nzur Änderung der deutsch-slowakischen Vereinbarung vom 18. März 1996\nüber die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung ihrer beruflichen\nund sprachlichen Kenntnisse\nVom 6. Juni 2002\nDie in Pressburg durch Notenwechsel vom 5. Juni/7. September 2001\ngeschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Slowakischen Republik zur Änderung der\nVereinbarung vom 18. März 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Slowakischen Republik über die Beschäf-\ntigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen\nKenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung) (BGBl. 1996 II S. 930) ist nach\nihrer Inkrafttretensklausel\nam 7. September 2001\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 6. Juni 2002\nBundesministerium\nfür Arbeit und Sozialordnung\nIm Auftrag\nLutwin Marchand\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland                                Pressburg, 5. Juni 2001\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nfolgende Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung vom 18. März 1996 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Slowakischen Repu-\nblik über die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung ihrer beruflichen und\nsprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung) vorzuschlagen:\n1. In Artikel 5 Absatz 1 der Vereinbarung vom 18. März 1996 wird die Zahl „700“ durch\ndie Zahl „1 000“ ersetzt.\n2. Diese Vereinbarung wird in deutscher und slowakischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Slowakischen Republik mit den unter den Nummern 1\nund 2 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das\nEinverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz\neine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Ant-\nwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nDr. F r a n k L a m b a c h\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Slowakischen Republik\nHerrn Eduard Kukan\nPressburg"]}