{"id":"bgbl2-2002-23-8","kind":"bgbl2","year":2002,"number":23,"date":"2002-06-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/23#page=88","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-23-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_23.pdf#page=88","order":8,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kambodschanischen Abkommens über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen","law_date":"2002-05-15T00:00:00Z","page":1532,"pdf_page":88,"num_pages":1,"content":["1532 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2002\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-kambodschanischen Abkommens\nüber die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen\nVom 15. Mai 2002\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 zu dem Abkommen\nvom 15. Februar 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nKönigreich Kambodscha über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von\nKapitalanlagen (BGBl. 2001 II S. 487) wird bekannt gemacht, dass das Abkom-\nmen nach seinem Artikel 14 Abs. 2\nam 14. April 2002\nin Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunden sind in Phnom Penh am 14. März 2002 ausge-\ntauscht worden.\nBerlin, den 15. Mai 2002\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nGeier\n––––––––––––––\nBekanntmachung\ndes deutsch-belgischen Abkommens\nüber die Zusammenarbeit der Polizeibehörden\nund Zollverwaltungen in den Grenzgebieten\nVom 29. Mai 2002\nDas in Brüssel am 27. März 2000 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Königreichs Belgien\nüber die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Zoll-\nverwaltungen in den Grenzgebieten wird nachstehend\nveröffentlicht.\nDie Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ab-\nkommens erfolgt, sobald die Voraussetzungen nach\nseinem Artikel 21 Abs. 1 erfüllt sind.\nBerlin, den 29. Mai 2002\nBundesministerium des Innern\nIm Auftrag\nKrause"]}