{"id":"bgbl2-2002-20-8","kind":"bgbl2","year":2002,"number":20,"date":"2002-06-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/20#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-20-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_20.pdf#page=20","order":8,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden","law_date":"2002-04-29T00:00:00Z","page":1208,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["1208                         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 3. Juni 2002\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08-0, Telefax: (02 28) 3 82 08-36\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. Einzelstücke je an-\ngefangene 16 Seiten 1,40 € zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,70 € (2,80 € zuzüglich 0,90 € Versandkosten), bei                Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 13 20 · 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,30 €.                                                   Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nISSN 0341-1109\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereinkommens\nüber die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften\nfür Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile,\ndie in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können,\nund die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen,\ndie nach diesen Vorschriften erteilt wurden\nVom 29. April 2002\nDie Revision 2 des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme\neinheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegen-\nstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden\nkönnen, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Geneh-\nmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (BGBl. 1997 II S. 998), ist\nnach Artikel 7 Abs. 3 des Übereinkommens für\nLitauen                                                               am 29. März 2002\nin Kraft getreten; sie wird für\nAserbaidschan                                                         am       14. Juni 2002\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n14. Januar 2002 (BGBl. II S. 276).\nBerlin, den 29. April 2002\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nGeier"]}