{"id":"bgbl2-2002-17-19","kind":"bgbl2","year":2002,"number":17,"date":"2002-05-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/17#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-17-19/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_17.pdf#page=31","order":19,"title":"Bekanntmachung der deutsch-mosambikanischen Vereinbarung zur Änderung des deutsch-mosambikanischen Abkommens vom 22. Februar 1996 über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2002-04-17T00:00:00Z","page":1051,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2002 1051\nBekanntmachung\nder deutsch-mosambikanischen Vereinbarung\nzur Änderung des deutsch-mosambikanischen Abkommens vom 22. Februar 1996\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 17. April 2002\nDie in Maputo durch Notenwechsel vom 17./29. Okto-\nber 1996 geschlossene Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Mosambik zur Änderung des\nAbkommens vom 22. Februar 1996 zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Republik Mosambik über Finanzielle Zusammenarbeit\n(BGBl. 1996 II S. 554) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam\n29. Oktober 1996\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 17. April 2002\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nProf. Dr. M i c h a e l B o h n e t","1052                      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2002\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08-0, Telefax: (02 28) 3 82 08-36\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. 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Oktober 1996\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 22. Februar 1996 über das Vorhaben „Schalt-\nanlagen Xai-Xai, Monapo und Nacala“ und unter Hinweis auf den Finanzierungs- und\nProjektvertrag vom 5. Dezember 1995 zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und\nder Republik Mosambik folgende Änderungsvereinbarung zum Abkommen vom\n22. Februar 1996 vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der\nRepublik Mosambik, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt/Main, für das\nVorhaben „Schaltanlagen Xai-Xai, Monapo und Nacala“ einen weiteren Finanzierungs-\nbeitrag in Höhe von DM 600 000,– (in Worten: sechshunderttausend Deutsche Mark)\nzu erhalten, so daß nunmehr für das Vorhaben insgesamt DM 10 600 000,– (in Worten:\nzehn Millionen sechshunderttausend Deutsche Mark) zur Verfügung stehen.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n22. Februar 1996 auch für diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und in portugiesischer Sprache geschlossen,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Mosambik mit den unter den Nummern 1 bis 3\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einver-\nständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer\nAntwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nRau\nSeiner Exzellenz\nHerrn Dr. Leonardo Simão\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten\nund Zusammenarbeit\nder Republik Mosambik\nMaputo"]}