{"id":"bgbl2-2002-16-2","kind":"bgbl2","year":2002,"number":16,"date":"2002-05-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/16#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-16-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_16.pdf#page=34","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können","law_date":"2002-03-12T00:00:00Z","page":998,"pdf_page":34,"num_pages":1,"content":["998   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 2. Mai 2002\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen\nfür Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile,\ndie in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können\nVom 12. März 2002\nDas Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über die Festlegung globaler\ntechnischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und\nTeile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können\n(BGBl. 2001 II S. 250), ist nach seinem Artikel 11 Abs. 11.3 für\nNeuseeland                                             am 26. Januar 2002\n(ohne Erstreckung auf Tokelau)\nNiederlande                                            am     5. März 2002\n(für das Königreich in Europa)\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n16. November 2001 (BGBl. II S. 1319).\nBerlin, den 12. März 2002\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nGeier\nBekanntmachung\ndes deutsch-französischen Filmabkommens\nVom 12. März 2002\nDas in Cannes am 17. Mai 2001 unterzeichnete Film-\nabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Französischen\nRepublik ist nach seinem Artikel 15\nam 4. Februar 2002\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 12. März 2002\nDer Beauftragte der Bundesregierung\nfür Angelegenheiten der Kultur\nund der Medien\nIm Auftrag\nJacobs"]}