{"id":"bgbl2-2002-15-7","kind":"bgbl2","year":2002,"number":15,"date":"2002-04-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/15#page=57","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-15-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_15.pdf#page=57","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht","law_date":"2002-03-08T00:00:00Z","page":957,"pdf_page":57,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2002         957\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Artikels 72 Absatz 4 des\nZusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 28. Februar 2002 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Aus-\nwärtige Amt erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlä-\ngen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß\nbilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 1777 vom\n28. Februar 2002 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\ngemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am\n28. Februar 2002 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen\nverbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\n–––––––––––––––\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens\nüber das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht\nVom 8. März 2002\nDas Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über das auf Unter-\nhaltspflichten anzuwendende Recht (BGBl. 1986 II S. 825, 837) ist nach seinem\nArtikel 25 Abs. 2 für\nEstland                                                          am 1. Januar 2002\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n18. Juli 2001 (BGBl. II S. 791).\nBerlin, den 8. März 2002\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nGeier"]}