{"id":"bgbl2-2002-10-3","kind":"bgbl2","year":2002,"number":10,"date":"2002-03-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2002/10#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2002-10-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2002/bgbl2_2002_10.pdf#page=7","order":3,"title":"Bekanntmachung der deutsch-niederländischen Vereinbarung zur Änderung des Vertrags vom 30. August 1979 über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung sowie über die Erstreckung seiner Anwendung auf die Niederländischen Antillen und Aruba","law_date":"2002-02-01T00:00:00Z","page":635,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2002            635\nBekanntmachung\nder deutsch-niederländischen Vereinbarung\nzur Änderung des Vertrags vom 30. August 1979 über die Ergänzung\ndes Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959\nüber die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung\nsowie über die Erstreckung seiner Anwendung auf die Niederländischen Antillen und Aruba\nVom 1. Februar 2002\nDie in Berlin durch Notenwechsel vom 10. Dezember 2001/22. Januar 2002\ngeschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande zur Änderung\ndes Vertrags vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen\nÜbereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und\ndie Erleichterung seiner Anwendung (BGBl. 1981 II S. 1158; 1983 II S. 32) sowie\nüber die Erstreckung seiner Anwendung auf die Niederländischen Antillen und\nAruba tritt nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 1. April 2002\nin Kraft; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 1. Februar 2002\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nG. W e s t d i c k e n b e r g\nDer Staatssekretär                                             Berlin, den 22. Januar 2002\ndes Auswärtigen Amts\nHerr Botschafter,\nich beehre mich, den Empfang Ihrer Note Nr. PA/BLN-351/2001 vom 10. Dezember\n2001 zu bestätigen, mit der Sie im Namen Ihrer Regierung den Abschluss einer Verein-\nbarung zwischen der Regierung des Königreichs der Niederlande und der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zur Änderung des Vertrags vom 30. August 1979 über die\nErgänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in\nStrafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung sowie die Erstreckung seiner\nAnwendung auf die Niederländischen Antillen und Aruba vorschlagen. Ihre Note lautet wie\nfolgt:\n„Herr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung des Königreichs der Niederlande\nfolgende Vereinbarung zur Änderung des Vertrags vom 30. August 1979 zwischen dem\nKönigreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland über die Ergänzung des\nEuropäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen\nund die Erleichterung seiner Anwendung sowie die Erstreckung seiner Anwendung auf die\nNiederländischen Antillen und Aruba vorzuschlagen:\n1. Artikel XIII Absatz 2 Satz 2 des Vertrags vom 30. August 1979 zwischen dem König-\nreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland über die Ergänzung des\nEuropäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen\nund die Erleichterung seiner Anwendung wird wie folgt ergänzt:\nNach den Worten „auf die Niederländischen Antillen“ werden jeweils die Worte „und\nAruba“ eingefügt. Mithin lautet der geänderte Satz wie folgt: Wird die Anwendung des\nÜbereinkommens auf die Niederländischen Antillen und Aruba ausgedehnt, so kann\ndie Anwendung dieses Vertrags durch Notenwechsel zwischen den Vertragsparteien\nauf die Niederländischen Antillen und Aruba erstreckt werden."]}