{"id":"bgbl2-2001-7-11","kind":"bgbl2","year":2001,"number":7,"date":"2001-03-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2001/7#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2001-7-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2001/bgbl2_2001_7.pdf#page=31","order":11,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 11 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten","law_date":"2001-02-12T00:00:00Z","page":231,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 7. März 2001              231\nDer Botschafter                                                     Pretoria, 28. Juni 1999\nder Bundesrepublik Deutschland\nFrau Ministerin,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf Nummer 9 der Anlage zum Abkommen zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Südafrika über Errichtung\nund Tätigkeit von Kulturinstituten vom 23. Juli 1996, wonach Erleichterungen verwaltungs-\ntechnischer Art, soweit dafür ein Bedarf besteht, in einer gesonderten Vereinbarung durch\nNotenwechsel geregelt werden können, folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Zugunsten der entsandten Mitarbeiter des Goethe-Institutes Johannesburg stellt das\nAußenministerium der Republik Südafrika auf Antrag der Botschaft der Bundesrepublik\nDeutschland Identitätsausweise aus. Die Ausstellung von Identitätsausweisen ist nicht\nmit der Gewährung von diplomatischen Vorrechten und Immunitäten verbunden.\n2. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Südafrika mit den unter Nummern 1 bis 2 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in\nKraft tritt.\nGenehmigen Sie, Frau Ministerin, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nHarald Ganns\nIhrer Exzellenz\nder Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Südafrika\nFrau Dr. Nkosazana Dlamini-Zuma\nPretoria\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 11\nzur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten\nVom 12. Februar 2001\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 1995 zu dem Protokoll Nr. 11\nvom 11. Mai 1994 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grund-\nfreiheiten (BGBl. 1995 II S. 578) wird bekannt gemacht, dass das Protokoll nach\nseinem Artikel 4 für die\nBundesrepublik Deutschland                                    am 1. November 1998\nin Kraft getreten ist; die Ratifikationsurkunde ist am 2. Oktober 1995 beim\nGeneralsekretär des Europarats hinterlegt worden.\nDas Protokoll Nr. 11 ist ferner am 1. November 1998 für folgende weitere\nStaaten in Kraft getreten:\nAlbanien\nAndorra\nBelgien\nBulgarien\nDänemark\nEstland\nFinnland\nFrankreich\nGeorgien\nGriechenland\nIrland\nIsland\nItalien","232                         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 7. März 2001\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08-0, Telefax: (02 28) 3 82 08-36\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2001 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 7,40 DM (5,60 DM zuzüglich 1,80 DM Versandkosten),                           Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 13 20 · 53003 Bonn\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.                                                        Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nISSN 0341-1109\nKroatien\nLettland\nLiechtenstein\nLitauen\nLuxemburg\nMalta\nMazedonien, ehemalige jugoslawische Republik\nMoldau, Republik\nNiederlande\nfür das Königreich in Europa, die Niederländischen Antillen und Aruba\nNorwegen\nÖsterreich\nPolen\nPortugal\nRumänien\nRussische Föderation\nSan Marino\nSchweden\nSchweiz\nSlowakei\nSlowenien\nSpanien\nTschechische Republik\nTürkei\nUkraine\nUngarn\nVereinigtes Königreich\nfür das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, Jersey,\nGuernsey und die Insel Man\nZypern.\nBerlin, den 12. Februar 2001\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r"]}