{"id":"bgbl2-2001-40-4","kind":"bgbl2","year":2001,"number":40,"date":"2001-12-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2001/40#page=71","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2001-40-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2001/bgbl2_2001_40.pdf#page=71","order":4,"title":"Bekanntmachung des deutsch-palästinensischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2001-11-20T00:00:00Z","page":1735,"pdf_page":71,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001                         1735\nBekanntmachung\ndes deutsch-palästinensischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 20. November 2001\nDas in Gaza Stadt am 30. Oktober 2001 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Palästinensischen Befreiungsorga-\nnisation zugunsten der Palästinensischen Behörde über\nFinanzielle Zusammenarbeit (Abwasserentsorgung Gaza-\nMitte) ist nach seinem Artikel 5\nam 30. Oktober 2001\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 20. November 2001\nBund esminist erium\nfür w irt sc haft lic he Zusammenarb eit\nu n d En t w i c k l u n g\nIm Auftrag\nProf. Dr. M i c h a e l B o h n e t\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästinensischen Behörde\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n(Abwasserentsorgung Gaza-Mitte)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                            Art ikel 1\nund                                     (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\ndie Palästinensische Befreiungsorganisation               es der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der\nzugunsten der Palästinensischen Behörde –                 Palästinensischen Behörde, von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau, Frankfurt am Main, Finanzierungsbeiträge im Wert\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen          von bis zu insgesamt 138 000 000,– DM (in Worten: einhundert-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Palästinensi-        achtunddreißig Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\nschen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästinensischen         70 558 279,61) zu erhalten:\nBehörde,                                                             1. für das Vorhaben „Abwasserentsorgung Gaza-Mitte“ bis zu\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch             insgesamt 136 600 000,– DM (in Worten: einhundertsechs-\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und            unddreißig Millionen sechshunderttausend Deutsche Mark;\nzu vertiefen,                                                            nachrichtlich in Euro: 69 842 470,97), davon\na) aus der Zusage 1998 im Wert von bis zu insgesamt\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-              60 000 000,– DM (in Worten: sechzig Millionen Deutsche\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                   Mark; nachrichtlich in Euro: 30 667 512,87),\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung         b) aus der Zusage 1999 im Wert von bis zu insgesamt\nbeizutragen,                                                                 52 000 000,– DM (in Worten: zweiundfünfzig Millionen\nDeutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 26 587 177,82),\nunter Bezugnahme auf die Protokolle der Regierungsverhand-\nlungen vom 5. März 1998, vom 2. März 1999 sowie vom 10. Mai              c) aus der Zusage 2000 im Wert von bis zu insgesamt\n2000 –                                                                       24 600 000,– DM (in Worten: vierundzwanzig Millionen\nsechshunderttausend Deutsche Mark; nachrichtlich in\nsind wie folgt übereingekommen:                                           Euro: 12 577 780,28);","1736            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2001\n2. für die Begleitmaßnahme zum Vorhaben „Abwasserentsorgung               trag aus der Zusage 1999 mit Ablauf des 31. Dezember 2007 und\nGaza-Mitte“ im Wert von bis zu insgesamt 1 400 000,– DM              für die in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c sowie Artikel 1\n(in Worten: eine Million vierhunderttausend Deutsche Mark;           Absatz 2 genannten Finanzierungsbeiträge aus der Zusage 2000\nnachrichtlich in Euro: 715 808,63) aus der Zusage 2000,              mit Ablauf des 31. Dezember 2008.\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vorhaben                    (2) Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der\nfestgestellt worden ist.                                                  Palästinensischen Behörde, soweit sie nicht selbst Empfänger\n(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-            der Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige Rückzahlungsan-\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-                 sprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden Finan-\nland und der Palästinensischen Befreiungsorganisation zuguns-             zierungsverträge entstehen können, gegenüber der Kreditanstalt\nten der Palästinensischen Behörde durch andere Vorhaben                   für Wiederaufbau garantieren.\nersetzt werden.\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der                                        Art ikel 3\nPalästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästi-               Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der\nnensischen Behörde zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht,                Palästinensischen Behörde stellt die Kreditanstalt für Wiederauf-\nDarlehen oder weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung              bau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben\nder in Absatz 1 genannten Vorhaben oder für notwendige                    frei, die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung der\nBegleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung der in                    in Artikel 2 erwähnten Verträge in den Palästinensischen Gebie-\nAbsatz 1 genannten Vorhaben von der Kreditanstalt für Wieder-             ten erhoben werden.\naufbau zu erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.\nArt ikel 4\nArt ikel 2                                       Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die             Palästinensischen Behörde überlässt bei den sich aus der\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie            Gewährung der Finanzierungsbeiträge ergebenden Transporten\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der              von Personen und Gütern im See- und Luftverkehr den Passa-\nKreditanstalt für Wiederaufbau und den Empfängern der Finan-              gieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen,\nzierungsbeiträge zu schließenden Verträge, die den in der Bun-            trifft keine Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung\ndesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterlie-            der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik\ngen. Die Zusage der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Beträge ent-          Deutschland ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebe-\nfällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach dem        nenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen\nZusagejahr die entsprechenden Finanzierungsverträge geschlos-             erforderlichen Genehmigungen.\nsen wurden. Für den in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a\ngenannten Finanzierungsbeitrag aus der Zusage 1998 endet\nArt ikel 5\ndiese Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2006, für den in Artikel 1\nAbsatz 1 Nummer 1 Buchstabe b genannten Finanzierungsbei-                     Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Gaza Stadt am 30. Oktober 2001 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nA. R e i n i c k e\nFür die Palästinensische Befreiungsorganisation\nzugunsten der Palästinensischen Behörde\nNab il Sha’ at h"]}