{"id":"bgbl2-2001-38-7","kind":"bgbl2","year":2001,"number":38,"date":"2001-12-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2001/38#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2001-38-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2001/bgbl2_2001_38.pdf#page=12","order":7,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen Logicon, Inc. (Nr. 4TPB21013001)","law_date":"2001-11-12T00:00:00Z","page":1332,"pdf_page":12,"num_pages":2,"content":["1332 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2001\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter Nummern 1 bis 6\ngemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden\nerklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts eine\nVereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Artikels 72 Absatz 4 des Zusatz-\nabkommens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 16. Juli 2001 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Aus-\nwärtige Amt erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vor-\nschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt.\nDemgemäß bilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nNr. 905 vom 16. Juli 2001 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika gemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die\nam 16. Juli 2001 in Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen\nverbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „Logicon, Inc.“\n(Nr. 4TPB21013001)\nVom 12. November 2001\nNach Artikel 72 Abs. 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 in der\ndurch das Abkommen vom 21. Oktober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai\n1981 und das Abkommen vom 18. März 1993 geänderten Fassung zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten ausländischen Truppen (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II\nS. 1021; 1982 II S. 530; 1994 II S. 2594) ist in Berlin durch Notenwechsel vom\n16. Juli/24. Juli 2001 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nnehmen „Logicon, Inc.“ (Nr. 4TPB21013001) geschlossen worden. Die Verein-\nbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 16. Juli 2001\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 12. November 2001\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nG. W e s t d i c k e n b e r g","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 18. Dezember 2001            1333\nAuswärtiges Amt                                                     Berlin, den 24. Juli 2001\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Botschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika Nr. 921 vom 16. Juli 2001 zu bestätigen, die wie folgt\nlautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika erlaubt sich, dem Auswärtigen Amt\nder Bundesrepublik Deutschland ihre Hochachtung auszusprechen, und hat die Ehre,\nunter Bezug auf den Notenwechsel vom 29. Juni 2001 betreffend die Tätigkeit von mit\nBereitstellung Analytischer Dienstleistungen beauftragten Unternehmen Folgendes mitzu-\nteilen:\nUm die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten\nStaaten von Amerika mit Dienstleistungen versorgen zu können, hat die Regierung der\nVereinigten Staaten von Amerika mit dem Unternehmen „Logicon, Inc.“ einen Vertrag auf\nBasis der beigefügten Vertragsniederschrift Nummer GS09K99BHD0009, Delivery Order\n4TPB21013001, für die Bereitstellung von Analytischen Dienstleistungen für das US Army\nEurope, 7th Army Training Command, Directorate of Simulations-Forward, Battle Simula-\ntions Systems abgeschlossen.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn das\nUnternehmen „Logicon, Inc.“ zur Erleichterung seiner Tätigkeit Befreiungen und\nVergünstigungen gemäß Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut\nerhalten könnte, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vor,\neine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppen-\nstatut zu schließen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Das Unternehmen „Logicon, Inc.“ wird im Rahmen seines Vertrags zur Bereitstellung\nvon Analytischen Dienstleistungen für die in der Bundesrepublik Deutschland statio-\nnierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika folgende Dienstleistungen erbrin-\ngen:\nDieser Vertrag unterstützt das US Army Europe, 7th Army Training Command, Directorate\nof Simulations-Forward, Battle Simulations Systems mit der Gestaltung, Aufsicht und\nAnalyse von computergestützten Kampfsimulationen, Schulungsveranstaltungen und\nÜbungen. Dieser Vertrag umfasst die folgenden Tätigkeiten: Analyst (Anhang II.o.) und\nSenior Analyst (Anhang II.p.).\nUnter Bezug auf den Notenwechsel vom 29. Juni 2001 betreffend die Tätigkeiten von\nmit der Bereitstellung von Analytischen Dienstleistungen beauftragten Unternehmen\nund nach Maßgabe der darin vereinbarten Rahmenbedingungen, insbesondere auch\nder Nummer 3 des Notenwechsels, werden diesem Unternehmen die Befreiungen und\nVergünstigungen gemäß Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des Zusatzabkommens zum\nNATO-Truppenstatut gewährt.\n2. Das Unternehmen „Logicon, Inc.“ wird in der Bundesrepublik Deutschland ausschließ-\nlich für die in Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika\ntätig. Artikel 72 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut findet\nkeine Anwendung.\n3. Nach Maßgabe der in Nummer 5 des Notenwechsels vom 29. Juni 2001 vereinbarten\nBestimmungen, insbesondere auch der Einschränkungen des Artikels 72 Absatz 5\nBuchstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeit-\nnehmern des oben genannten Unternehmens, deren Tätigkeiten oben unter Nummer 1\naufgeführt sind, wenn sie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die glei-\nchen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges\nder Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten\nStaaten von Amerika sie ihnen beschränken.\n4. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die\nBestimmungen des Notenwechsels vom 29. Juni 2001.\n5. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n6. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag auf Basis der Vertragsnieder-\nschrift Nummer GS09K99BHD0009, Delivery Order 4TPB21013001, zwischen der\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Unternehmen „Logicon, Inc.“\nüber die Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen endet. Eine\nKopie des Vertrags mit einer Laufzeit vom 1. Dezember 2000 bis 15. November 2008\nist dieser Vereinbarung als Kopie beigefügt. Die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika teilt dem Auswärtigen Amt die Beendigung oder Verlängerung des Vertrags\nunverzüglich mit."]}