{"id":"bgbl2-2001-31-14","kind":"bgbl2","year":2001,"number":31,"date":"2001-10-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2001/31#page=37","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2001-31-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2001/bgbl2_2001_31.pdf#page=37","order":14,"title":"Bekanntmachung des deutsch-palästinensischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2001-09-20T00:00:00Z","page":1069,"pdf_page":37,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 26. Oktober 2001                            1069\nBekanntmachung\ndes deutsch-palästinensischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 20. September 2001\nDas in Gaza am 1. August 2001 unterzeichnete Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Palästinensischen Befreiungsorga-\nnisation zugunsten der Palästinensischen Behörde über\nFinanzielle Zusammenarbeit (Jahre 1998, 2000) ist nach\nseinem Artikel 5\nam 1. August 2001\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 20. September 2001\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nProf. Dr. M i c h a e l B o h n e t\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Palästinensischen Befreiungsorganisation\nzugunsten der Palästinensischen Behörde\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (Jahre 1998, 2000)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                            Artikel 1\nund                                     (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\ndie Palästinensische Befreiungsorganisation              es der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der\nzugunsten der Palästinensischen Behörde –                  Palästinensischen Behörde und beziehungsweise oder einem\nanderen von beiden Vertragsparteien gemeinsam auszuwählen-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen           den Empfänger, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frank-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Palästinen-           furt am Main, folgende Beträge zu erhalten:\nsischen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästinensischen\nBehörde,                                                              1. Darlehen bis zu 28 000 000,– DM (in Worten: achtundzwanzig\nMillionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro: 14 316 172,67)\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch              für die Vorhaben:\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und\na) Industriepark Jenin bis zu 20 000 000,– DM (in Worten:\nzu vertiefen,\nzwanzig Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\n10 225 837,62),\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                b) Wasserversorgung Wasserverband Jerusalem (Jerusalem\nWater Undertaking) (Aufstockung) bis zu 8 000 000,– DM\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung              (in Worten: acht Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in\nbeizutragen,                                                                  Euro: 4 090 335,05),\nunter Bezugnahme auf die Protokolle der Verhandlungen zwi-             wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vor-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der                haben festgestellt worden ist;\nPalästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästi-\nnensischen Behörde vom 5. März 1998 und 10. Mai 2000 –                2. Finanzierungsbeiträge bis zu 17 500 000,– DM (in Worten:\nsiebzehn Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark;\nsind wie folgt übereingekommen:                                        nachrichtlich in Euro: 8 947 607,92) für die Vorhaben:","1070             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 26. Oktober 2001\na) Abwasserentsorgung Salfeet (Aufstockung) bis zu                                               Artikel 2\n3 000 000,– DM (in Worten: drei Millionen Deutsche Mark;\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\nnachrichtlich in Euro: 1 533 875,64):\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie\n– bis zu 2 000 000,– DM (in Worten: zwei Millionen Deut-       das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der\nsche Mark; nachrichtlich in Euro: 1 022 583,76) aus der     Kreditanstalt für Wiederaufbau und den Empfängern der Dar-\nZusage des Jahres 2000,                                     lehen beziehungsweise der Finanzierungsbeiträge zu schließen-\n– zusätzlich aus der Zusage des Jahres 1998 gemäß              den Verträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland gelten-\nder Niederschrift der Verhandlungen zwischen der            den Rechtsvorschriften unterliegen. Die Zusage der in Artikel 1\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der            Absatz 1 Nummern 1 bis 3 genannten Beträge entfällt, soweit\nPalästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten          nicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach dem Zusagejahr\nder Palästinensischen Behörde vom 10. Mai 2000 bis          die entsprechenden Darlehens- beziehungsweise Finanzierungs-\nzu 1 000 000,– DM (in Worten: eine Million Deutsche         verträge geschlossen wurden. Für diese Beträge endet die Frist\nMark; nachrichtlich in Euro: 511 291,88),                   mit Ablauf des 31. Dezember 2008, ausgenommen hiervon sind\ndie Beträge unter Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a\nb) Technische Fachschule Nablus bis zu 11 000 000,– DM (in          zweiter Anstrich und Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c, hier endet\nWorten: elf Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:    die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2006.\n5 624 210,69),\n(2) Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der\nc) Altstadtsanierung Hebron bis zu 3 500 000,– DM (in Wor-          Palästinensischen Behörde, soweit sie nicht selbst Darlehens-\nten: drei Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark;          nehmer ist, wird gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau\nnachrichtlich in Euro: 1 789 521,58) aus der Zusage des        alle Zahlungen in Deutscher Mark in Erfüllung von Verbindlichkei-\nJahres 1998 gemäß der Niederschrift der Verhandlungen          ten der Darlehensnehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland          schließenden Verträge garantieren.\nund der Palästinensischen Befreiungsorganisation zu-\ngunsten der Palästinensischen Behörde vom 10. Mai                 (3) Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der\n2000, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit            Palästinensischen Behörde, soweit sie nicht Empfänger der\nfestgestellt worden ist;                                       Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige Rückzahlungsansprüche,\ndie aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden Finanzierungs-\n3. einen Finanzierungsbeitrag für die Einrichtung eines Studien-        verträge entstehen können, gegenüber der Kreditanstalt für\nund Fachkräftefonds (SFF III) bis zu 3 000 000,– DM (in             Wiederaufbau garantieren.\nWorten: drei Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich in Euro:\n1 533 875,64).\n(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-                                       Artikel 3\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nDie Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der\nland und der Palästinensischen Befreiungsorganisation zuguns-\nPalästinensischen Behörde stellt die Kreditanstalt für Wiederauf-\nten der Palästinensischen Behörde durch andere Vorhaben\nbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben\nersetzt werden. Wird ein in Absatz 1 Nummer 2 bezeichnetes\nfrei, die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung\nVorhaben durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vorhaben des\nder in Artikel 2 erwähnten Verträge von der Palästinensischen\nUmweltschutzes, der sozialen Infrastruktur, als Kreditgarantie-\nBefreiungsorganisation zugunsten der Palästinensischen Be-\nfonds für mittelständische Betriebe, als Maßnahme, die der Ver-\nhörde erhoben werden.\nbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen dient oder\nals eine selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung\ndie besonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege\neines Finanzierungsbeitrags erfüllt, so kann ein Finanzierungs-                                      Artikel 4\nbeitrag, anderenfalls ein Darlehen gewährt werden.                         Die Palästinensische Befreiungsorganisation zugunsten der\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der        Palästinensischen Behörde überlässt bei den sich aus der Darle-\nPalästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästi-         hensgewährung und der Gewährung der Finanzierungsbeiträge\nnensischen Behörde zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht,              ergebenden Transporten von Personen und Gütern im See- und\nweitere Darlehen oder Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung            Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der\nder in Absatz 1 genannten Vorhaben oder weitere Finanzierungs-          Verkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die\nbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung               gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz\nund Betreuung der in Absatz 1 genannten Vorhaben von der Kre-           in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder erschwe-\nditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, findet dieses Abkommen         ren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Ver-\nAnwendung.                                                              kehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.\n(4) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-\nnahmen nach Absatz 1 Nummer 3 werden in Darlehen umge-\nArtikel 5\nwandelt, wenn sie nicht für solche Maßnahmen verwendet wer-\nden.                                                                       Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Gaza am 1. August 2001 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nLütkenherm\nFür die Palästinensische Befreiungsorganisation\nzugunsten der Palästinensischen Behörde\nNabeel Sha’ath"]}