{"id":"bgbl2-2001-30-6","kind":"bgbl2","year":2001,"number":30,"date":"2001-10-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2001/30#page=39","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2001-30-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2001/bgbl2_2001_30.pdf#page=39","order":6,"title":"Bekanntmachung des deutsch-sambischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2001-08-31T00:00:00Z","page":1015,"pdf_page":39,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 17. Oktober 2001                          1015\nBekanntmachung\ndes deutsch-sambischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 31. August 2001\nDas in Lusaka/Sambia am 18. Juli 2001 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Sambia\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (Vorhaben „Ländliche\nWasserversorgung Ostprovinz, Phase II“) ist nach seinem\nArtikel 5\nam 18. Juli 2001\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 31. August 2001\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nProf. Dr. M i c h a e l B o h n e t\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Sambia\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n(Vorhaben „Ländliche Wasserversorgung Ostprovinz, Phase II“)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                           Artikel 1\nund                                     (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nes der Regierung der Republik Sambia, von der Kreditanstalt für\ndie Regierung der Republik Sambia –\nWiederaufbau, Frankfurt am Main, für das Vorhaben „Ländliche\nWasserversorgung Ostprovinz, Phase II“ einen Finanzierungs-\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nbeitrag in Höhe von insgesamt 22 000 000,– DM (in Worten:\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik\nzweiundzwanzig Millionen Deutsche Mark; nachrichtlich\nSambia,\n11 248 421,39 Euro) zu erhalten. Die Mittel werden in Höhe von\n15 600 000,– DM (in Worten: fünfzehn Millionen sechshundert-\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-\ntausend Deutsche Mark; nachrichtlich 7 976 153,35 Euro) der\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu\nZusage des Jahres 1999 und in Höhe von 6 400 000,– DM (in\nvertiefen,\nWorten: sechs Millionen vierhunderttausend Deutsche Mark;\nnachrichtlich 3 272 268,04 Euro) der Zusage des Jahres 2000\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-\nentnommen.\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,\n(2) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in    Regierung der Republik Sambia zu einem späteren Zeitpunkt\nder Republik Sambia beizutragen –                                     ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung des\nin Absatz 1 genannten Vorhabens oder für notwendige Begleit-\nsind wie folgt übereingekommen:                                     maßnahmen zur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1"]}