{"id":"bgbl2-2001-3-2","kind":"bgbl2","year":2001,"number":3,"date":"2001-01-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2001/3#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2001-3-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2001/bgbl2_2001_3.pdf#page=12","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof","law_date":"2000-12-06T00:00:00Z","page":52,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["52      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 29. Januar 2001\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland\nund des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen von 1980\nüber das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie\nzu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung dieses\nÜbereinkommens durch den Gerichtshof\nVom 6. Dezember 2000\nDas Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik\nÖsterreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem am\n19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das\nauf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten\nund dem Zweiten Protokoll über die Auslegung dieses Übereinkommens durch\nden Gerichtshof (BGBl. 1998 II S. 1421) wird nach seinem Artikel 6 Abs. 2 für\ndas Vereinigte Königreich                               am 1. Januar 2001\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n14. August 2000 (BGBl. II S. 1204).\nBerlin, den 6. Dezember 2000\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r\n–––––––––––––––\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Notenwechsels vom 29. April 1998\nüber die Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen, luxemburgischen,\nnorwegischen, portugiesischen, spanischen und türkischen Streitkräfte\nin der Bundesrepublik Deutschland\nVom 6. Dezember 2000\nDer Notenwechsel vom 29. April 1998 über die Rechtsstellung der dänischen,\ngriechischen, italienischen, luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen,\nspanischen und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland\n(BGBl. 1999 II S. 506) ist nach seiner Nummer 3 zweiter Absatz für die Bundes-\nrepublik Deutschland im Verhältnis zu\nItalien                                                am 30. August 1999\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n14. April 2000 (BGBl. II S. 782).\nBerlin, den 6. Dezember 2000\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r"]}