{"id":"bgbl2-2001-23-6","kind":"bgbl2","year":2001,"number":23,"date":"2001-07-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2001/23#page=32","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2001-23-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2001/bgbl2_2001_23.pdf#page=32","order":6,"title":"Bekanntmachung des deutsch-polnischen Abkommens über die Durchführung von gemeinsamen Umweltschutzpilotprojekten in der Republik Polen mit dem Ziel der Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen","law_date":"2001-06-19T00:00:00Z","page":756,"pdf_page":32,"num_pages":2,"content":["756   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 19. Juli 2001\nBekanntmachung\ndes deutsch-polnischen Abkommens über die Durchführung\nvon gemeinsamen Umweltschutzpilotprojekten in der Republik Polen\nmit dem Ziel der Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen\nVom 19. Juni 2001\nDas in Frankfurt/Oder am 18. Juni 2001 unterzeichnete\nAbkommen zwischen dem Bundesministerium für\nUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Minister für Umwelt der\nRepublik Polen über die Durchführung von gemeinsamen\nUmweltschutzpilotprojekten in der Republik Polen mit\ndem Ziel der Reduzierung von grenzüberschreitenden\nUmweltbelastungen ist nach seinem Artikel 5\nam 18. Juni 2001\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 19. Juni 2001\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nIm Auftrag\nHoffmann","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 19. Juli 2001                    757\nAbkommen\nzwischen dem Bundesministerium für Umwelt,\nNaturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Minister für Umwelt der Republik Polen\nüber die Durchführung von gemeinsamen Umweltschutzpilotprojekten\nin der Republik Polen\nmit dem Ziel der Reduzierung\nvon grenzüberschreitenden Umweltbelastungen\nDas Bundesministerium                   Âciekowa z o.o.“, Spó∏ka z ograniczonà odpowiedzialnoÊcià\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit         (Szprotawa – Wasser- und Abwassergesellschaft mbH) mit Sitz\nder Bundesrepublik Deutschland                in Szprotawa das Projekt „Rekonstruktion der kommunalen\nAbwasserentsorgung Szprotawa“, sowie Miejskie Przedsiebi-\nund\norstwo Komunikacyjne we Wroc∏awiu Sp. z o.o. (Städtisches\nder Minister für Umwelt                 Verkehrsunternehmen in Breslau GmbH) mit Sitz in Breslau das\nder Republik Polen –                    Projekt „Modernisierung von zwei Straßenbahnlinien in der Stadt\nWroc∏aw (Breslau) zur Reduzierung von Luftschadstoff- und\nim Rahmen der Zusammenarbeit im Klima der bestehenden       Lärmemissionen“ durchführen. Hierzu werden die genannten\nfreundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik     polnischen Unternehmen (im Folgenden Fördernehmer genannt)\nDeutschland und der Republik Polen,                            die einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Pilotprojekte\njeweils mit der Deutschen Ausgleichsbank abstimmen. Die Pilot-\nim Bestreben, die freundschaftlichen Beziehungen durch wei- projekte erhalten Modellcharakter, und bei ihrer Realisierung\ntere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu       werden die besten Techniken und Technologien eingesetzt.\nfestigen und zu vertiefen,\nangesichts des Vertrages zwischen der Bundesrepublik                                    Artikel 2\nDeutschland und der Republik Polen vom 19. Mai 1992 über die\n(1) Zur Unterstützung der gemeinsamen Pilotprojekte wird das\nZusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den\nBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-\nGrenzgewässern und des Abkommens zwischen der Regierung\nheit der Bundesrepublik Deutschland über die Deutsche Aus-\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Repu-\ngleichsbank und die Deutsche Ausgleichsbank selbst den För-\nblik Polen vom 7. April 1994 über die Zusammenarbeit auf dem\ndernehmern Zuschüsse zur Umsetzung der in Artikel 1 genann-\nGebiet des Umweltschutzes,\nten Projekte bis zur Höhe von 15 421 000 € (in Worten: fünfzehn\nMillionen vierhunderteinundzwanzigtausend Euro) gewähren.\nin Anerkennung der gemeinsamen Verantwortung für den\nDarüber hinaus stellt das Bundesministerium für Umwelt, Natur-\nUmweltschutz und die natürlichen Lebensbedingungen in Euro-\nschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland\npa,\ndie Finanzierung für die in der Bundesrepublik Deutschland\ndurchzuführenden Fortbildungsprogramme zur Umsetzung der\nmit dem Ziel, zur Verminderung der Umweltbelastungen in der\nPilotprojekte bis zur Höhe von 350 000 € (in Worten: dreihun-\nBundesrepublik Deutschland und in der Republik Polen beizu-\ndertfünfzigtausend Euro) sicher.\ntragen –\n(2) Ferner wird die Deutsche Ausgleichsbank zur Finanzierung\nsind wie folgt übereingekommen:                             der in Artikel 1 genannten Pilotprojekte zweckgebundene Dar-\nlehen bis zu einer Gesamthöhe von 31 564 590 € (in Worten:\nArtikel 1                          einunddreißig Millionen fünfhundertvierundsechzigtausendfünf-\nhundertneunzig Euro) zur Verfügung stellen.\nDieses Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen dem\nBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-      (3) Zur Festlegung der Höhe und der Bedingungen für die\nheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für       zweckgebundenen Darlehen und Zuschüsse schließen die Deut-\nUmwelt der Republik Polen bei der Realisierung gemeinsamer     sche Ausgleichsbank und die Fördernehmer Förderverträge, die\nUmweltschutzpilotprojekte auf dem Gebiet der Republik Polen    vor dem Inkrafttreten der Zustimmung des Bundesministeriums\nzur Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastun-      für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepu-\ngen. Es ist vorgesehen, dass „Szprotawa – Spó∏ka Wodno-        blik Deutschland bedürfen."]}