{"id":"bgbl2-2001-21-7","kind":"bgbl2","year":2001,"number":21,"date":"2001-07-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2001/21#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2001-21-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2001/bgbl2_2001_21.pdf#page=11","order":7,"title":"Bekanntmachung zu dem Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen","law_date":"2001-05-25T00:00:00Z","page":687,"pdf_page":11,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2001               687\nBekanntmachung\nzu dem Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens,\ndas Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen\nVom 25. Mai 2001\nFolgende Staaten haben dem Generalsekretär der Vereinten Nationen\nE i n s p r ü c h e und E r k l ä r u n g e n zu den von Bangladesch eingelegten Vor-\nbehalten zum Übereinkommen vom 10. Dezember 1962 über die Erklärung des\nEhewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen\n(BGBl. 1969 II S. 161) notifiziert (vgl. die Bekanntmachung vom 25. Mai 1999,\nBGBl. II S. 458):\nDie B u n d e s r e p u b l i k D e u t s c h l a n d am 17. Dezember 1999 nach-\nstehende E r k l ä r u n g:\n„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat die von der Regierung der\nVolksrepublik Bangladesch beim Beitritt Bangladeschs zum Übereinkommen vom\n10. Dezember 1962 über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die\nRegistrierung von Eheschließungen angebrachten Vorbehalte geprüft. Laut dem Vorbehalt\nzu den Artikeln 1 und 2 des Übereinkommens behält sich die Regierung der Volksrepublik\nBangladesch das Recht vor, jene Artikel, soweit sie sich auf Kinderehen beziehen, „in\nÜbereinstimmung mit dem Personenrecht der verschiedenen Religionsgemeinschaften\ndes Landes“ anzuwenden.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland stellt fest, dass dies einen Vorbehalt\nallgemeiner Natur im Hinblick auf Bestimmungen des Übereinkommens darstellt, die\nmöglicherweise im Widerspruch zu Bangladeschs innerstaatlichem Recht stehen. Die\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland ist der Auffassung, dass dieser allgemeine\nVorbehalt Zweifel an der uneingeschränkten Verpflichtung Bangladeschs in Bezug auf Ziel\nund Zweck des Übereinkommens weckt. Angesichts der Tatsache, dass das Übereinkom-\nmen nur zehn kurze Artikel enthält, erscheint ein Vorbehalt zu einem seiner wesentlichen\nGrundsätze besonders problematisch. Es liegt im gemeinsamen Interesse der Staaten,\ndass Verträge, deren Vertragsparteien zu werden sie beschlossen haben, nach Ziel und\nZweck von allen Vertragsparteien eingehalten werden und dass die Staaten bereit sind,\nalle zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Gesetzesänderungen\nvorzunehmen.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland erhebt daher Einspruch gegen diesen\nvon der Regierung der Volksrepublik Bangladesch angebrachten Vorbehalt. Dieser Ein-\nspruch schließt das Inkrafttreten des Übereinkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Volksrepublik Bangladesch nicht aus.“\nF i n n l a n d am 13. Dezember 1999 nachstehenden E i n s p r u c h:\n(Übersetzung)\n“The Government of Finland has exam-               „Die Regierung von Finnland hat den In-\nined the contents of the reservation made          halt des von der Regierung von Bangla-\nby the Government of Bangladesh to Arti-           desch zu Artikel 1 des Übereinkommens\ncle 1 of the Convention on Consent to Mar-         über die Erklärung des Ehewillens, das\nriage, Minimum Age for Marriage and Reg-           Heiratsmindestalter und die Registrierung\nistration of Marriages.                            von Eheschließungen angebrachten Vor-\nbehalts geprüft.\nThe Government of Finland notes that               Die Regierung von Finnland stellt fest,\nthe reservation of Bangladesh, being of            dass der Vorbehalt Bangladeschs aufgrund\nsuch a general nature, raises doubts as to         seiner allgemeinen Natur Zweifel an der\nthe full commitment of Bangladesh to the           uneingeschränkten Verpflichtung Bang-\nobject and purpose of the Convention and           ladeschs in Bezug auf Ziel und Zweck des\nwould like to recall that, according to the        Übereinkommens weckt, und möchte daran\nVienna Convention on the Law of the                erinnern, dass nach dem Wiener Über-\nTreaties, a reservation incompatible with          einkommen über das Recht der Verträge\nthe object and purpose of the Convention           ein Vorbehalt, der mit Ziel und Zweck des\nshall not be permitted.                            Übereinkommens unvereinbar ist, nicht zu-\nlässig ist.\nFurthermore, reservations are subject to           Vorbehalte unterliegen ferner dem allge-\nthe general principle of treaty interpretation     meinen Grundsatz der Vertragsauslegung,\naccording to which a party may not invoke          demzufolge Vertragsparteien sich nicht auf\nthe provisions of its domestic law as justi-       ihr innerstaatliches Recht berufen können,","688 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2001\nfication for a failure to perform its treaty    um die Nichterfüllung ihrer vertraglichen\nobligations.                                    Verpflichtungen zu rechtfertigen.\nDaher erhebt die Regierung von Finnland\nTherefore the Government of Finland         Einspruch gegen diese von der Regierung\nobjects to the aforesaid reservations made      von Bangladesch angebrachten Vorbehal-\nby the Government of Bangladesh. This           te. Dieser Einspruch schließt das Inkraft-\nobjection does not preclude the entry into      treten des Übereinkommens zwischen\nforce of the Convention between Bang-           Bangladesch und Finnland nicht aus. Das\nladesh and Finland. The Convention will         Übereinkommen tritt somit zwischen den\nthus become operative between the two           beiden Staaten in Kraft, ohne dass Bang-\nStates without Bangladesh benefitting from      ladesch einen Nutzen aus diesem Vor-\nthis reservation.”                              behalt ziehen kann.“\nDie N i e d e r l a n d e am 20. Dezember 1999 nachstehende E r k l ä r u n g:\n(Übersetzung)\n“ … the Government of the Kingdom of            „ … die Regierung des Königreichs der\nthe Netherlands has examined the reserva-       Niederlande hat die von der Regierung von\ntions made by the Government of                 Bangladesch beim Beitritt Bangladeschs\nBangladesh at the time of its accession to      zum Übereinkommen über die Erklärung\nthe Convention on consent to marriage,          des Ehewillens, das Heiratsmindestalter\nminimum age for marriage and registration       und die Registrierung von Eheschließungen\nof marriages and objects to the first reser-    angebrachten Vorbehalte geprüft und\nvation concerning Articles 1 and 2.             erhebt Einspruch gegen den ersten Vorbe-\nhalt betreffend die Artikel 1 und 2.\nThe Government of the Kingdom of the            Die Regierung des Königreichs der\nNetherlands considers that such a reserva-      Niederlande ist der Ansicht, dass ein\ntion, which seeks to limit the responsibili-    solcher Vorbehalt, der darauf abzielt, die\nties of the reserving State under the Con-      Verantwortlichkeiten des den Vorbehalt\nvention by invoking national law, may raise     anbringenden Staates aufgrund des Über-\ndoubts as to the commitment of this State       einkommens durch Berufung auf inner-\nto the object and purpose of the Conven-        staatliches Recht zu beschränken, Zweifel\ntion and, moreover, contribute to under-        an der Verpflichtung dieses Staates in\nmining the basis of international treaty law.   Bezug auf Ziel und Zweck des Überein-\nkommens wecken und ferner dazu bei-\ntragen kann, die Grundlage des Völker-\nvertragsrechts zu untergraben.\nIt is in the common interest of States that     Es liegt im gemeinsamen Interesse der\ntreaties to which they have chosen to           Staaten, dass Verträge, deren Vertrags-\nbecome parties should be respected, as to       parteien zu werden sie beschlossen haben,\nobject and purpose, by all parties. The         nach Ziel und Zweck von allen Vertrags-\nGovernment of the Kingdom of the Nether-        parteien eingehalten werden. Die Regie-\nlands therefore objects to the aforesaid        rung des Königreichs der Niederlande\nreservation made by the Government of           erhebt daher Einspruch gegen diesen von\nBangladesh.”                                    der Regierung von Bangladesch ange-\nbrachten Vorbehalt. Dieser Vorbehalt\nschließt das Inkrafttreten des Übereinkom-\nmens zwischen dem Königreich der\nNiederlande und Bangladesch nicht aus.“\nS c h w e d e n am 14. Dezember 1999 nachstehenden E i n s p r u c h:\n(Übersetzung)\n“The Government of Sweden has exam-             „Die Regierung von Schweden hat die von\nined the reservations made by the Govern-       der Regierung von Bangladesch beim\nment of Bangladesh at the time of its           Beitritt Bangladeschs zum Übereinkom-\naccession to the Convention on Consent to       men über die Erklärung des Ehewillens,\nMarriage, Minimum Age for Marriage and          das Heiratsmindestalter und die Registrie-\nRegistration of Marriages.                      rung von Eheschließungen angebrachten\nVorbehalte geprüft.\nThe Government of Sweden notes that             Die Regierung von Schweden stellt fest,\nthe reservations include a reservation of a     dass die Vorbehalte auch einen Vorbehalt\ngeneral kind, in respect of articles 1 and 2,   allgemeiner Art in Bezug auf die Artikel 1\nwhich reads as follows:                         und 2 einschließen, der wie folgt lautet:\n“The Government of the People’s Repub-          „Die Regierung der Volksrepublik Bang-\nlic of Bangladesh reserves the right to         ladesch behält sich das Recht vor, die Arti-\napply the provisions of Articles 1 and 2 in     kel 1 und 2, soweit sie sich auf die Frage\nso far as they relate to the question of legal  der Rechtsgültigkeit von Kinderehen bezie-\nvalidity of child marriage, in accordance       hen, in Übereinstimmung mit dem Perso-\nwith the Personal Laws of different reli-       nenrecht der verschiedenen Religions-\ngious communities of the country.”              gemeinschaften des Landes anzuwenden.“","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2001              689\nThe Government of Sweden is of the              Die Regierung von Schweden ist der\nview that this general reservation, referring   Auffassung, dass dieser allgemeine Vorbe-\nto the Personal Laws of different religious     halt, der auf das Personenrecht der ver-\ncommunities of the country, raises doubts       schiedenen Religionsgemeinschaften des\nas to the commitment of Bangladesh to the       Landes verweist, Zweifel an der Verpflich-\nobject and purpose of the Convention and        tung Bangladeschs in Bezug auf Ziel und\nwould recall that, according to well-estab-     Zweck des Übereinkommens weckt, und\nlished international law, a reservation in-     erinnert daran, dass nach anerkanntem\ncompatible with the object and purpose of       Völkerrecht ein Vorbehalt, der mit Ziel und\na treaty shall not be permitted.                Zweck eines Vertrags unvereinbar ist, nicht\nzulässig ist.\nIt is in the common interest of States that     Es liegt im gemeinsamen Interesse der\ntreaties to which they have chosen to           Staaten, dass Verträge, deren Vertragspar-\nbecome parties are respected, as to their       teien zu werden sie beschlossen haben,\nobject and purpose, by all parties and that     nach Ziel und Zweck von allen Vertrags-\nStates are prepared to undertake any leg-       parteien eingehalten werden und dass die\nislative changes necessary to comply with       Staaten bereit sind, alle zur Erfüllung ihrer\ntheir obligations under these treaties.         vertraglichen Verpflichtungen notwendigen\nGesetzesänderungen vorzunehmen.\nThe Government of Sweden therefore              Die Regierung von Schweden erhebt\nobjects to the aforesaid general reservation    daher Einspruch gegen diesen von der\nmade by the Government of Bangladesh to         Regierung von Bangladesch zu dem Über-\nthe Convention on Consent to Marriage,          einkommen über die Erklärung des Ehe-\nMinimum Age for Marriage and Registra-          willens, das Heiratsmindestalter und die\ntion of Marriages.                              Registrierung von Eheschließungen ange-\nbrachten allgemeinen Vorbehalt.\nThis objection does not preclude the            Dieser Einspruch schließt das Inkraft-\nentry into force of the Convention between      treten des Übereinkommens zwischen\nBangladesh and Sweden. The Convention           Bangladesch und Schweden nicht aus.\nwill thus become operative between the          Das Übereinkommen tritt somit zwischen\ntwo States without Bangladesh benefiting        den beiden Staaten in Kraft, ohne dass\nfrom the reservation.”                          Bangladesch einen Nutzen aus dem Vor-\nbehalt ziehen kann.“\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n7. Juli 1999 (BGBl. II S. 661).\nBerlin, den 25. Mai 2001\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nLohkamp"]}