{"id":"bgbl2-2001-2-6","kind":"bgbl2","year":2001,"number":2,"date":"2001-01-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2001/2#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2001-2-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2001/bgbl2_2001_2.pdf#page=24","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof","law_date":"2000-12-06T00:00:00Z","page":40,"pdf_page":24,"num_pages":41,"content":["XII                                                   Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II\nMikrofiche\nTag                                                                            Inhalt                                                                                    Seite\nNr.\n15. 5. 2000  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens über die\nZusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       842     II/8\n15. 5. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der\nStaatenlosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1054     II/9\n17. 5. 2000  Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Mai 1998 über Partnerschaft und Zusammenarbeit\nzur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und\nihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Turkmenistan andererseits . . . . . . . . . .                                                                   710     II/6\nGESTA: XA004\n17. 5. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer\nAbkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem\nvertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . .                                                                     842     II/8\n24. 5. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle\nder grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung . . . . . . . . . .                                                               843     II/8\n29. 5. 2000  Verordnung zu dem Abkommen vom 2. März 1999 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Slowakischen Republik über Kriegsgräber . . . . .                                                                      750     II/7\n29. 5. 2000  Verordnung zu dem Abkommen vom 19. Oktober 1998 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien über Kriegsgräber . . . . . . . .                                                                   755     II/7\n30. 5. 2000  Berichtigung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über\ndie internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    888     II/8\n31. 5. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der\nRepublik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Über-\neinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent-\nscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung\ndieses Übereinkommens durch den Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           828     II/8\n31. 5. 2000  Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarungen über die Gewährung von\nBefreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „National Emergency Sevices (NES)\nInternational, Inc.“ (Nr. DOCPER 07 bis 09) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               843     II/8\n31. 5. 2000  Bekanntmachung des deutsch-bulgarischen Abkommens über den gegenseitigen Schutz\nvon Verschlusssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  849     II/8\n31. 5. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische\nVielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  853     II/8\n7. 6. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-tunesischen Abkommens über die\nSeeschifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          853     II/8\n8.6. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über die Einbringung von Korrekturen\nin das Abkommen über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für\nkosmische Fernmeldeverbindungen „INTERSPUTNIK“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                854     II/8\n9. 6. 2000 Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                                  855     II/8\n13. 6. 2000  Bekanntmachung des deutsch-mauretanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-\narbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  878     II/8\n19. 6. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über\nMaßnahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       880     II/8\n19. 6. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1990\nüber Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung . . . .                                                                           880     II/8\n19. 6. 2000  Bekanntmachung der deutsch-ugandischen Vereinbarung über die Entsendung eines\ndeutschen Fußballsachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 881     II/8\n19. 6. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die\nInternationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           883     II/8\n19. 6. 2000  Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von\nBefreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International\nCorporation (SAIC)“ (Nr. DOCPER 06) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               883     II/8\n21. 6. 2000  Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Internationalen Kaffee-Überein-\nkommens von 1994 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    774     II/7\nGESTA: XE010\n21. 6. 2000  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 10. Februar 1998 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Portugiesischen Republik\nüber die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der Krankenversicherung sowie\nüber das gleichzeitige Inkrafttreten der Verordnung vom 22. Dezember 1999 zu diesem\nAbkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            885     II/8","Sachverzeichnis\nzum Bundesgesetzblatt Teil II\nJahrgang 2000\nAbkürzungen\nAbk.          = Abkommen                        europ.           = europäisch\nAbs.          = Absatz                          Fass.            = Fassung\nÄnd.          = Änderung                        Fortg.           = Fortgeltung\nAnl.          = Anlage                          Forts.           = Fortsetzung\nAnO           = Anordnung                       G                = Gesetz\nAnw.          = Anwendung                       geänd.           = geändert\nArt.          = Artikel                         GG               = Grundgesetz\nAufh.         = Aufhebung                       IAO              = Internationale\nArbeitsorganisation\nAusf.         = Ausführung\nInkrafts.        = Inkraftsetzung\nAusn.         = Ausnahme\nInkrafttr.       = Inkrafttreten\nAußerkrafttr. = Außerkrafttreten\nint.             = international\nBeitr.        = Beitritt\nNF               = Neufassung\nBek.          = Bekanntmachung\nNr.              = Nummer\nBer.          = Berichtigung\nO                = Ordnung\nbest.         = bestimmt\nProt.            = Protokoll\nBest.         = Bestimmung\nRep.             = Republik\nbetr.         = betreffend\nÜbereink.        = Übereinkommen\nDDR           = Deutsche Demokratische\nRepublik\nV                = Verordnung\nDurchf.       = Durchführung\nv.               = vom\nEG            = Europäische\nGemeinschaft(en)                Vereinb.         = Vereinbarung\neinschl.      = einschließlich                  Veröffentl.      = Veröffentlichung\nerg.          = ergänzend                       VN               = Vereinte Nationen\nEU            = Europäische Union               vorl.            = vorläufig\nDie arabischen Zahlen verweisen auf die Seiten.","2                                                Sachverzeichnis 2000, Teil II\nA                                 Aserbaidschan\nBek. über die vorl. Anw. des deutsch-aserbaidschanischen\nADR                                                                Abk. über kulturelle Zusammenarbeit: 186\nBer. der NF der Anl. A und B des Europ. Übereink. über die\nint. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): 888  Atomenergie\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die      Bek. über den Geltungsbereich der Vereinb. über die Vorrechte\nint. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): 890;   und Befreiungen der Int. Atomenergie-Organisation: 17; 1362\n1484                                                             Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über nukleare\nSicherheit: 1249\nAETR\nATP\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die\nArbeit des im int. Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals    Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über int. Beför-\n(AETR): 17; 412; 827                                             derungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die be-\nsonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu\nverwenden sind (ATP): 1232\nAGR\nV zur Änd. der Anl. 1, 2 und 3 des Übereink. v. 1.9.1970 über\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die      int. Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über\nHauptstraßen des int. Verkehrs (AGR): 743                        die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderun-\ngen zu verwenden sind (2. V zur Änd. des ATP-Übereink.): 1233\nÄgypten\nG zu dem Abk. v. 5.11.1998 zwischen der Regierung der Bun-     Auskünfte über ausländisches Recht\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen         Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. betr.\nRep. Ägypten über ihre gegenseitigen Seeschifffahrtsbe-          Auskünfte über ausländisches Recht: 1210\nziehungen: 598\nBek. des deutsch-ägyptischen Abk. über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit 1999: 1148\nAkademische Anerkennung                                                                         B\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die    Bangladesch\nakademische Anerkennung von akademischen Graden und              Bek. der deutsch-bangladeschischen Vereinb. über die Ent-\nHochschulzeugnissen: 606                                         sendung eines deutschen Hockeysachverständigen: 1333\nBek. der deutsch-bolivianischen Vereinb. über die Anerken-\nnung deutscher Fachhochschulabschlüsse in der Rep. Bolivien    Basler Übereinkommen\nsowie der dazugehörigen Zusatzvereinb.: 682\nBek. über den Geltungsbereich des Basler Übereink. über die\nKontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher\nAlbanien                                                           Abfälle und ihrer Entsorgung: 21; 244; 843; 1155\nBek. des deutsch-albanischen Abk. über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit: 410; 630; 632; 637; 855                             Belarus\nBek. über die vorl. Anw. des deutsch-belarussischen Abk. über\nAntigua und Barbuda                                                kulturelle Zusammenarbeit: 194\nG zu dem Vertrag v. 5.11.1998 zwischen der Bundesrepublik        G zu dem Abk. v. 3.12.1997 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und Antigua und Barbuda über die Förderung und       Deutschland und der Rep. Belarus über den Luftverkehr: 508;\nden gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 858                    Bek. 1250\nAntipersonenminen                                                Belgien\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über das Verbot      Bek. zu dem deutsch-belgischen Vertrag über eine Ber. der\ndes Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weiter-     deutsch-belgischen Grenze und andere die Beziehungen\ngabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung:           zwischen beiden Ländern betr. Fragen: 15\n1324\nBelgrader Donaukonvention\nArmenien                                                           Bek. über das Inkrafttr. des Zusatzprot. zur Belgrader Donau-\nkonvention: 176; 1084\nG zu dem Vertrag v. 21.12.1995 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Rep. Armenien über die Förderung und\nden gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 46; Bek. 1087        Binnenschifffahrt\nBek. über die vorl. Anw. des deutsch-armenischen Abk. über       Erste V über die Inkrafts. von Änd. der RheinpatentV: 568\nkulturelle Zusammenarbeit: 181                                   V zur Inkrafts. der V über die Erteilung von Radarpatenten\n(RadarPatIV): 818\nG zu dem Abk. v. 4.5.1998 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep.            Bek. der Regionalen Vereinb. über den Binnenschifffahrtsfunk:\nArmenien über den Luftverkehr: 497                               1213","Sachverzeichnis 2000, Teil II                                                   3\nV über Änd. der RheinpatentV und der Rheinschiffsunter-         G zu dem Prot. v. 14.12.1998 zur Änd. des am 3.12.1980\nsuchungsO: 1536                                                 in Bonn unterzeichneten Abk. zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur\nBiologische Vielfalt                                              Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nach-\nlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern: 1170\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die biolo-\ngische Vielfalt: 22; 853; 1567\nBolivien\nBek. der deutsch-bolivianischen Vereinb. über die Anerken-\nnung deutscher Fachhochschulabschlüsse in der Rep. Bolivien                                  E\nsowie der dazugehörigen Zusatzvereinb.: 682                   Ecuador\nBek. des deutsch-ecuadorianischen Abk. über Finanzielle\nBulgarien\nZusammenarbeit: 783\nBek. des deutsch-bulgarischen Abk. über den gegenseitigen\nSchutz von Verschlusssachen: 849\nEinfuhr\nBek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Einfuhr\nvon Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder\nkulturellen Charakters sowie des Prot. zu diesem Abk.: 19\nC                                  Bek. über den Geltungsbereich des Zollabk. über die vorüber-\ngehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge: 1209; 1522\nChemikalien\nG zu dem Rotterdamer Übereink. über das Verfahren der\nvorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für best. ge-    Eisenbahn\nfährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlings-     Bek. der Vereinb. zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der\nbekämpfungsmittel im int. Handel v. 10.9.1998: 1058             grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken im Donaukorridor\nPassau/Salzburg: 699\nChina                                                             G zu dem Vertrag v. 19.6.1997 zwischen der Bundesrepublik\nBek. des deutsch-chinesischen Abk. über Finanzielle Zusam-      Deutschland und der Tschechischen Rep. über den Eisen-\nmenarbeit 1998: 30                                              bahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze und über den\nerleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr: 1289\nContainer                                                         Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den int.\nBek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. über sichere   Eisenbahnverkehr (COTIF): 1326\nContainer: 19; 1132                                             Bek. der deutsch-tschechischen Vereinb. über die Eröffnung\ndes Eisenbahngrenzüberganges Klingenthal – Kraslice/Gras-\nCôte d’Ivoire                                                     litz: 1547\nBek. des deutsch-ivorischen Abk. über Finanzielle Zusammen-\narbeit: 169; 640; 1331                                        El Salvador\nG zu dem Vertrag v. 11.12.1997 zwischen der Bundesrepublik\nCOTIF                                                             Deutschland und der Rep. El Salvador über die Förderung und\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den int.       den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 673\nEisenbahnverkehr (COTIF): 1326\nEnergiecharta\nBek. über den Geltungsbereich des Vertrags über die Ener-\ngiecharta und des Energiechartaprot. über Energieeffizienz und\nD                                  damit verbundene Umweltaspekte: 760\nDominikanische Republik                                         Entschädigung\nBek. des deutsch-dominikanischen Abk. über Finanzielle          Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die\nZusammenarbeit: 610                                             Entschädigung für Opfer von Gewalttaten: 1209\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-dominikanischen Abk.\nüber den Luftverkehr: 643                                     Estland\nDoping                                                            Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-estnischen Abk. über\nkulturelle Zusammenarbeit: 445\nBek. der NF des Anhangs zu dem Übereink. v. 16.11.1989\ngegen Doping: 1156                                              Bek. des deutsch-estnischen Rückübernahmeabk. und des\nProt. zur Durchf. des Abk.: 570\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. gegen Doping:\n1365                                                            Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-estnischen Abk. über die\nAufh. der Visumpflicht: 612\nDoppelbesteuerung\nEUROCONTROL\nG zu dem Abk. v. 18.5.1999 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der             Bek. zur Festlegung des Gebührensatzes für die Slowakische\nDoppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen       Rep. für den am 1.3.2000 beginnenden Erhebungszeitraum\nund v. Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Be-       nach dem Int. Übereink. über die Zusammenarbeit in der\nziehungen: 390; Bek. 1156                                       Flugsicherung (EUROCONTROL): 707","4                                                Sachverzeichnis 2000, Teil II\nBek. über den Geltungsbereich des Prot. zur Änd. des Int.      Frankreich\nÜbereink. über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt\nBek. über das Inkrafttr. der V und des deutsch-französischen\n„EUROCONTROL“ und der Mehrseitigen Vereinb. über Flug-\nAbk. über die Gründung einer Deutsch-Französischen Hoch-\nsicherungs-Streckengebühren: 810\nschule: 43\nBek. zur Festlegung der Gebührensätze und über die Erhebung      Bek. der Zusatzvereinb. zur Anw. der deutsch-französischen\nvon Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von FS-Strecken-       Regierungsvereinb. über die Befreiung von Studienzeiten,\ngebühren für den am 1.1.2001 beginnenden Erhebungszeit-          -leistungen und Prüfungen zum Studium im Partnerland in\nraum nach dem Int. Übereink. über die Zusammenarbeit in der      den Geistes- und Naturwissenschaften v. 10.7.1980 auf\nFlugsicherung (EUROCONTROL): 1572                                ingenieurwissenschaftliche und technische Studiengänge: 704\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-französischen Abk. über\nEuropäische Gemeinschaften                                         die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den\nG zu dem Europa-Mittelmeer-Abk. v. 24.11.1997 zur Gründung       Grenzgebieten: 842\neiner Assoziation zwischen den EG und ihren Mitgliedstaaten      Bek. der deutsch-französischen Vereinb. über den Sitz des\neinerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien          Deutsch-Französischen Jugendwerks: 890\nandererseits: 246\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-französischen Abk. über\nG zum Rahmenabk. v. 28.10.1996 über den Handel und die           Kleinwasserkraftwerke an den Kulturwehren Breisach und\nZusammenarbeit zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten         Kehl/Straßburg: 1335\neinerseits und der Rep. Korea andererseits: 686\nBek. der deutsch-französischen Vereinb. über die Überleitung\nG zu dem Abk. v. 25.5.1998 über Partnerschaft und Zusam-         des Deutsch-Französischen Hochschulkollegs in die Deutsch-\nmenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den EG       Französische Hochschule: 1363\nund ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Rep.Turkmenistan\nandererseits: 710                                              Frauen\nG zu dem Prot. v. 29.11.1996 aufgrund von Art. K.3 des Ver-      Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Staats-\ntrags über die EU betr. die Auslegung des Übereink. über den     angehörigkeit verheirateter Frauen: 16; 811\nSchutz der finanziellen Interessen der EG durch den Gerichts-\nhof der EG im Wege der Vorabentscheidung (EG-Finanz-\nschutz-AuslegungsprotG): 814\nEuropäische Organisation für Kernforschung                                                      G\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Errichtung     Gebietskörperschaften\neiner Europ. Organisation für Kernforschung (CERN): 14\nBek. des Zusatzprot. zum Europ. Rahmenübereink. v.\n21.5.1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit\nzwischen Gebietskörperschaften: 1522\nGeiselnahme\nF                                  Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. gegen\nFernsehen                                                          Geiselnahme: 1563\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über das\nGeldwäsche\ngrenzüberschreitende Fernsehen: 608\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über Geld-\nG zu dem Prot. v. 9.9.1998 zur Änd. des Europ. Übereink. v.\nwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von\n5.5.1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen: 1090\nErträgen aus Straftaten: 1304\nFeuchtgebiete                                                    Georgien\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über Feucht-         Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-georgischen Abk. über\ngebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wat-        kulturelle Zusammenarbeit: 202\nvögel, von int. Bedeutung: 24; 778\nGewerblicher Rechtsschutz\nFischbestände\nBek. über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsüber-\nG zu dem Übereink. v. 4.8.1995 zur Durchf. der Best. des         einkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums: 707\nSeerechtsübereink. der VN v. 10.12.1982 über die Erhaltung       Bek. über den Geltungsbereich des Haager Abk. über die int.\nund Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbestän-       Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle sowie der\nden und Beständen weit wandernder Fische: 1022                   Stockholmer Ergänzungsvereinb. zu diesem Abk.: 784\nBek. über den Geltungsbereich des Prot. zum Madrider Abk.\nFledermäuse                                                        über die int. Registrierung von Marken: 1358\nBek. über den Geltungsbereich des Abk. zur Erhaltung der         Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Errichtung\nFledermäuse in Europa: 411; 1205                                 der Weltorganisation für geistiges Eigentum: 1521\nV über die Inkrafts. von Änd. der Gemeinsamen AusfO v.\nFlüchtlinge                                                        18.1.1996 zum Madrider Abk. über die int. Registrierung von\nBek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Rechts-          Marken und zum Prot. zu diesem Abk.: 1554\nstellung der Flüchtlinge und des Prot. über die Rechtsstellung\nder Flüchtlinge: 172                                           Griechenland\nBek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Rechts-          Bek. des deutsch-griechischen Abk. über den gegenseitigen\nstellung der Flüchtlinge: 826                                    Schutz von Verschlusssachen: 436","Sachverzeichnis 2000, Teil II                                                  5\nH                                  Israel\nBek. des deutsch-israelischen Abk. über Finanzielle Zusam-\nHafenstaatkontrolle                                                menarbeit: 618\nBek. der NF der Pariser Vereinb. über die Hafenstaatkontrolle:\nItalien\n892\nV zu dem Abk. v. 3.4.2000 zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen\nHonduras\nRep. über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der\nBek. des deutsch-honduranischen Abk. über Finanzielle            Sozialen Sicherheit: 1299\nZusammenarbeit: 738\nBek. der deutsch-italienischen Vereinb. über die Änd. der Liste\nder begünstigten Kulturinstitute: 1369\nI                                                                J\nIndustrieunfälle\nJapan\nBek. über das Inkrafttr. des Übereink. v. 17.3.1992 über die\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-japanischen Abk. über\ngrenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen:\nSoziale Sicherheit sowie der DurchfVereinb.: 44\n642; 741; 1330\nJemen\nInmarsat\nBek. der deutsch-jemenitischen Vereinb. über die Entsendung\nG zu den Änd. v. 24.4.1998 des Übereink. v. 3.9.1976 über die    eines deutschen Fußballsachverständigen: 1548\nInt. Organisation für mobile Satellitenkommunikation (Inmar-\nsat-Übereink.): 558                                            Jordanien\nV zur ÄndVereinb. zum Prot. v. 1.12.1981 über die Vorrechte      G zu dem Europa-Mittelmeer-Abk. v. 24.11.1997 zur Gründung\nund Immunitäten der Int. Organisation für mobile Satelliten-     einer Assoziation zwischen den EG und ihren Mitgliedstaaten\nkommunikation: 623; Bek. 1544                                    einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Int.        andererseits: 246\nSeefunksatelliten-Organisation (Inmarsat): 748                   Bek. des deutsch-jordanischen Abk. über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit: 1568; 1570\nInternationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die\nint. Handelsschiedsgerichtsbarkeit: 554\nK\nInternationale Hydrographische Organisation                      Kamerun\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Int.        Bek. des deutsch-kamerunischen Abk. über Finanzielle Zu-\nHydrographische Organisation: 741                                sammenarbeit: 886; 1311\nInternationale Kommission zum Schutze des Rheins                 Kapitalanlagen\nG zur Verleihung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit an die       G zu dem Vertrag v. 21.12.1995 zwischen der Bundesrepublik\nInt. Kommission zum Schutze des Rheins (IKSRRechtsG): 622        Deutschland und der Rep. Armenien über die Förderung und\nden gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 46; Bek. 1087\nInternationale Kupfer-Studiengruppe                                Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-simbabwischen Abk.\nBek. über den Geltungsbereich der Satzung der Int. Kupfer-       über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-\nStudiengruppe: 492; 782; 1208                                    anl.: 643\nG zu dem Abk v. 10.9.1996 zwischen der Regierung der Bun-\nInternationaler Strafgerichtshof                                   desrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung\nüber die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-\nG zum Römischen Statut des Int. Strafgerichtshofs v. 17.7.       anl.: 646\n1998 (IStGH-StatutG): 1393\nG zu dem Vertrag v. 21.3.1997 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Rep. Kroatien über die Förderung und\nInternationaler Währungsfonds                                      den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 653; Bek. 1331\nG zu der Vierten Änd. des Übereink. über den Int. Währungs-      G zu dem Vertrag v. 28.8.1997 zwischen der Bundesrepublik\nfonds (IWF): 799                                                 Deutschland und Turkmenistan über die Förderung und den\ngegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 664\nInternationales Kaffee-Übereinkommen                               G zu dem Vertrag v. 11.12.1997 zwischen der Bundesrepublik\nG zur Verlängerung der Geltungsdauer des Int. Kaffee-Über-       Deutschland und der Rep. El Salvador über die Förderung und\neink. von 1994: 774                                              den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 673\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-philippinischen Abk. über\nINTERSPUTNIK                                                       die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-\nanl.: 695\nBek. über das Inkrafttr. des Prot. über die Einbringung von\nKorrekturen in das Abk. über die Schaffung des int. Systems      G zu dem Vertrag v. 5.11.1998 zwischen der Bundesrepublik\nund der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen         Deutschland und Antigua und Barbuda über die Förderung und\n„INTERSPUTNIK“: 854                                              den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 858","6                                                Sachverzeichnis 2000, Teil II\nG zu dem Vertrag v. 25.8.1998 zwischen der Bundesrepublik      Kraftfahrzeuge\nDeutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über\nBek. über den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereink.\ndie Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-\nüber die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für\nanl.: 866\nRadfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Rad-\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-kenianischen Vertrags       fahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können,\nüber die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-     und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von\nanl.: 1561                                                       Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden:\n179; 1086\nKasachstan                                                         V zu der ECE-Regelung Nr. 107 über einheitliche Bedingungen\nBek. über die vorl. Anw. des deutsch-kasachischen Abk. über      für die Genehmigung großer Doppelstockfahrzeuge zur Perso-\nkulturelle Zusammenarbeit: 462                                   nenbeförderung hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktions-\nmerkmale (V zur ECE-Regelung Nr. 107): 1177\nBek. des deutsch-kasachischen Abk. über die Entsendung von\ndeutschen Lehrkräften an Schulen in der Rep. Kasachstan: 680\nKriegsgräber\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-kasachischen Vertrags\nüber die Entwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit auf        V zu dem Abk. v. 2.3.1999 zwischen der Regierung der Bun-\ndem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Tech-     desrepublik Deutschland und der Regierung der Slowakischen\nnik: 1180                                                        Rep. über Kriegsgräber: 750; Bek. 1181\nV zu dem Abk. v. 19.10.1998 zwischen der Regierung der\nKenia                                                              Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep.\nSlowenien über Kriegsgräber: 755\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-kenianischen Vertrags\nüber die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-\nanl.: 1561                                                     Kroatien\nG zu dem Vertrag v. 21.3.1997 zwischen der Bundesrepublik\nKindesentführung                                                   Deutschland und der Rep. Kroatien über die Förderung und\nBek. über den Geltungsbereich des Haager Übereink. über die      den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 653; Bek. 1331\nzivilrechtlichen Aspekte int. Kindesentführung: 180; 1566\nKulturgut\nKinofilme                                                          Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz des\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die      architektonischen Erbes Europas: 608, 1343\nGemeinschaftsproduktion von Kinofilmen: 1248\nBek. über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz\nvon Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und des Prot. hierzu:\nKirgisistan                                                        745\nBek. des deutsch-kirgisischen Abk. über Finanzielle Zusam-       Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz des\nmenarbeit: 614                                                   Kultur- und Naturerbes der Welt: 1153\nBek. über die vorl. Anw. des deutsch-kirgisischen Abk. über\nkulturelle Zusammenarbeit: 1139                                Kuwait\nG zu dem Abk. v. 18.5.1999 zwischen der Bundesrepublik\nKlimaänderungen                                                    Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der\nBek. über den Geltungsbereich des Rahmenübereink. der VN         Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern v. Einkommen\nüber Klimaänd.: 744; 1084; 1327                                  und v. Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Be-\nziehungen: 390; Bek. 1156\nKorea, Republik\nG zum Rahmenabk. v. 28.10.1996 über den Handel und die\nZusammenarbeit zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten\neinerseits und der Rep. Korea andererseits: 686\nL\nKostenerstattung                                                 Legalisation\nV zu dem Abk. v. 10.2.1998 zwischen der Regierung der Bun-       Bek. über den Geltungsbereich des Haager Übereink. zur\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Portugie-          Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Lega-\nsischen Rep. über die Erstattung von Aufwendungen für Sach-      lisation: 1362\nleistungen der Krankenversicherung: 2; Bek. 885\nV zu der Vereinb. v. 21.4.1999 zwischen der Regierung der      Lettland\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep.\nÖsterreich über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen     Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-lettischen Abk. über\nSicherheit: 6; Bek. 812                                          kulturelle Zusammenarbeit: 454\nV zu dem Abk. v. 28.5.1999 zwischen der Regierung der Bun-       Bek. des deutsch-lettischen Rückübernahmeabk. und des\ndesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs        Prot. zur Durchf. des Abk.: 579\nNorwegen über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwen-\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-lettischen Abk. über die\ndungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft,\nAufh. der Visumpflicht: 613\nArbeitsunfall und Berufskrankheit sowie der Kosten für verwal-\ntungsmäßige und ärztliche Kontrollen: 9; Bek. 1326\nLibanon\nBek. über das Außerkrafttr. der deutsch-spanischen Vereinb.\nüber die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der      Bek. der deutsch-libanesischen Vereinb. über die Entsendung\nKrankenversicherung: 1288                                        eines deutschen Leichtathletiksachverständigen: 746","Sachverzeichnis 2000, Teil II                                                7\nLiechtenstein                                                      Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 15.9.1962 zur\nÄnd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1492\nG zu der Vereinb. v. 19.5.1998 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürsten-        Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 12.3.1971 zur\ntums Liechtenstein über das Verwaltungsverfahren bei der         Änd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1492\nAnmeldung neuer Stoffe: 166; Bek. 1085                           Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 7.7.1971 zur\nÄnd. des Art. 56 des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1493\nLitauen\nBek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 16.10.1974 zur\nBek. des deutsch-litauischen Rückübernahmeabk. und des           Änd. des Art. 50 Buchstabe a des Abk. über die Int. Zivilluft-\nProt. zur Durchf. des Abk.: 588                                  fahrt: 1493\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-litauischen Abk. über die   Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 6.10.1980 zur\nAufh. der Visumpflicht: 613                                      Änd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1494\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-litauischen Abk. über den   Bek. über den Geltungsbereich des Prot. v. 10.5.1984 zur\nLuftverkehr: 1287                                                Änd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1494\nBek. über den Geltungsbereich des Abk. über die int. Anerken-\nLuftverkehr                                                        nung von Rechten an Luftfahrzeugen: 1495\nBek. über den Geltungsbereich des Zusatzabk. zum War-            Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-simbabwischen Abk. über\nschauer Abk. zur Vereinheitlichung von Regeln über die von       den Luftverkehr: 1501\neinem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausge-\nführte Beförderung im int. Luftverkehr: 11; 842\nBek. über den Geltungsbereich des Prot. zur Änd. des Abk.\nzur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im int.\nLuftverkehr: 43\nM\nMarokko\nG zu dem Prot. v. 15.6.1998 zur Ergänzung des Luftverkehrs-\nabk. v. 2.3.1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland         Bek. des deutsch-marokkanischen Abk. über Finanzielle Zu-\nund den Vereinigten Arabischen Emiraten: 494; Bek. 1560          sammenarbeit: 1545\nG zu dem Abk. v. 4.5.1998 zwischen der Regierung der\nMauretanien\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep.\nArmenien über den Luftverkehr: 497                               Bek. des deutsch-mauretanischen Abk. über Finanzielle Zu-\nsammenarbeit: 878\nG zu dem Abk. v. 3.12.1997 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Rep. Belarus über den Luftverkehr: 508;\nBek. 1250                                                       Mazedonien\nG zu dem Abk. vom 29.5.1998 zwischen der Regierung der           Bek. des deutsch-mazedonischen Abk. über Finanzielle Zu-\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei        sammenarbeit: 634; 635; 638\nüber den Fluglinienverkehr: 520                                  G zu dem Abk. v. 10.9.1996 zwischen der Regierung der Bun-\nG zu dem Prot. v. 12.11.1997 zur Ergänzung des Abk. v.           desrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung\n2.11.1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und            über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-\nNeuseeland über den Luftverkehr: 531                             anl.: 646\nG zu dem Abk. v. 10.3.1998 zwischen der Bundesrepublik\nMenschenrechte\nDeutschland und der Rep. Südafrika über den Luftverkehr:\n534; Bek. 1287                                                   Bek. über den Geltungsbereich der Konvention über die Ver-\nhütung und Bestrafung des Völkermordes: 610\nG zu dem Abk. v. 23.4.1998 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechi-       Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zur\nschen Rep. über den Luftverkehr: 544                             Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender\nBehandlung oder Strafe: 1484\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-dominikanischen Abk.\nüber den Luftverkehr: 643\nMexiko\nBek. über den Geltungsbereich des Abk. über strafbare und\nG zu dem Vertrag v. 25.8.1998 zwischen der Bundesrepublik\nbest. andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Hand-\nDeutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über\nlungen: 827; 1495\ndie Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-ukrainischen Abk. über      anl.: 866\nden Luftverkehr: 841\nBek. über den Geltungsbereich des Abk. zur Vereinheitlichung    Mongolei\nvon Regeln über die Beförderung im int. Luftverkehr und des      G zu dem Abk. vom 29.5.1998 zwischen der Regierung der\nProt. zur Änd. des Abk.: 1152                                    Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Bekämp-          über den Fluglinienverkehr: 520\nfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der\nZivilluftfahrt und des Prot. zur Bekämpfung widerrechtlicher    Montrealer Protokoll\ngewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der int. Zivilluft-\nBek. über das Inkrafttr. der Änd. von 1997 des Montrealer\nfahrt dienen: 1205\nProt. über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen:\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Bekämpfung       13; 788\nder widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen: 1206\nBek. über den Geltungsbereich des Montrealer Prot. über\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-litauischen Abk. über den   Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen: 786\nLuftverkehr: 1287\nBek. über den Geltungsbereich der Änd. von 1990 des\nBek. über den Geltungsbereich der Prot. v. 14.6.1954 über        Montrealer Prot. über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozon-\nÄnd. des Abk. über die Int. Zivilluftfahrt: 1491                 schicht führen: 787","8                                                Sachverzeichnis 2000, Teil II\nBek. über den Geltungsbereich der Änd. von 1992 des            Norwegen\nMontrealer Prot. über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozon-\nV zu dem Abk. v. 28.5.1999 zwischen der Regierung der\nschicht führen: 787\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung des König-\nreichs Norwegen über den Verzicht auf die Erstattung von\nAufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft,\nArbeitsunfall und Berufskrankheit sowie der Kosten für ver-\nN                                  waltungsmäßige und ärztliche Kontrollen: 9; Bek. 1326\nNahrungsmittelhilfe-Übereinkommen\nBek. des Nahrungsmittelhilfe-Übereink. von 1999: 1182\nNamibia                                                                                       O\nBek. der deutsch-namibischen Vereinb. über die Einrichtung     OCCAR\neines wissenschaftlichen Experiments unter der Bezeichnung      G zu dem Übereink. v. 9.9.1998 zwischen der Bundesrepublik\n„Experiment der bodengebundenen Gamma-Astronomie bei            Deutschland, der Regierung der Französischen Rep., der\n. . .\nsehr hohen Energien (H E S S)“: 1250                            Regierung der Italienischen Rep. und der Regierung des Verei-\nnigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Grün-\nNATO-Truppenstatut                                                dung der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation\n(Organisation Conjointe de Coopération en Matière d´Arme-\nBek. über das Inkrafttr. des Übereink. v. 18.3.1993 zur Außer-\nment) OCCAR (OCCAR-Übereink.): 414\nkraftsetzung des Abk. v. 3.8.1959 über die Durchf. von\nManövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg:\n1202                                                           Ölverschmutzungsschäden\nBek. des Verwaltungsabk. v. 18.3.1993 zur Durchf. des Art. 60   Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1992 zur Änd.\ndes Zusatzabk. v. 3.8.1959 zum NATO-Truppenstatut: 1316         des Int. Übereink. von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für\nÖlverschmutzungsschäden: 703\nNepal                                                             Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1992 zur Änd.\nBek. der deutsch-nepalesischen Vereinb. zur Änd. von Abk.       des Int. Übereink. von 1971 über die Errichtung eines Int.\nüber Finanzielle Zusammenarbeit: 64; 1366                       Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden: 703\nBek. des deutsch-nepalesischen Abk. über Finanzielle Zusam-     Bek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. über Maß-\nmenarbeit: 1367                                                 nahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen: 880\nBek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. von 1990\nNeuseeland                                                        über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem\nGebiet der Ölverschmutzung: 880\nG zu dem Prot. v. 12.11.1997 zur Ergänzung des Abk. v.\n2.11.1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und           Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1976 zum\nNeuseeland über den Luftverkehr: 531                            Int. Übereink. von 1971 über die Errichtung eines Int. Fonds zur\nEntschädigung für Ölverschmutzungsschäden: 1180\nNicaragua                                                         Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1976 zum\nBek. des deutsch-nicaraguanischen Abk. über Finanzielle         Int. Übereink. von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für\nZusammenarbeit: 1210                                            Ölverschmutzungsschäden: 1230\nNiederlande                                                      Österreich\nBek. über das Inkrafttr. des Zusatzabk. zu dem Abk. v.          V zu der Vereinb. v. 21.4.1999 zwischen der Regierung der\n19.6.1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags        Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep.\nüber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der im       Österreich über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen\nKönigreich der Niederlande stationierten deutschen Truppen:     Sicherheit: 6; Bek. 812\n1153\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-niederländischen Abk.\nüber die Rahmenbedingungen für das I. (Deutsch-Niederlän-\ndische) Korps und dem Korps zugeordnete Truppenteile,\nEinrichtungen und Dienststellen: 1253                                                       P\nBek. der deutsch-niederländischen Vereinb. über die Organi-    Palästinensische Selbstverwaltungsbehörde\nsation und Arbeitsweise des I. (Deutsch-Niederländischen)\nBek. des deutsch-palästinensischen Abk. über Finanzielle\nKorps und des Verbindungskommandos der Luftstreitkräfte:\nZusammenarbeit: 242; 487\n1253\nBek. des deutsch-niederländischen Abk. über die Bereitstel-\nParaguay\nlung von Liegenschaften und die Mitbenutzung von Übungs-\neinrichtungen: 1501                                             Bek. des deutsch-paraguayischen Abk. über Finanzielle\nZusammenarbeit: 1132\nBek. der deutsch-niederländischen Vereinb. über die Mit-\nbenutzung von Übungseinrichtungen: 1505\nPatentwesen\nBek. der deutsch-niederländischen Vereinb. über die von dem\nKönigreich der Niederlande zu leistende Unterstützung bei der   Bek. über den Geltungsbereich des Budapester Vertrags über\nVerwaltung der Liegenschaft Budel: 1509                         die int. Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen\nfür die Zwecke von Patentverfahren: 14\nBek. der deutsch-niederländischen Vereinb. über die von der\nBundesrepublik Deutschland zu leistende Unterstützung bei       Bek. über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeits-\nder Verwaltung der Liegenschaft Seedorf: 1515                   vertrages: 1567","Sachverzeichnis 2000, Teil II                                                9\nPflanzen                                                         Russische Föderation\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den int.       Bek. des deutsch-russischen Abk. über den gegenseitigen\nHandel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen   Schutz von Verschlusssachen: 439\n(Washingtoner Artenschutzübereink.): 41; 1055\nBek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. zum Schutz\nvon Pflanzenzüchtungen: 1229\nS\nPhilippinen\nScheckrecht\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-philippinischen Abk. über\nBek. über den Geltungsbereich des Abk. über das Einheitliche\ndie Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.:\nScheckG: 1363\n695\nSchengener Übereinkommen\nPlastiksprengstoff\nG zu den Übereink. v. 19.12.1996 über den Beitr. des König-\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Markie-\nreichs Dänemark, der Rep. Finnland und des Königreichs\nrung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens:\nSchweden zum Schengener DurchfÜbereink. und zu dem Über-\n1231\neink. v. 18.5.1999 über die Assoziierung der Rep. Island und\ndes Königreichs Norwegen: 1106\nPolen\nBek. des deutsch-polnischen Abk. über die gegenseitige         Schiedssprüche\nEinräumung von Eigentum an Grundstücken für die Zwecke          Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Aner-\nder diplomatischen Vertretungen beider Staaten in Warschau      kennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche:\nund Berlin: 152                                                 173; 743; 1490\nPortugal                                                         Schuldverhältnisse\nV zu dem Abk. v. 10.2.1998 zwischen der Regierung der           Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den Beitr.\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Portu-         der Rep. Österreich, der Rep. Finnland und des Königreichs\ngiesischen Rep. über die Erstattung von Aufwendungen für        Schweden zu dem Übereink. von 1980 über das auf vertrag-\nSachleistungen der Krankenversicherung: 2; 885                  liche Schuldverhältnisse anzuw. Recht sowie zu dem Ersten\nund dem Zweiten Prot. über die Auslegung des Übereink.\ndurch den Gerichtshof: 489; 1204\nR                                 Schutz nationaler Minderheiten\nBek. über den Geltungsbereich des Rahmenübereink. des\nRadarpatente                                                      Europarats v. 1.2.1995 zum Schutz nationaler Minderheiten:\nV zur Inkrafts. der V über die Erteilung von Radarpatenten      607; 1565\n(RadarPatIV): 818\nSeeforderungen\nRechtshilfe                                                       G zu dem Prot. v. 1996 zur Änd. des Übereink. von 1976 über\ndie Beschränkung der Haftung für Seeforderungen: 790\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die\nRechtshilfe in Strafsachen sowie des Zusatzprot. hierzu: 555\nSeerecht, Seeschifffahrt\nReifezeugnisse                                                    Bek. über den Geltungsbereich des Int. Freibord-Übereink. von\n1966: 20; 388; 740; 1087\nBek. über den Geltungsbereich der Europ. Konvention über die\nGleichwertigkeit der Reifezeugnisse und des Zusatzprot.: 607    Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. von 1972 über\ndie Int. Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See:\nRepublik Moldau                                                   20; 883\nBek. über die vorl. Anw. des deutsch-moldauischen Abk. über     Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Erleichterung\nkulturelle Zusammenarbeit: 208                                  des Int. Seeverkehrs: 21; 826\nBek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. von 1979\nRheinpatentverordnung                                             über den Such- und Rettungsdienst auf See: 173; 1155\nErste V über die Inkrafts. von Änd. der RheinpatentV: 568       Bek. über das Inkrafttr. des Prot. von 1988 zu dem Int. Frei-\nbord-Übereink. von 1966: 443; 1085\nV über Änd. der RheinpatentV und der Rheinschiffsunter-\nsuchungsO: 1536                                                 Bek. über das Inkrafttr. des Prot. von 1988 zu dem Int. Über-\neink. von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See:\n489; 889\nRömisches Statut\nBek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. von 1974\nG zum Römischen Statut des Int. Strafgerichtshofs v. 17.7.      zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Prot.\n1998 (IStGH-StatutG): 1393                                      von 1978 zu diesem Übereink.: 491\nG zu dem Abk. v. 5.11.1998 zwischen der Regierung der\nRumänien\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabi-\nBek. über die vorl. Anw. des deutsch-rumänischen Abk. über      schen Rep. Ägypten über ihre gegenseitigen Seeschifffahrts-\nkulturelle Zusammenarbeit: 216                                  beziehungen: 598\nBek. des deutsch-rumänischen Abk. über die Zusammenarbeit       Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Bekämpfung\nauf dem Gebiet des Umweltschutzes: 1498                         widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der See-","10                                               Sachverzeichnis 2000, Teil II\nschifffahrt und des Prot. zur Bekämpfung widerrechtlicher         Bek. des deutsch-spanischen Abk. über den Austausch und\nHandlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich      den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen: 1389\nauf dem Festlandsockel befinden: 609\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Int.       Sri Lanka\nSeeschifffahrts-Organisation: 740                                 Bek. der deutsch-srilankischen Vereinb. zur Änd. des deutsch-\nG zu dem Übereink. v. 4.8.1995 zur Durchf. der Best. des          srilankischen Abk. v. 21.5.1998 über Finanzielle Zusammen-\nSeerechtsübereink. der VN v. 10.12.1982 über die Erhaltung        arbeit: 41\nund Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbestän-        Bek. der deutsch-srilankischen Vereinb. zur Änd. der deutsch-\nden und Beständen weit wandernder Fische: 1022                    srilankischen Abk. v. 9.5.1980 und v. 16.5.1997 über Finan-\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Durchf. des       zielle Zusammenarbeit: 65\nTeiles XI des Seerechtsübereink. der VN zum 10.12.1982: 1178      Bek. des deutsch-srilankischen Abk. über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit: 1496\nBek. der Änd. der Anl. des Übereink. zur Erleichterung des Int.\nSeeverkehrs: 1343; 1355; 1485\nStaatenlosigkeit\n12. V über die Inkrafts. von Änd. des int. Übereink. von 1974\nzum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Prot.          Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Verminde-\nvon 1978 zu diesem Übereink. (12. SOLAS-ÄndV): 1556               rung der Staatenlosigkeit: 171; 1054\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Rechts-\nSimbabwe                                                            stellung der Staatenlosen: 772; 1315\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-simbabwischen Abk. über\nStreitfälle\ndie Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanl.:\n643                                                               Bek. über den Geltungsbereich des Abk. zur friedlichen Erle-\ndigung int. Streitfälle: 778; 1572\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-simbabwischen Abk. über\nden Luftverkehr: 1501\nStreitkräfte\nSlowakei                                                            Bek. über das Inkrafttr. des Notenwechsels v. 29.4.1998 über\ndie Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen,\nBek. zur Festlegung des Gebührensatzes für die Slowakische        luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen, spanischen\nRep. für den am 1.3.2000 beginnenden Erhebungszeitraum            und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland:\nnach dem Int. Übereink. über die Zusammenarbeit in der            782\nFlugsicherung (EUROCONTROL): 707\nV zu dem Abk. v. 2.3.1999 zwischen der Regierung der Bun-       Studienzeit an den Universitäten\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Slowakischen        Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die\nRep. über Kriegsgräber: 750                                       Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten: 606\nSlowenien                                                         Sucht- und psychotrope Stoffe\nBek. des deutsch-slowenischen Abk. über den grenzüber-            Bek. über den Geltungsbereich des Einheits-Übereink. von\nschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße: 26        1961 über Suchtstoffe: 1203; 1359; 1562\nV zu dem Abk. v. 19.10.1998 zwischen der Regierung der            Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. v. 31.1.1995 über den\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep.             unerlaubten Verkehr auf See zur Durchf. des Art. 17 des Über-\nSlowenien über Kriegsgräber: 755; Bek. 1181                       eink. der VN gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen\nund psychotropen Stoffen: 1313\nSorgerecht                                                          Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. von 1971 über\npsychotrope Stoffe: 1564\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die\nAnerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das\nSorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorge-      Südafrika\nverhältnisses: 1207                                               G zu dem Abk. v. 10.3.1998 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Rep. Südafrika über den Luftverkehr:\nSoziale Sicherheit                                                  534; Bek. 1287\nV zu der Vereinb. v. 21.4.1999 zwischen der Regierung der         Bek. des deutsch-südafrikanischen Abk. über kulturelle Zu-\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Rep.             sammenarbeit: 695\nÖsterreich über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen\nSicherheit: 6; Bek. 812\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-japanischen Abk. über\nSoziale Sicherheit sowie der DurchfVereinb.: 44\nT\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-ungarischen Abk. über      Tadschikistan\nSoziale Sicherheit: 644                                           Bek. über die vorl. Anw. des deutsch-tadschikischen Abk. über\nV zu dem Abk. v. 3.4.2000 zwischen der Regierung der Bun-         kulturelle Zusammenarbeit: 225\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen\nRep. über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der      Tansania\nSozialen Sicherheit: 1299                                         Bek. des deutsch-tansanischen Abk. über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit: 174\nSpanien\nTerrorismus\nBek. über das Außerkrafttr. der deutsch-spanischen Vereinb.\nüber die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der       Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zur\nKrankenversicherung: 1288                                         Bekämpfung des Terrorismus: 444","Sachverzeichnis 2000, Teil II                                             11\nTiere\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Erhaltung\nU\nder wandernden wild lebenden Tierarten: 33; 810; 1088          Überstellung verurteilter Personen\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den int.       Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Über-\nHandel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen   stellung verurteilter Personen: 785\n(Washingtoner Artenschutzübereink.): 41; 1055\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zum         Uganda\nSchutz von Heimtieren: 178                                      Bek. des deutsch-ugandischen Abk. über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit.: 66\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. zum\nSchutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke     Bek. der deutsch-ugandischen Vereinb. über die Entsendung\nverwendeten Wirbeltiere: 811                                    eines deutschen Fußballsachverständigen: 881\nTschechien                                                       Ukraine\nBek. des Abk. zwischen dem Bundesministerium für Umwelt,        Bek. über das Inkrafttr. des deutsch-ukrainischen Abk. über\nNaturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik            den Luftverkehr: 841; 1178\nDeutschland und dem Ministerium für Umwelt der Tschechi-\nschen Rep. über die gemeinsame Durchf. von Umweltschutz-       Umweltkriegsübereinkommen\npilotprojekten in der Tschechischen Rep. mit dem Ziel der\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über das Verbot\nReduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen:\nder militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung\n162\numweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereink.): 16\nG zu dem Abk. v. 23.4.1998 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechi-     Umweltschutz\nschen Rep. über den Luftverkehr: 544\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über weiträumi-\nG zu dem Vertrag v. 19.6.1997 zwischen der Bundesrepublik       ge grenzüberschreitende Luftverunreinigung und des Prot.\nDeutschland und der Tschechischen Rep. über den Eisen-          v. 28.9.1984 hierzu betr. die langfristige Finanzierung des\nbahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze und über den       Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und\nerleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr: 1289                  Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreini-\nBek. des deutsch-tschechischen Abk. über die gemeinsame         genden Stoffen in Europa (EMEP): 12\nDurchf. des Umweltschutzpilotprojekts „Sanierung und Ertüch-    Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Ver-\ntigung der Abwasserbehandlungsanl. Most-Chanov und              hütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von\nTeplice-Bystrany“ in der Tschechischen Rep. mit dem Ziel der    Abfällen und anderen Stoffen: 22\nReduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen:\n1370                                                            Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. von 1992 über den\nSchutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Über-\nBek. der deutsch-tschechischen Vereinb. über die Eröffnung      eink.): 23; 612\ndes Eisenbahngrenzüberganges Klingenthal – Kraslice/Gras-\nBek. des Abk. zwischen dem Bundesministerium für Umwelt,\nlitz: 1547\nNaturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik\nBek. des deutsch-tschechischen Abk. über die gemeinsame         Deutschland und dem Ministerium für Umwelt der Tschechi-\nDurchf. des Projekts „Fonds Luftreinhaltung“ in der Tschechi-   schen Rep. über die gemeinsame Durchf. von Umweltschutz-\nschen Rep. mit dem Ziel der Verminderung der grenzüber-         pilotprojekten in der Tschechischen Rep. mit dem Ziel der\nschreitenden Umweltbelastung: 1550                              Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen:\n162\nTunesien                                                          Bek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1991 zu dem\nÜbereink. von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-tunesischen Abk. über die  Luftverunreinigung betr. die Bekämpfung von Emissionen\nSeeschifffahrt: 853                                             flüchtiger organischer Verbindungen oder ihres grenzüber-\nschreitenden Flusses: 178; 781\nBek. des deutsch-tunesischen Abk. über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit: 1134                                                 Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz und\nzur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und int. Seen:\n779; 1329\nTürkei\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. von 1979 über\nBek. des deutsch-türkischen Abk. über Finanzielle Zusammen-     weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung: 780\narbeit: 616\nBek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1985 zu dem\nÜbereink. von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende\nTurkmenistan                                                      Luftverunreinigung betr. die Verringerung von Schwefelemis-\nsionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um min-\nBek. über die vorl. Anw. des deutsch-turkmenischen Abk. über    destens 30 v. Hundert: 780\nkulturelle Zusammenarbeit: 471\nBek. über den Geltungsbereich des Prot. von 1988 zu dem\nG zu dem Vertrag v. 28.8.1997 zwischen der Bundesrepublik       Übereink. von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende\nDeutschland und Turkmenistan über die Förderung und den         Luftverunreinigung betr. die Bekämpfung von Emissionen von\ngegenseitigen Schutz von Kapitalanl.: 664                       Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses:\n781\nG zu dem Abk. v. 25.5.1998 über Partnerschaft und Zusam-\nmenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den EG      V über besonders geschützte Gebiete, besonders verwaltete\nund ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Rep.Turkmenistan   Gebiete, historische Stätten und Denkmäler in der Antarktis\nandererseits: 710                                               (Antarktis-SchutzgebietsV – AntSchV): 830","12                                             Sachverzeichnis 2000, Teil II\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz der       – DOCPER 05: 770\nMeeresumwelt des Nordostatlantiks: 892\n– DOCPER 06: 883\nUngarn                                                            Bek. der deutsch-amerikanischen Vereinb. über die Gewäh-\nrung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-\nBek. über die vorl. Anw. des deutsch-ungarischen Abk. über       nehmen „National Emergency Services (NES) Int., Inc.“\nkulturelle Zusammenarbeit: 479                                   (Nr. DOCPER 07 bis 09): 843\nBek. über das Inkrafttr. des deutsch-ungarischen Abk. über       G zu dem Prot. v. 14.12.1998 zur Änd. des am 3.12.1980 in\nSoziale Sicherheit: 644                                          Bonn unterzeichneten Abk. zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur\nUnterhaltsansprüche                                               Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der\nNachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern: 1170\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Gel-\ntendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland: 171;            Bek. d. deutsch-amerikanischen Abk. über die Stiftung „Erin-\n744; 1328                                                        nerung, Verantwortung und Zukunft“: 1372\nUrheberrecht                                                     Vereinte Nationen\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. zum Schutz der       Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. der VN zur\nHersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung  Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder\nihrer Tonträger: 745                                             Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in\nAfrika: 701; 1365\nBek. über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum\nSchutz von Werken der Literatur und Kunst: 1359                  Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Vor-\nrechte und Immunitäten der VN: 702\nUsbekistan                                                        Bek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Vorrechte\nBek. über die vorl. Anw. des deutsch-usbekischen Abk. über       und Befreiungen der Sonderorganisationen der VN: 702\nkulturelle Zusammenarbeit: 233                                   Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die Sicher-\nBek. des deutsch-usbekischen Abk. über Finanzielle Zusam-        heit von Personal der VN und beigeordnetem Personal: 1181\nmenarbeit: 1130                                                  Bek. über den Geltungsbereich der Charta der VN: 1231\nBek. über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation\nder VN für industrielle Entwicklung: 1562\nV                                  Verkehr\nBek. über den Geltungsbereich des Prot. über die Europ. Kon-\nVereinigte Arabische Emirate\nferenz der Verkehrsminister: 1054; 1208; 1358\nG zu dem Prot. v. 15.6.1998 zur Ergänzung des Luftverkehrs-\nBek. zum Europ. Zusatzübereink. zum Übereinkommen über\nabk. v. 2.3.1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nden Straßenverkehr: 1200\nund den Vereinigten Arabischen Emiraten: 494; Bek. 1560\nBek. über den Geltungsbereich des Europ. Zusatzübereink.\nVereinigte Staaten                                                zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen: 1212\nBek. der ÄndVereinb. zu der deutsch-amerikanischen Vereinb.      Bek. über den Geltungsbereich des Prot. über Straßenmar-\nv. 7.10.1998 über die Gewährung von Befreiungen und              kierungen zum Europ. Zusatzübereink. zum Übereink. über\nVergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications         Straßenverkehrszeichen: 1213\nInt. Corporation (SAIC)“: 33                                     Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über Straßen-\nBek. der deutsch-amerikanischen Vereinb. über die                verkehrszeichen: 1229\nGewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das             G zu dem Prot. v. 22.3.2000 zur Änd. des Übereink. v. 9.2.1994\nUnternehmen „Science Applications Int. Corporation (SAIC)“:      über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung best.\n35                                                               Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen: 1530\nBek. der deutsch-amerikanischen Vereinb. über die Ge-            Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die\nwährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-        Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten\nnehmen „Choctaw Management/Services Enterprise“ sowie            des Europarates: 1571\nüber das Außerkrafttr. der deutsch-amerikanischen Vereinb.\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an\ndas Unternehmen „The Chesapeake Center, Inc.“: 37               Verwaltungssachen im Ausland\nBek. der ÄndVereinb. zu der deutsch-amerikanischen Vereinb.      Bek. über den Geltungsbereich des Europ. Übereink. über die\nv. 10.6.1999 über die Gewährung von Befreiungen und Ver-         Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungs-\ngünstigungen an das Unternehmen „Choctaw Management/             sachen im Ausland: 1152\nServices Enterprise“: 39\nBek. zu dem deutsch-amerikanischen Verwaltungsabk. über\ndie Rechtsstellung von Kreditgenossenschaften der amerikani-\nschen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland: 617\nBek. der deutsch-amerikanischen Vereinb. über die Gewäh-\nW\nrung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unter-          Waffen\nnehmen „Science Applications Int. Corporation (SAIC)“ (hier      G zu dem Zusatzprot. v. 22.9.1998 zu dem Übereink. v.\nNr. DOCPER 01): 761                                              5.4.1973 (Verifikationsabk.) zwischen den Nichtkernwaffen-\n– DOCPER 02: 763                                                 staaten der Europ. Atomgemeinschaft, der Europ. Atom-\ngemeinschaft und der Int. Atomenergie-Organisation in Ausf.\n– DOCPER 03: 766\nvon Art. III Abs. 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbrei-\n– DOCPER 04: 768                                                 tung von Kernwaffen: 70","Sachverzeichnis 2000, Teil II                                                     13\nBek. über den Geltungsbereich des Chemiewaffenübereink.:        Bek. über den Geltungsbereich des Wiener Übereink. zum\n1230                                                            Schutz der Ozonschicht: 786\nBek. über den Geltungsbereich des VN-Waffenübereink. sowie\nder Prot. zu diesem Übereink.: 1538\nWarenkauf\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. der VN über Ver-\nZ\nträge über den int. Warenkauf: 15                             Zivil- und Handelssachen\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über den Beitr.\nWarenkontrollen                                                  der Rep. Österreich, der Rep. Finnland und des Königreichs\nBek. über den Geltungsbereich des Int. Übereink. zur Harmoni-   Schweden zum Übereink. über die gerichtliche Zuständigkeit\nsierung der Warenkontrollen an den Grenzen: 1204; 1568          und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil-\nund Handelssachen sowie zum Prot. betr. die Auslegung\nWechselrecht                                                     dieses Übereink. durch den Gerichtshof: 828; 1154\nBek. über den Geltungsbereich der Genfer Abk. v. 7.6.30 zur     Bek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die gericht-\nVereinheitlichung des Wechselrechts: 785                        liche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent-\nscheidungen in Zivil- und Handelssachen: 1246\nWelthandelsorganisation\nZivilprozess\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Errichtung\nder Welthandelsorganisation (WTO): 177                          Bek. über den Geltungsbereich des Haager Übereink. über den\nZivilprozess: 18\nWeltpostverein\nBek. über den Geltungsbereich der Verträge von 1994 des\nZollwesen\nWeltpostvereins: 32\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. zur Gründung\nWeltraum                                                         eines Int. Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife: 701;\n1182\nBek. über den Geltungsbereich des Übereink. über die völker-\nrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände:       69. V zur Änd. der ZolltarifV (Reinrassige Zuchttiere): 1138\n179                                                             Bek. über das Inkrafttr. des Übereink. über die vorübergehen-\nde Verwendung: 1144; 1566\nWiener Übereinkommen\nBek. über den Geltungsbereich des Abk. über die Gründung\nBek. über den Geltungsbereich des Wiener Übereink. über das     eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des\nRecht der Verträge: 58                                          Zollwesens: 1327; 1561","","","","Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II                                                                                            XIII\nMikrofiche\nTag                                                                          Inhalt                                                                                    Seite\nNr.\n21. 6. 2000 Bekanntmachung des deutsch-kamerunischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-\narbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  886      II/8\n26. 6. 2000 Verordnung zur Inkraftsetzung der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten\n(RadarPatIV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        818      II/8\nFNA: neu: 9503-22; 9503-13, 9503-14\n26. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen\nÜbereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . .                                                               889      II/9\n26. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die\ninternationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                890      II/9\n26. 6. 2000 Bekanntmachung der deutsch-französischen Vereinbarung über den Sitz des Deutsch-\nFranzösischen Jugendwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       890      II/9\n26. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der\nMeeresumwelt des Nordostatlantiks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             892      II/9\n27. 6. 2000 Gesetz zu dem Protokoll von 1996 zur Änderung des Übereinkommens von 1976 über\ndie Beschränkung der Haftung für Seeforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             790      II/7\nGESTA: XC003\n27. 6. 2000 Gesetz zu der Vierten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen\nWährungsfonds (IWF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   799      II/7\nGESTA: XD003\n28. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Europäische Konferenz\nder Verkehrsminister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1054      II/9\n29. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Washingtoner Artenschutzübereinkommens                                                                             1055      II/9\n29. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten\nNationen über Klimaänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1084    II/10\n30. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Belgrader Donau-\nkonvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1084    II/10\n30. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen\nFreibord-Übereinkommen von 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1085    II/10\n6. 7. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-liechtensteinischen Vereinbarung über\ndas Verwaltungsverfahren bei der Anmeldung neuer Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1085    II/10\n6. 7. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereinkommens über die\nAnnahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände\nund Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die\nBedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen\nVorschriften erteilt wurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1086    II/10\n10. 7. 2000 Gesetz zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags\nüber die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den\nSchutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den\nGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung\n(EG-Finanzschutz-Auslegungsprotokollgesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             814      II/8\nFNA: neu: 173-1\nGESTA: XC001\n10. 7. 2000 Verordnung über besonders geschützte Gebiete, besonders verwaltete Gebiete, historische\nStätten und Denkmäler in der Antarktis (Antarktis-Schutzgebietsverordnung – AntSchV) . . . . .                                                                  830      II/8\n10. 7. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-armenischen Vertrags über die Förde-\nrung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1087     II/10\n13. 7. 2000 Bekanntmachung des deutsch-usbekischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                               1130     II/10\n18. 7. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens\nvon 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1087     II/10\n19. 7. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der\nwandernden wild lebendenTierarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1088     II/10\n19. 7. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über\nsichere Container . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1132    II/10\n20. 7. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 5. November 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und Antigua und Barbuda über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von\nKapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            858      II/8\nGESTA: XE011","XIV                                                  Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II\nMikrofiche\nTag                                                                            Inhalt                                                                                    Seite\nNr.\n20. 7. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 25. August 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Förderung und den gegenseitigen\nSchutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       866      II/8\nGESTA: XE012\n20. 7. 2000 Bekanntmachung der Neufassung der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle . . . .                                                                       892      II/9\n25. 7. 2000 Bekanntmachung des deutsch-paraguayischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-\narbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1132     II/10\n25. 7. 2000 Bekanntmachung über die vorläufige Anwendung des deutsch-kirgisischen Abkommens\nüber kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1139     II/10\n26. 7. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die vorübergehende\nVerwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1144     II/10\n27. 7. 2000 Bekanntmachung des deutsch-ägyptischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-\narbeit 1999 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1148     II/10\n1. 8. 2000 Bekanntmachung des deutsch-tunesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                                 1134     II/10\n1. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von\nRegeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und des Protokolls zur Änderung\ndes Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1152     II/10\n2. 8. 2000 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. August 1995 zur Durchführung der Bestimmungen\ndes Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über\ndie Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und\nBeständen weit wandernder Fische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 1022      II/9\nGESTA: XF001\n2. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die\nErlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . .                                                              1152     II/10\n2. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzabkommens zu dem Abkommen vom\n19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung\nihrer Truppen hinsichtlich der im Königreich der Niederlande stationierten deutschen Truppen                                                                     1153    II/10\n4. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ukrainischen Abkommens über den\nLuftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1178    II/10\n7. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des\nKultur- und Naturerbes der Welt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1153    II/10\n7. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der\nRepublik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Überein-\nkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent-\nscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung\ndieses Übereinkommens durch den Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1154    II/10\n7. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle\nder grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung . . . . . . . . . .                                                              1155    II/10\n7. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979\nüber den Such- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  1155    II/10\n7. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kuwaitischen Abkommens zur\nVermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom\nVermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 1156    II/10\n7. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Durchführung des\nTeiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982                                                                               1178    II/10\n7. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kasachischen Vertrags über die\nEntwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie,\nWissenschaft und Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1180    II/10\n7. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens vom 18. März 1993 zur\nAußerkraftsetzung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von\nManövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        1202    II/11\n8. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1976 zum Internationalen\nÜbereinkommen von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung\nfür Ölverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1180    II/10\n8. 8. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und des deutsch-slowenischen\nAbkommens über Kriegsgräber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1181    II/10\n9. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von\nPersonal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 1181    II/10","Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II                                                                                           XV\nMikrofiche\nTag                                                                            Inhalt                                                                                    Seite\nNr.\n11. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über\nSuchtstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1203    II/11\n14. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung eines\nInternationalen Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1182    II/10\n14. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur\nHarmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1204    II/11\n14. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der\nRepublik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem\nÜbereinkommen von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht\nsowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens\ndurch den Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1204    II/11\n15. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Erhaltung der Fledermäuse\nin Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1205    II/11\n15. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung\nwiderrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt und des Protokolls zur\nBekämpfung widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen\nZivilluftfahrt dienen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1205    II/11\n15. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der\nwiderrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1206    II/11\n16. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die\nAnerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und\ndie Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   1207    II/11\n16. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Kupfer-\nStudiengruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1208    II/11\n18. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Europäische Konferenz\nder Verkehrsminister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1208    II/11\n18. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die\nEntschädigung für Opfer von Gewalttaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1209    II/11\n22. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende\nEinfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1209    II/11\n22. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend\nAuskünfte über ausländisches Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1210    II/11\n24. 8. 2000 Bekanntmachung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             1182    II/10\n24. 8. 2000 Bekanntmachung zum Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über den\nStraßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1200    II/10\n24. 8. 2000 Bekanntmachung des deutsch-nicaraguanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-\narbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1210    II/11\n24. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Zusatzübereinkommens zum\nÜbereinkommen über Straßenverkehrszeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      1212    II/11\n24. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über Straßenmarkierungen zum\nEuropäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen                                                                                   1213    II/11\n28. 8. 2000 Gesetz zu dem Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zu-\nstimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflan-\nzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel vom 10. Sep-\ntember 1998 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1058    II/10\nGESTA: XN002\n28. 8. 2000 Bekanntmachung der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk . . . . . . . . . . .                                                                 1213    II/11\n28. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrs-\nzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1229    II/11\n30. 8. 2000 Bekanntmachung der Neufassung des Anhangs zu dem Übereinkommen vom 16. November\n1989 gegen Doping . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1156    II/10\n30. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum\nSchutz von Pflanzenzüchtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1229    II/11\n30. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1976 zum Internationalen\nÜbereinkommen von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden                                                                              1230    II/11\n30. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Chemiewaffenübereinkommens . . . . . . . . . .                                                                       1230    II/11","XVI                                               Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II\nMikrofiche\nTag                                                                         Inhalt                                                                                    Seite\nNr.\n30. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Markierung\nvon Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           1231    II/11\n31. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Charta der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . .                                                             1231    II/11\n31. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale\nBeförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungs-\nmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1232    II/11\n31. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche\nZuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handels-\nsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1246    II/11\n1. 9. 2000 Gesetz zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen\nÜbereinkommens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen . . . . . .                                                                            1090    II/10\nGESTA: XP001\n1. 9. 2000 Gesetz zu den Übereinkommen vom 19. Dezember 1996 über den Beitritt des\nKönigreichs Dänemark, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden\nzum Schengener Durchführungsübereinkommen und zu dem Übereinkommen vom\n18. Mai 1999 über die Assoziierung der Republik Island und des Königreichs Norwegen                                                                           1106    II/10\nGESTA: XB001\n1. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die\nGemeinschaftsproduktion von Kinofilmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1248    II/11\n3. 9. 2000 Neunundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Reinrassige Zuchttiere)                                                                    1138    II/10\nFNA: 613-2-8\n9. 9. 2000 Verordnung zu der ECE-Regelung Nr. 107 über einheitliche Bedingungen für die Genehmi-\ngung großer Doppelstockfahrzeuge zur Personenbeförderung hinsichtlich ihrer allgemeinen\nKonstruktionsmerkmale (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 107) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 1177    II/10\n11. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über nukleare Sicherheit                                                                           1249    II/11\n14. 9. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-belarussischen Abkommens über den\nLuftverkehr und über das Außerkrafttreten des früheren Abkommens vom 11. November 1971                                                                        1250    II/11\n14. 9. 2000 Bekanntmachung der deutsch-namibischen Vereinbarung über die Einrichtung eines\nwissenschaftlichen Experiments unter der Bezeichnung „Experiment der bodengebundenen\nGamma-Astronomie bei sehr hohen Energien (H·E·S·S)“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1250    II/11\n14. 9. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-niederländischen Abkommens über die\nRahmenbedingungen für das I. (Deutsch-Niederländische) Korps und dem Korps zugeordnete\nTruppenteile, Einrichtungen und Dienststellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1253    II/11\n14. 9. 2000 Bekanntmachung der deutsch-niederländischen Vereinbarung über die Organisation und\nArbeitsweise des I. (Deutsch-Niederländischen) Korps und des Verbindungskommandos\nder Luftstreitkräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1253    II/11\n14. 9. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-litauischen Abkommens über den\nLuftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1287    II/11\n14. 9. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-südafrikanischen Abkommens über den\nLuftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1287    II/11\n15. 9. 2000 Gesetz zu dem Protokoll vom 14. Dezember 1998 zur Änderung des am 3. Dezember\n1980 in Bonn unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf\ndem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     1170    II/10\nGESTA: XD007\n18. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie\nErmittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    1304    II/11\n20. 9. 2000 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der deutsch-spanischen Vereinbarung über die\nErstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . .                                                          1288    II/11\n20. 9. 2000 Bekanntmachung des deutsch-kamerunischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                            1311    II/11\n21. 9. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens vom 31. Januar 1995 über\nden unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens\nder Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen\nStoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1313    II/11\n21. 9. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung\nder Staatenlosen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1315    II/11\n22. 9. 2000 Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens vom 18. März 1993 zur Durchführung des\nArtikels 60 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zum NATO-Truppenstatut . . . . . . . . . .                                                                 1316    II/11","Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II                                                                                           XVII\nMikrofiche\nTag                                                                  Inhalt                                                                                    Seite\nNr.\n22. 9. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des\nEinsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und\nüber deren Vernichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1324    II/11\n25. 9. 2000  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-norwegischen Abkommens über den\nVerzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft,\nArbeitsunfall und Berufskrankheit sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche\nKontrollen sowie über das gleichzeitige Inkrafttreten der Verordnung zu diesem Abkommen                                                                1326    II/11\n27. 9. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen\nEisenbahnverkehr (COTIF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1326     II/11\n28. 9. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates\nfür die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1327     II/11\n29. 9. 2000  Verordnung zur Änderung der Anlagen 1, 2 und 3 des Übereinkommens vom 1. September\n1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die\nbesonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Zweite\nVerordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1233     II/11\n29. 9. 2000  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten\nNationen über Klimaänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1327     II/11\n2. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur\nNutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1329     II/12\n2. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die grenzüber-\nschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1330     II/12\n5. 10. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kroatischen Vertrags über die Förderung\nund den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1331    II/12\n6. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-ivorischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                        1331    II/12\n6. 10. 2000 Bekanntmachung der deutsch-bangladeschischen Vereinbarung über die Entsendung eines\ndeutschen Hockeysachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1333    II/12\n6. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Vorrechte und\nBefreiungen der Internationalen Atomenergie-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       1362    II/12\n6. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens zur Befreiung\nausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1362    II/12\n9. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung\nvon Unterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1328    II/11\n9. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über das Einheitliche\nScheckgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1363    II/12\n11. 10. 2000 Bekanntmachung der deutsch-französischen Vereinbarung über die Überleitung des\nDeutsch-Französischen Hochschulkollegs in die Deutsch-Französische Hochschule . . . . .                                                                1363     II/12\n12. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen\nzur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer\nbetroffenen Ländern, insbesondere in Afrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1365     II/12\n12. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die\ninternationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       1484     II/13\n13. 10. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens über\nKleinwasserkraftwerke an den Kulturwehren Breisach und Kehl/Straßburg . . . . . . . . . . . . . .                                                      1335     II/12\n13. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des\narchitektonischen Erbes Europas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1343     II/12\n16. 10. 2000 Verordnung zu dem Abkommen vom 3. April 2000 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Einziehung und\nBeitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1299     II/11\n16. 10. 2000 Bekanntmachung der Änderungen der Anlage des Übereinkommens zur Erleichterung des\nInternationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1343     II/12\n16. 10. 2000 Bekanntmachung der Änderungen der Anlage des Übereinkommens zur Erleichterung des\nInternationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1355     II/12\n16. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über\ndie internationale Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1358     II/12","XVIII                                         Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II\nMikrofiche\nTag                                                                     Inhalt                                                                                    Seite\nNr.\n16. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Doping . . . . . . . . . .                                                               1365    II/12\n17. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Europäische Konferenz\nder Verkehrsminister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1358    II/12\n17. 10. 2000 Bekanntmachung der deutsch-nepalesischen Vereinbarung zur Änderung von Abkommen\nüber Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1366    II/12\n17. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-nepalesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                        1367     II/12\n18. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über\nSuchtstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1359     II/12\n18. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des VN-Waffenübereinkommens sowie der\nProtokolle zu diesem Übereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1538     II/13\n19. 10. 2000 Bekanntmachung der deutsch-italienischen Vereinbarung über die Änderung der Liste der\nbegünstigten Kulturinstitute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1369     II/12\n23. 10. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juni 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Tschechischen Republik über den Eisenbahnverkehr über die gemeinsame\nStaatsgrenze und über den erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehr . . . . . . . . . . . . . . .                                                          1289     II/11\nFNA: neu: 188-91\nGESTA: XJ011\n23. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken\nder Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1359    II/12\n24. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-tschechischen Abkommens über die gemeinsame Durch-\nführung des Umweltschutzpilotprojekts „Sanierung und Ertüchtigung der Abwasserbehand-\nlungsanlagen Most-Chanov und Teplice-Bystrany“ in der Tschechischen Republik mit dem\nZiel der Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                1370    II/12\n24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung\nund Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1490    II/13\n24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Protokolle vom 14. Juni 1954 über\nÄnderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               1491     II/13\n24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 15. September 1962 zur\nÄnderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       1492     II/13\n24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 12. März 1971 zur Änderung\ndes Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1492     II/13\n24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 7. Juli 1971 zur Änderung\ndes Artikels 56 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1493     II/13\n24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 16. Oktober 1974 zur\nÄnderung des Artikels 50 Buchstabe a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt                                                                 1493     II/13\n24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 6. Oktober 1980 zur\nÄnderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           1494     II/13\n24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 10. Mai 1984 zur Änderung\ndes Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1494     II/13\n24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die internationale\nAnerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 1495     II/13\n24. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte\nandere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1495     II/13\n25. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-srilankischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                        1496     II/13\n26. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Stiftung „Erinnerung,\nVerantwortung und Zukunft“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1372     II/12\n30. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-rumänischen Abkommens über die Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet des Umweltschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1498     II/13\n31. 10. 2000 Bekanntmachung des deutsch-spanischen Abkommens über den Austausch und den\ngegenseitigen Schutz von Verschlusssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 1389     II/12\n31. 10. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur\nVerhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe                                                                        1484     II/13","Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II                                                                                           XIX\nMikrofiche\nTag                                                                            Inhalt                                                                                    Seite\nNr.\n8. 11. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderungsvereinbarung zum Protokoll vom\n1. Dezember 1981 über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Organisation für\nmobile Satellitenkommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1544    II/13\n9. 11. 2000 Bekanntmachung des deutsch-marokkanischen Abkommens über Finanzielle Zusammen-\narbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1545    II/13\n10. 11. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-simbabwischen Abkommens über den\nLuftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1501     II/13\n10. 11. 2000 Bekanntmachung des deutsch-niederländischen Abkommens über die Bereitstellung von\nLiegenschaften und die Mitbenutzung von Übungseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    1501     II/13\n10. 11. 2000 Bekanntmachung der deutsch-niederländischen Vereinbarung über die Mitbenutzung von\nÜbungseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1505     II/13\n10. 11. 2000 Bekanntmachung der deutsch-niederländischen Vereinbarung über die von dem Königreich\nder Niederlande zu leistende Unterstützung bei der Verwaltung der Liegenschaft Budel . . . . . .                                                                 1509     II/13\n10. 11. 2000 Bekanntmachung der deutsch-niederländischen Vereinbarung über die von der Bundes-\nrepublik Deutschland zu leistende Unterstützung bei der Verwaltung der Liegenschaft\nSeedorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1515     II/13\n10. 11. 2000 Bekanntmachung der deutsch-tschechischen Vereinbarung über die Eröffnung des Eisen-\nbahngrenzüberganges Klingenthal – Kraslice/Graslitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1547     II/13\n10. 11. 2000 Bekanntmachung der deutsch-jemenitischen Vereinbarung über die Entsendung eines\ndeutschen Fußballsachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1548     II/13\n13. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der\nWeltorganisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1521     II/13\n13. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende\nEinfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1522     II/13\n13. 11. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Ergänzung des Luftverkehrs-\nabkommens vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten\nArabischen Emiraten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1560    II/13\n15. 11. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-kenianischen Vertrags über die\nFörderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    1561     II/13\n15. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates\nfür die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              1561     II/13\n15. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten\nNationen für industrielle Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1562     II/13\n16. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über\nSuchtstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1562     II/13\n16. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen\nGeiselnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1563     II/13\n16. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1971 über psychotrope\nStoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1564    II/13\n21. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarats\nvom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1565    II/13\n21. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die vorübergehende\nVerwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1566     II/13\n21. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die zivil-\nrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       1566     II/13\n21. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . .                                                                       1567     II/13\n21. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische\nVielfalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1567     II/13\n22. 11. 2000 Bekanntmachung des deutsch-tschechischen Abkommens über die gemeinsame Durch-\nführung des Projekts „Fonds Luftreinhaltung“ in der Tschechischen Republik mit dem Ziel der\nVerminderung der grenzüberschreitenden Umweltbelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 1550     II/13\n22. 11. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur\nHarmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              1568     II/13","XX                                         Zeitliche Übersicht, Jahrgang 2000, Teil II\nMikrofiche\nTag                                                             Inhalt                                                                                    Seite\nNr.\n24. 11. 2000 Bekanntmachung des deutsch-jordanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                 1568     II/13\n24. 11. 2000 Bekanntmachung des deutsch-jordanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                 1570     II/13\n27. 11. 2000 Bekanntmachung der Änderungen der Anlage des Übereinkommens zur Erleichterung des\nInternationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1485     II/13\n30. 11. 2000 Bekanntmachung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Rahmenübereinkommen vom\n21. Mai 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften                                                          1522    II/13\n4. 12. 2000 Gesetz zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998\n(IStGH-Statutgesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1393    II/13\nGESTA: XC002\n5. 12. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die\nRegelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates . . . . . . . . . . .                                                  1571    II/13\n6. 12. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung\ninternationaler Streitfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1572    II/13\n19. 12. 2000 Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Übereinkommens vom\n9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen\nmit schweren Nutzfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1530    II/13\nFNA: neu: 9290-10-4; 9290-10-2\nGESTA: XJ015\n19. 12. 2000 Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung\nvom 18. Januar 1996 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von\nMarken und zum Protokoll zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1554    II/13\n20. 12. 2000 Verordnung über Änderungen der Rheinpatentverordnung und der Rheinschiffsunter-\nsuchungsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1536     II/13\nFNA: 9500-1-3, 9502-16-3\n21. 12. 2000 Zwölfte Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen des Internationalen Über-\neinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls\nvon 1978 zu diesem Übereinkommen (12. SOLAS-ÄndV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 1556    II/13\n21. 12. 2000 Bekanntmachung zur Festlegung der Gebührensätze und über die Erhebung von Ver-\nzugszinsen bei verspäteter Zahlung von FS-Streckengebühren für den am 1. Januar 2001\nbeginnenden Erhebungszeitraum nach dem Internationalen Übereinkommen über die\nZusammenarbeit in der Flugsicherung (EUROCONTROL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     1572    II/13","","","","","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001                                           29\n2.3 The following is added after existing paragraph 5.7.2:\n„5.7.3 The ship is required to be constructed according to, and                                                w“\ncomplies with the requirements of regulation 25A.\n5.7.4 Information and data required under regulation 25A for                                                  w”\ncombination carriers have been supplied to the ship in a\nwritten procedure approved by the Administration.\n2.4 The existing paragraph 5.8.4 is replaced by the following:\n“5.8.4 The ship is subject to regulation 13G and:\n.1 is required to comply with regulation 13F not later                                                w“\nthan …………………………………………………………\n.2 is so arranged that the following tanks or spaces are                                              w“\nnot used for the carriage of oil ……………………………\n…………………………………………………………………\n.3 has been accepted in accordance with regulation 13G(7)                                             w“\nand resolution MEPC.64(36)\n.4 is provided with the operational manual approved on                                                w”\n…………… in accordance with resolution MEPC.64(36).\nIII Amendments to Annex II of MARPOL 73/78\nThe following new regulation 16 is added after the existing regulation 15:\n„Regulation 16\nShipboard marine\npollution emergency plan\nfor noxious liquid substances\n(1) Every ship of 150 gross tonnage and above certified to carry noxious liquid sub-\nstances in bulk shall carry on board a shipboard marine pollution emergency plan for nox-\nious liquid substances approved by the Administration. This requirement shall apply to all\nsuch ships not later than 1 January 2003.\n(2) Such a plan shall be in accordance with Guidelines7) developed by the Organization\nand written in a working language or languages understood by the master and officers.\nThe plan shall consist at least of:\n(a) the procedure to be followed by the master or other persons having charge of the ship\nto report a noxious liquid substances pollution incident, as required in article 8 and\nProtocol I of the present Convention, based on the Guidelines developed by the Orga-\nnization8);\n(b) the list of authorities or persons to be contacted in the event of a noxious liquid sub-\nstance pollution incident;\n(c) a detailed description of the action to be taken immediately by persons on board to\nreduce or control the discharge of noxious liquid substances following the incident;\nand\n(d) the procedures and point of contact on the ship for co-ordinating shipboard action with\nnational and local authorities in combating the pollution.\n(3) In the case of ships to which regulation 26 of Annex I of the Convention also apply,\nsuch a plan may be combined with the shipboard oil pollution emergency plan required\nunder regulation 26 of Annex I of the Convention. In this case, the title of such a plan shall\nbe “Shipboard marine pollution emergency plan”.”\n7) Refer to “Guidelines for the development of shipboard marine pollution emergency plans for oil and/or noxious\nliquid substances”.\n8) Refer to General principles for ship reporting systems and ship reporting requirements, including Guidelines for report-\ning incidents involving dangerous goods, harmful substances and/or marine pollutants adopted by the Organization\nby resolution A.851(20).","30 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001\nAnnexe\nAmendements\naux Annexes I et II de MARPOL 73/78\nI Amendements à l’Annexe I de MARPOL 73/78\nAmendements à la règle 13G\n1    Remplacer le paragraphe 1) a) actuel par ce quit suit:\n«1) La présente règle:\na) s’applique:\ni)    aux pétroliers d’un port en lourd égal ou supérieur à 20 000 tonnes qui trans-\nportent du pétrole brut, du fuel-oil, de l’huile diesel lourde ou de l’huile de grais-\nsage en tant que cargaison; et\nii) aux pétroliers d’un port en lourd égal ou supérieur à 30 000 tonnes autres que\nceux visés à l’alinéa i) ci-dessus,\ndont le contrat de construction est passé, dont la quille est posée ou dont la livrai-\nson s’effectue avant les dates spécifiées au paragraphe 1) de la règle 13F de la pré-\nsente Annexe; et».\n2    Remplacer le paragraphe 2) actuel par ce qui suit:\n«2) Les prescriptions de la présente règle prennent effet à compter du 6 juillet 1995, à\nl’exception des prescriptions de l’alinéa a) du paragraphe 1) applicables aux pétroliers\nd’un port en lourd égal ou supérieur à 20 000 tonnes mais inférieur à 30 000 tonnes qui\ntransportent du fuel-oil, de l’huile diesel lourde ou de l’huile de graissage en tant que\ncargaison, qui prennent effet à compter du 1er janvier 2003.»\n3    Après le paragraphe 2), insérer le nouveau paragraphe 2bis) suivant:\n«2bis) Aux fins des paragraphes 1) et 2) de la présente règle:\na) «Huile diesel lourde» désigne l’huile diesel marine, autre que les distillats dont plus\nde 50 % en volume se distillent à une température ne dépassant pas 340 °C au\ncours d’essais effectués selon une méthode agréée par l’Organisation.1)\nb) «Fuel-oil» désigne les distillats lourds ou résidus de pétrole brut ou mélanges de\nces produits destinés à être utilisés comme carburants pour la production de cha-\nleur ou d’énergie, d’une qualité équivalente à la spécification agréée par l’Organi-\nsation.2)»\nAmendements à la règle 26\n4    Ajouter le nouveau paragraphe 3) ci-après à la suite du paragraphe 2) actuel:\n«3) Dans le cas des navires auxquels s’applique également la règle 16 de l’An-\nnexe II de la Convention, un tel plan peut être combiné avec le plan d’urgence de bord\ncontre la pollution des mers par les substances liquides nocives prescrit par cette\nrègle. Dans ce cas, le plan doit être intitulé «Plan d’urgence de bord contre la pollution\ndes mers».»\nII Amendements au Certificat IOPP prescrit en vertu de l’Annexe I de MARPOL\n73/78\n1 Amendements au Supplément au Certificat IOPP (Modèle A)\nRemplacer les paragraphes 2.4 à 3.2 actuels par ce qui suit:\n«2.4     Normes d’approbation3):\n2.4.1 L’équipement de séparation/de filtrage:\n.1 a été approuvé conformément à la résolution A.393(X)                                                      w»\n.2 a été approuvé conformément à la résolution MEPC.60(33)                                                   w»\n.3 a été approuvé conformément à la résolution A.233(VII)                                                    w»\n.4 a été approuvé conformément à des normes nationales qui ne                                                w»\nsont pas fondées sur la résolution A.393(X) ou A.233(VII)\n.5 n’a pas été approuvé.                                                                                     w»\n1) Se reporter à la méthode d’essai normalisée (D86) de l’American Society for Testing and Materials.\n2) Se reporter à la spécification concernant le fuel-oil No 4 (D396) ou les fuel-oils plus lourds de l’American Society for\nTesting and Materials.\n3) Se reporter à la Recommandation sur les spécifications internationales relatives au fonctionnement et aux essais\ndes séparateurs d’eau et d’hydrocarbures et des détecteurs d’hydrocarbures que l’Organisation a adoptée le\n14 novembre 1977 par la résolution A.393(X), qui a remplacé la résolution A.233(VII); voir la publication de l’OMI\nportant le numéro de vente IMO-609F. Se reporter en outre aux Directives et spécifications relatives au matériel de\nprévention de la pollution destiné aux eaux de cale de la tranche des machines des navires que le Comité de la\nprotection du milieu marin de l’Organisation a adoptées par la résolution MEPC.60(33) qui, depuis le 6 juillet 1993,\nremplace les résolutions A.393(X) et A.444(XI); voir la publication de l’OMI portant le numéro de vente IMO-647F.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001                                        31\n2.4.2 Le dispositif de traitement a été approuvé conformément à la                                               w»\nrésolution A.444(XI).\n2.4.3 Le détecteur d’hydrocarbures:\n.1 a été approuvé conformément à la résolution A.393(X)                                                 w»\n.2 a été approuvé conformément à la résolution MEPC.60(33).                                             w»\n2.5      Le débit maximal du système est de … m3/h.\n2.6      Exemption de l’application des prescriptions de la règle 16:\n2.6.1 Le navire est exempté de l’application des prescriptions du para-                                          w»\ngraphe 1) ou du paragraphe 2) de la règle 16, en vertu de l’alinéa a)\ndu paragraphe 3) de la règle 16. Le navire effectue uniquement des\nvoyages dans une ou des zones spéciales: …………………………\n2.6.2 Le navire est pourvu d’une ou de plusieurs citernes de stockage pour                                       w»\nla conservation à bord de toutes les eaux de cale polluées par les\nhydrocarbures comme suit:\nIdentification               Emplacement de la citerne                              Volume\nde la citerne                                                                         (m3)\nCouples                     Position\n(de) – (à)                   latérale\nVolume\ntotal\n……………… (m3)\n3        Moyens prévus pour la conservation et l’évacuation des résidus d’hydrocarbures\n(boues) (règle 17) et citerne(s) de stockage des eaux de cale4)\n3.1      Le navire est pourvu des citernes à résidus d’hydrocarbures (boues) ci-après:\nIdentification               Emplacement de la citerne                              Volume\nde la citerne                                                                         (m3)\nCouples                     Position\n(de) – (à)                   latérale\nVolume\ntotal\n……………… (m3)\n3.2      Moyens prévus pour l’évacuation des résidus en plus des citernes à boues:\n3.2.1 Incinérateur pour les résidus d’hydrocarbures; capacité … l/h                                              w»\n3.2.2 Chaudière auxiliaire pouvant brûler les résidus d’hydrocarbures                                            w»\n3.2.3 Citerne où les résidus d’hydrocarbures se mélangent au fuel-oil;\ncapacité … m3                                                                                           w»\n3.2.4 Autres moyens acceptables: …………………………………………                                                                w»\n3.3      Le navire est pourvu d’une ou de plusieurs citernes de stockage pour la conserva-\ntion à bord des eaux de cale polluées par les hydrocarbures comme suit:\nIdentification               Emplacement de la citerne                              Volume\nde la citerne                                                                         (m3)\nCouples                     Position\n(de) – (à)                   latérale\nVolume\ntotal\n……………… (m3)                »\n2 Amendements au Supplément au Certificat IOPP (Modèle B)\n2.1 Après le paragraphe 1.11.2 actuel, ajouter ce qui suit:\n«1.11.2bis) Transporteur de produits ne transportant pas de fuel-oil ou                                     w»\nd’huile diesel lourde, tel que visé à la règle 13G 2bis), ni\nd’huile de graissage.\n4) Les citernes de stockage des eaux de cale n’étant pas prescrites par la Convention, les mentions dans le tableau du\nparagraphe 3.3 sont facultatives.","32 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001\n2.2 Remplacer les paragraphes 2.4 à 3.2 actuels par ce qui suit:\n«2.4      Normes d’approbation5):\n2.4.1 L’équipement de séparation/de filtrage:\n.1 a été approuvé conformément à la résolution A.393(X)                                              w»\n.2 a été approuvé conformément à la résolution MEPC.60(33)                                           w»\n.3 a été approuvé conformément à la résolution A.233(VII)                                            w»\n.4 a été approuvé conformément à des normes nationales qui ne                                        w»\nsont pas fondées sur la résolution A.393(X) ou A.233(VII)\n.5 n’a pas été approuvé.                                                                             w»\n2.4.2 Le dispositif de traitement a été approuvé conformément à la                                            w»\nrésolution A.444(XI).\n2.4.3 Le détecteur d’hydrocarbures:\n.1 a été approuvé conformément à la résolution A.393(X)                                              w»\n.2 a été approuvé conformément à la résolution MEPC.60(33).                                          w»\n2.5      Le débit maximal du système est de … m3/h.\n2.6      Exemption de l’application des prescriptions de la règle 16:\n2.6.1 Le navire est exempté de l’application des prescriptions du para-                                       w»\ngraphe 1) ou du paragraphe 2) de la règle 16, en vertu de l’alinéa a)\ndu paragraphe 3) de la règle 16. Le navire effectue uniquement des\nvoyages dans une ou des zones spéciales: …………………………\n2.6.2 Le navire est pourvu d’une ou de plusieurs citernes de stockage                                         w»\npour la conservation à bord de toutes les eaux de cale polluées\npar les hydrocarbures comme suit:\nIdentification                  Emplacement de la citerne                          Volume\nde la citerne                                                                       (m3)\nCouples                   Position\n(de) – (à)                 latérale\nVolume\ntotal\n…………… (m3)\n2.6.3 À défaut de citernes de stockage, le navire est équipé de dispositifs                                   w»\npermettant d’envoyer les eaux de cale dans la citerne à résidus.\n3        Moyens prévus pour la conservation et l’évacuation des résidus d’hydrocar-\nbures (boues) (règle 17) et citerne(s) de stockage des eaux de cale6)\n3.1      Le navire est pourvu des citernes à résidus d’hydrocarbures (boues) ci-après:\nIdentification                  Emplacement de la citerne                          Volume\nde la citerne                                                                       (m3)\nCouples                   Position\n(de) – (à)                 latérale\nVolume\ntotal\n…………… (m3)\n3.2      Moyens prévus pour l’évacuation des résidus en plus des citernes à boues\n3.2.1 Incinérateur pour les résidus d’hydrocarbures; capacité … l/h                                           w»\n3.2.2 Chaudière auxiliaire pouvant brûler les résidus d’hydrocarbures                                         w»\n3.2.3 Citerne où les résidus d’hydrocarbures se mélangent au combus-                                          w»\ntible liquide; capacité … m3\n3.2.4 Autres moyens acceptables: ……………………………………                                                               w»\n5) Se reporter à la Recommandation sur les spécifications internationales relatives au fonctionnement et aux essais des\nséparateurs d’eau et d’hydrocarbures et des détecteurs d’hydrocarbures que l’Organisation a adoptée le 14 no-\nvembre 1977 par la résolution A.393(X), qui a remplacé la résolution A.233(VII); voir la publication de l’OMI portant le\nnuméro de vente IMO-609F. Se reporter en outre aux Directives et spécifications relatives au matériel de prévention\nde la pollution destiné aux eaux de cale de la tranche des machines des navires que le Comité de la protection du\nmilieu marin de l’Organisation a adoptées par la résolution MEPC.60(33) qui, depuis le 6 juillet 1993, remplace les\nrésolutions A.393(X) et A.444(XI); voir la publication de l’OMI portant le numéro de vente IMO-647F.\n6) Les citernes de stockage des eaux de cale n’étant pas prescrites par la Convention, les mentions dans le tableau du\nparagraphe 3.3 sont facultatives.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001                                           33\n3.3     Le navire est pourvu d’une ou de plusieurs citernes de stockage pour la con-\nservation à bord des eaux de cale polluées par les hydrocarbures comme suit:\nIdentification                Emplacement de la citerne                          Volume\nde la citerne                                                                     (m3)\nCouples                   Position\n(de) – (à)                 latérale\nVolume\ntotal\n…………… (m3)              »\n2.3 Après l’actuel paragraphe 5.7.2, ajouter ce qui suit:\n«5.7.3 Le navire est tenu d’être construit conformément aux pres-                                           w»\ncriptions de la règle 25A et satisfait à ces prescriptions.\n5.7.4 Les instructions et renseignements prescrits à la règle 25A                                          w»\npour les transporteurs mixtes ont été fournis au navire sous\nforme de consignes écrites approuvées par l’Autorité.\n2.4 Remplacer le paragraphe 5.8.4 actuel par ce qui suit:\n«5.8.4 Le navire est soumis aux prescriptions de la règle 13G et:\n.1 est tenu de satisfaire aux prescriptions de la règle 13F                                        w»\nle ……………………………………………… au plus tard\n.2 est conçu de manière que les citernes ou espaces suivants                                       w»\nne soient pas utilisés pour le transport d’hydrocarbures\n…………………………………………………………………\n.3 a été accepté conformément au paragraphe 7) de la règle 13G                                     w»\net à la résolution MEPC.64(36)\n.4 est muni du manuel d’exploitation, approuvé le ………………...                                        w»\n…………… conformément à la résolution MEPC.64(36).\nIII. Amendements à l’Annexe II de MARPOL 73/78\nAprès la règle 15 actuelle, ajouter la nouvelle règle 16 suivante:\n«Règle 16\nPlan d’urgence de bord\ncontre la pollution des mers\npar les substances liquides nocives\n1) Tout navire d’une jauge brute égale ou supérieure à 150 qui est autorisé à transpor-\nter des substances liquides nocives en vrac conformément à son certificat doit avoir à\nbord un plan d’urgence de bord contre la pollution des mers par les substances liquides\nnocives approuvé par l’Autorité. La présente prescription s’applique à tous les navires de\nce type le 1er janvier 2003 au plus tard.\n2) Un tel plan doit se présenter conformément aux Directives7) élaborées par l’Organi-\nsation et doit être rédigé dans une langue de travail ou dans des langues comprises par le\ncapitaine et les officiers. Il doit comporter au moins:\na) la procédure que le capitaine ou d’autres personnes responsables du navire doivent\nsuivre pour signaler un événement de pollution par les substances liquides nocives,\nconformément aux dispositions de l’article 8 et du Protocole I de la présente Conven-\ntion, en se fondant sur les Directives élaborées par l’Organisation8);\nb) la liste des autorités ou personnes à contacter en cas d’événement de pollution par\ndes substances liquides nocives;\nc) un exposé détaillé des mesures que doivent prendre immédiatement les personnes à\nbord afin de réduire ou de maîtriser le rejet de substances liquides nocives à la suite de\nl’événement; et\nd) les procédures et le point de contact à bord du navire pour la coordination des mesu-\nres à bord avec les autorités nationales et locales en vue de lutter contre la pollution.\n3) Dans le cas des navires auxquels s’applique également la règle 26 de l’Annexe I de la\nConvention, un tel plan peut être combiné avec le plan d’urgence de bord contre la pollu-\ntion par les hydrocarbures prescrit par cette règle. Dans ce cas, le plan doit être intitulé\n«Plan d’urgence de bord contre la pollution des mers».»\n7)  Se reporter aux «Directives pour l’élaboration de plans d’urgence de bord contre la pollution des mers par les hydro-\ncarbures et/ou les substances liquides nocives».\n8)  Se reporter aux «Principes généraux applicables aux systèmes de comptes rendus de navires et aux prescriptions en\nmatière de notification, y compris directives concernant la notification des événements mettant en cause des mar-\nchandises dangereuses, des substances nuisibles et/ou des polluants marins» que l’Organisation a adoptés par la\nrésolution A.851(20).","34 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger\nim internationalen Geschäftsverkehr\nVom 6. Dezember 2000\nI.\nDas Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der\nBestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr\n(BGBl. 1998 II S. 2327) ist nach seinem Artikel 15 Abs. 1 für folgende weitere\nStaaten in Kraft getreten:\nAustralien                                                      am 17. Dezember 1999\nBelgien                                                         am 25. September 1999\nBrasilien                                                       am        23. Oktober 2000\nnach Maßgabe der unter II. abgedruckten Erklärung\nDänemark                                                        am       4. November 2000\n(ohne Erstreckung auf die Färöer und Grönland)\nFrankreich                                                      am 29. September 2000\nnach Maßgabe der unter II. abgedruckten Erklärung\nGriechenland                                                    am         15. Februar 1999\nMexiko                                                          am              26. Juli 1999\nÖsterreich                                                      am              19. Juli 1999\nPolen                                                           am       7. November 2000\nSchweden                                                        am           7. August 1999\nSchweiz                                                         am              30. Juli 2000\nSlowakei                                                        am 23. November 1999\nSpanien                                                         am            14. März 2000\nTschechische Republik                                           am            21. März 2000\nTürkei                                                          am 24. September 2000.\nII.\nErklärungen\nB r a s i l i e n bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 24. August 2000:\n(Übersetzung)\n“O Artigo 9, parágrafo 3, da Convençao,             „Artikel 9 Absatz 3 des Übereinkommens\ndeve ser entendida como proibição à recu-           ist dahin gehend zu verstehen, dass\nsa baseada apenas no instituto do sigilo            grundsätzlich nur die Verweigerung [der\nbancário, em tese, e não a recusa em                Rechtshilfe in Strafsachen] unter Berufung\ndecorrência da obediência às normas                 auf das Bankgeheimnis untersagt ist, nicht\nlegais pertinentes à matéria, integrantes           aber die Verweigerung auf Grund der Ein-\ndo ordenamento jurídico brasileiro, e a             haltung einschlägiger Rechtsvorschriften,\ninterpretação relativa à sua aplicação,             die Bestandteil der brasilianischen Rechts-\nfeitas pelo Tribunal competente, ao caso            ordnung sind, und auf Grund deren Aus-\nconcreto.”                                          legung durch das zuständige Gericht hin-\nsichtlich der Anwendung in einem konkre-\nten Fall.“\nF r a n k r e i c h bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 31. Juli 2000:\n(Übersetzung)\n«Aux fins de la concertation prévue à l’ar-       „Für die Zwecke des Artikels 4 Absatz 3\nticle 4 paragraphe 3, de l’entraide judiciaire      (über Konsultationen), des Artikels 9 (über\nprévue à l’article 9 et de l’extradition pré-       Rechtshilfe) und des Artikels 10 (über Aus-\nvue à l’article 10, l’envoi et la réception des     lieferung) erfolgt für Frankreich die Stellung\ndemandes s’effectueront pour la France,             und Entgegennahme von Ersuchen unbe-\npar la voie diplomatique, sans préjudice            schadet anderer Vereinbarungen zwischen\nd’autres arrangements entre les parties.»           den Vertragsparteien auf diplomatischem\nWege.“\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n4. Februar 1999 (BGBl. II S. 87).\nBerlin, den 6. Dezember 2000\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001        35\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\nder Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen\nVom 6. Dezember 2000\nDie Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Euro-\nparats vom 5. November 1992 (BGBl. 1998 II S. 1314) ist nach ihrem Artikel 19\nAbs. 2 für\nSchweden                                                           am 1. Juni 2000\nnach Maßgabe der nachstehenden, bei Hinterlegung der Ratifikations-\nurkunde abgegebenen Erklärung\nin Kraft getreten:\n(Übersetzung)\n“Sami, Finnish and Meänkieli (Tornedal      „Samisch (Lappisch), Finnisch und Meän-\nFinnish) are regional or minority languages  kieli (Tornedalen-Finnisch) sind Regional-\nin Sweden. Sweden’s undertakings pur-        oder Minderheitensprachen in Schweden.\nsuant to Article 2, paragraph 2 with respect Die Verpflichtungen Schwedens nach Arti-\nto these languages are described in the      kel 2 Absatz 2 im Hinblick auf diese Spra-\nappendix.                                    chen sind im Anhang dargelegt.\nRomani Chib and Yiddish shall be re-         Romanes (Romani Chib) und Jiddisch\ngarded as non-territorial minority lan-      gelten bei der Anwendung der Charta als\nguages in Sweden when the Charter is         nicht territorial gebundene Minderheiten-\napplied.                                     sprachen.\nAp p end ix                                   Anhang\nThe following paragraphs and sub-para-       Die folgenden Absätze, Buchstaben und\ngraphs under Article 8 shall apply to Sami,  Ziffern des Artikels 8 gelten für Samisch,\nFinnish and Meänkieli;                       Finnisch und Meänkieli:\n8.1.a.iii                                    Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii\n8.1.b.iv                                     Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iv\n8.1.c.iv                                     Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iv\n8.1.d.iv                                     Absatz 1 Buchstabe d Ziffer iv\n8.1.e.iii                                    Absatz 1 Buchstabe e Ziffer iii\n8.1.f.iii                                    Absatz 1 Buchstabe f Ziffer iii\n8.1.g                                        Absatz 1 Buchstabe g\n8.1.h                                        Absatz 1 Buchstabe h\n8.1.i                                        Absatz 1 Buchstabe i\n8.2.                                         Absatz 2.\nThe following paragraphs and sub-para-       Die folgenden Absätze, Buchstaben und\ngraphs under Article 9 shall apply to Sami,  Ziffern des Artikels 9 gelten für Samisch,\nFinnish and Meänkieli;                       Finnisch und Meänkieli:\n9.1.a.ii                                     Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii\n9.1.a.iii                                    Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii\n9.1.a.iv                                     Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iv\n9.1.b.ii                                     Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii\n9.1.b.iii                                    Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii\n9.1.c.ii                                     Absatz 1 Buchstabe c Ziffer ii\n9.1.c.iii                                    Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii\n9.1.d                                        Absatz 1 Buchstabe d\n9.2                                          Absatz 2\n9.3.                                         Absatz 3.\nThe following paragraphs and sub-para-       Die folgenden Absätze, Buchstaben und\ngraphs under Article 10 shall apply to Sami, Ziffern des Artikels 10 gelten für Samisch,\nFinnish and Meänkieli;                       Finnisch und Meänkieli:\n10.1.a.iii                                   Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii\n10.1.a.v                                     Absatz 1 Buchstabe a Ziffer v","36 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001\n10.1.c.                                           Absatz 1 Buchstabe c\n10.2.b.                                           Absatz 2 Buchstabe b\n10.2.c.                                           Absatz 2 Buchstabe c\n10.2.d.                                           Absatz 2 Buchstabe d\n10.2.g.                                           Absatz 2 Buchstabe g\n10.4.a.                                           Absatz 4 Buchstabe a\n10.5.                                             Absatz 5.\nThe following paragraphs and sub-para-            Die folgenden Absätze, Buchstaben und\ngraphs under Article 11 shall apply to Sami,      Ziffern des Artikels 11 gelten für Samisch,\nFinnish and Meänkieli;                            Finnisch und Meänkieli:\n11.1.a.iii                                        Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii\n11.1.d                                            Absatz 1 Buchstabe d\n11.1.e.i                                          Absatz 1 Buchstabe e Ziffer i\n11.1.f.ii                                         Absatz 1 Buchstabe f Ziffer ii\n11.2.                                             Absatz 2.\nIn addition, 11.1.c.i will apply with respect     Zusätzlich gilt Absatz 1 Buchstabe c Ziffer i\nto Finnish.                                       für Finnisch.\nThe following paragraphs under Artic-             Die folgenden Absätze und Buchstaben\nle 12 shall apply to Sami, Finnish and            des Artikels 12 gelten für Samisch, Fin-\nMeänkieli;                                        nisch und Meänkieli:\n12.1.a                                            Absatz 1 Buchstabe a\n12.1.b                                            Absatz 1 Buchstabe b\n12.1.d                                            Absatz 1 Buchstabe d\n12.1.f                                            Absatz 1 Buchstabe f\n12.1.g                                            Absatz 1 Buchstabe g\n12.2.                                             Absatz 2.\nIn addition, 12.1.e will apply to Sami, and       Zusätzlich gilt Absatz 1 Buchstabe e für\n12.1.c and 12.1.h to Finnish and Sami.            Samisch und Absatz 1 Buchstaben c und h\nfür Finnisch und Samisch.\nThe following paragraphs under Artic-             Die folgenden Absätze und Buchstaben\nle 13 shall apply to Sami, Finnish and            des Artikels 13 gelten für Samisch, Fin-\nMeänkieli;                                        nisch und Meänkieli:\n13.1.a.                                           Absatz 1 Buchstabe a.\nThe following paragraphs under Artic-             Die folgenden Buchstaben des Arti-\nle 14 shall apply to Sami, Finnish and            kels 14 gelten für Samisch, Finnisch und\nMeänkieli;                                        Meänkieli:\n14.a                                              Buchstabe a\n14.b.                                             Buchstabe b.\nThis means that a total of 45 paragraphs          Damit gelten insgesamt 45 Absätze,\nor sub-paragraphs in part III of the Charter      Buchstaben oder Ziffern des Teiles III der\nshall apply to Sami and Finnish, and 42 pa-       Charta für Samisch und Finnisch und\nragraphs or sub-paragraphs to Meänkieli.”         42 Absätze, Buchstaben oder Ziffern für\nMeänkieli.“\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n28. Juli 1999 (BGBl. II S. 732).\nBerlin, den 6. Dezember 2000\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 37\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nüber Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994\nzwischen den Europäischen Gemeinschaften\nsowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits\nsowie des Protokolls vom 10. April 1997 zu diesem Abkommen\nVom 6. Dezember 2000\nI.\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Februar 1997 zu dem Abkommen\nüber Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 14. Juni 1994 zwischen den\nEuropäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der\nUkraine andererseits (BGBl. 1997 II S. 268) wird bekannt gemacht, dass das\nAbkommen nach seinem Artikel 108 Abs. 2 für die\nBundesrepublik Deutschland                                am 1. März 1998\nin Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunde ist am 6. Mai 1997 beim Generalsekretär des Rates\nder Europäischen Union hinterlegt worden.\nDas Abkommen ist ferner am 1. März 1998 für die nachstehend genannten\nanderen Vertragsparteien in Kraft getreten:\nEuropäische Atomgemeinschaft\nEuropäische Gemeinschaft\nEuropäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl\nBelgien\nDänemark\nFrankreich\nGriechenland\nIrland\nItalien\nLuxemburg\nNiederlande\nPortugal\nSpanien\nVereinigtes Königreich\nund\nUkraine.\nII.\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. August 1998 zu den Protokollen zu\nden Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den\nEuropäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der\nRussischen Föderation, der Ukraine und der Republik Moldau andererseits\n(BGBl. 1998 II S. 1659, 1662) wird bekannt gemacht, dass das Protokoll vom\n10. April 1997 zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwi-\nschen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits\nund der Ukraine andererseits nach seinem Artikel 4 für die\nBundesrepublik Deutschland                            am 1. Dezember 2000\nin Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunde ist am 20. Oktober 1998 beim Generalsekretär des\nRates der Europäischen Union hinterlegt worden.","38          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001\nDas Protokoll ist ferner am 1. Dezember 2000 für die nachstehend genannten\nanderen Vertragsparteien in Kraft getreten:\nEuropäische Atomgemeinschaft\nEuropäische Gemeinschaft\nEuropäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl\nBelgien\nDänemark\nFinnland\nFrankreich\nGriechenland\nIrland\nItalien\nLuxemburg\nNiederlande\nÖsterreich\nPortugal\nSchweden\nSpanien\nVereinigtes Königreich\nund\nUkraine.\nBerlin, den 6. Dezember 2000\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r\n–––––––––––––––\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nüber Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 24. Juni 1994 zur Gründung einer Partnerschaft\nzwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits\nund der Russischen Föderation andererseits\nsowie des Protokolls vom 21. Mai 1997 zu diesem Abkommen\nVom 6. Dezember 2000\nI.\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. April 1997 zu dem Abkommen\nüber Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 24. Juni 1994 zwischen den Euro-\npäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russi-\nschen Föderation andererseits (BGBl. 1997 II S. 846) wird bekannt gemacht,\ndass das Abkommen nach seinem Artikel 112 Abs. 2 für die\nBundesrepublik Deutschland                            am 1. Dezember 1997\nin Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunde ist am 16. Juni 1997 beim Generalsekretär des Rates\nder Europäischen Union hinterlegt worden.\nDas Abkommen ist ferner am 1. Dezember 1997 für die nachstehend genann-\nten anderen Vertragsparteien in Kraft getreten:\nEuropäische Atomgemeinschaft\nEuropäische Gemeinschaft\nEuropäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl\nBelgien","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001 39\nDänemark\nFrankreich\nGriechenland\nIrland\nItalien\nLuxemburg\nNiederlande\nPortugal\nSpanien\nVereinigtes Königreich\nund\nRussische Föderation.\nII.\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. August 1998 zu den Protokollen zu\nden Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Euro-\npäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russi-\nschen Föderation, der Ukraine und der Republik Moldau andererseits (BGBl.\n1998 II S. 1659, 1661) wird bekannt gemacht, dass das Protokoll vom 21. Mai\n1997 zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen\nden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der\nRussischen Föderation andererseits nach seinem Artikel 4 für die\nBundesrepublik Deutschland                            am 1. Dezember 2000\nin Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunde ist am 20. Oktober 1998 beim Generalsekretär des\nRates der Europäischen Union hinterlegt worden.\nDas Protokoll ist ferner am 1. Dezember 2000 für die nachstehend genannten\nanderen Vertragsparteien in Kraft getreten:\nEuropäische Atomgemeinschaft\nEuropäische Gemeinschaft\nEuropäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl\nBelgien\nDänemark\nFinnland\nFrankreich\nGriechenland\nIrland\nItalien\nLuxemburg\nNiederlande\nÖsterreich\nPortugal\nSchweden\nSpanien\nVereinigtes Königreich\nund\nRussische Föderation.\nBerlin, den 6. Dezember 2000\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r","40                       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 2001\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08-0, Telefax: (02 28) 3 82 08-36\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. 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Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7% .\nISSN 0341-1109\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland\nund des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die\ngerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher\nEntscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll\nbetreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof\nVom 6. Dezember 2000\nDas Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik\nÖsterreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Überein-\nkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die\nVollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie\nzum Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung dieses Übereinkom-\nmens durch den Gerichtshof (BGBl. 1998 II S. 1411) wird nach seinem Artikel 16\nAbs. 2 für\ndas Vereinigte Königreich                                                       am 1. Januar 2001\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n7. August 2000 (BGBl. II S. 1154).\nBerlin, den 6. Dezember 2000\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r"]}