{"id":"bgbl2-2000-5-13","kind":"bgbl2","year":2000,"number":5,"date":"2000-02-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/5#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-5-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_5.pdf#page=15","order":13,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden","law_date":"2000-01-18T00:00:00Z","page":179,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 18. Februar 2000 179\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereinkommens\nüber die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften\nfür Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile,\ndie in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können,\nund die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung\nvon Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden\nVom 18. Januar 2000\nDie Revision 2 des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme\neinheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegen-\nstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden\nkönnen, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmi-\ngungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (BGBl. 1997 II S. 998), wird\nnach Artikel 7 Abs. 3 des Übereinkommens für\nBulgarien                                              am 21. Januar 2000\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n20. August 1999 (BGBl. II S. 814).\nBerlin, den 18. Januar 2000\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r\n–––––––––––––––\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände\nVom 19. Januar 2000\nDas Übereinkommen vom 29. März 1972 über die völkerrechtliche Haftung für\nSchäden durch Weltraumgegenstände (BGBl. 1975 II S. 1209) ist nach seinem\nArtikel XXIV Abs. 4 für\nSt. Vincent und die Grenadinen                            am 13. Mai 1999\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n7. Mai 1999 (BGBl. II S. 432).\nBerlin, den 19. Januar 2000\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r"]}