{"id":"bgbl2-2000-4-3","kind":"bgbl2","year":2000,"number":4,"date":"2000-02-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/4#page=94","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-4-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_4.pdf#page=94","order":3,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik über die gemeinsame Durchführung von Umweltschutzpilotprojekten in der Tschechischen Republik mit dem Ziel der Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen","law_date":"1999-12-21T00:00:00Z","page":162,"pdf_page":94,"num_pages":3,"content":["162             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 7. Februar 2000\nBekanntmachung\ndes Abkommens\nzwischen dem Bundesministerium für Umwelt,\nNaturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik\nüber die gemeinsame Durchführung von Umweltschutzpilotprojekten\nin der Tschechischen Republik mit dem Ziel der Reduzierung\nvon grenzüberschreitenden Umweltbelastungen\nVom 21. Dezember 1999\nDas in Cheb/Eger am 8. Dezember 1999 unterzeichnete Abkommem zwischen\ndem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der\nBundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen\nRepublik über die gemeinsame Durchführung von Umweltschutzpilotprojekten\nin der Tschechischen Republik mit dem Ziel der Reduzierung von grenzüber-\nschreitenden Umweltbelastungen ist nach seinem Artikel 6\nam 8. Dezember 1999\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 21. Dezember 1999\nBund esminist erium\nf ür Um w elt , Nat ursc hut z und Reak t o rsic herheit\nIm Auftrag\nHoffmann\nAbkommen\nzwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik\nüber die gemeinsame Durchführung\nvon Umweltschutzpilotprojekten\nin der Tschechischen Republik\nmit dem Ziel der Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen\nDas Bundesministerium                         in dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen durch\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit          weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes\nder Bundesrepublik Deutschland                 zu festigen und zu vertiefen,\nund\ndas Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik –        eingedenk des Abkommens vom 24. Oktober 1996 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen      rung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechi-      dem Gebiet des Umweltschutzes sowie des Vertrags vom\nschen Republik,                                                12. Dezember 1995 zwischen dem Bundesministerium für","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 7. Februar 2000                       163\nUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik   ten im Rahmen der Pilotphase („Activities Implemented Jointly“)\nDeutschland und dem Ministerium für Umwelt der Tschechi-       entsprechend dem Beschluss Nummer 5 der 1. Vertragsstaaten-\nschen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der      konferenz zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen.\nWasserwirtschaft an den Grenzgewässern,\neingedenk der gemeinsamen Verantwortung für Schutz und                                  Art ikel 2\nErhalt der Elbe und gestützt auf die gemeinsame Arbeit im Rah-\nmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe,           (1) Zur Finanzierung von Projektmaßnahmen nach Artikel 1\nwird die Deutsche Ausgleichsbank zweckgebundene Darlehen\neingedenk der gemeinsamen Verantwortung für die natür-      bis zu einer Gesamthöhe von 55 516 220,– € (in Worten: fünf-\nlichen Lebensgrundlagen in Europa,                             undfünfzig Millionen fünfhundertsechzehntausend zweihundert-\nzwanzig Euro) zur Verfügung stellen.\nin der Absicht, zur Verminderung der Umweltbelastungen in      (2) Zur Unterstützung der gemeinsamen Projektmaßnahmen\nder Bundesrepublik Deutschland und in der Tschechischen        gewährt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und\nRepublik beizutragen,                                          Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten\nder Fördernehmer nach Maßgabe der zwischen der Deutschen\neingedenk des Rahmenübereinkommens der Vereinten Natio-     Ausgleichsbank und den Fördernehmern zu schließenden\nnen vom 9. Mai 1992 über Klimaänderungen –                     Förderverträge Zuschüsse in Höhe von insgesamt bis zu\n10 795 000,– € (in Worten: zehn Millionen siebenhundertfünfund-\nsind wie folgt übereingekommen:                             neunzigtausend Euro) zur Reduzierung der Zinsen für die in\nAbsatz 1 genannten Darlehen (Zinszuschuss) sowie zur Durch-\nführung von projektbezogenen Fortbildungs- und Austausch-\nArt ikel 1                         programmen (Zuschuss). Zusätzlich werden die Darlehen der\nDeutschen Ausgleichsbank mit weiteren Zinszuschüssen in\n(1) Dieses Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen      Höhe von insgesamt bis zu 4 485 000,– € (in Worten: vier Millio-\ndem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-     nen vierhundertfünfundachtzigtausend Euro) aus Eigenmitteln\nsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium  der Deutschen Ausgleichsbank verbilligt. Damit wird eine Förde-\nfür Umwelt der Tschechischen Republik (im folgenden Vertrags-  rung in Form von Zuschüssen im Gesamtwert von bis zu\nparteien genannt) bei der gemeinsamen Durchführung von Um-     15 280 000,– € (in Worten: fünfzehn Millionen zweihundertacht-\nweltschutzpilotprojekten zur Reduzierung von grenzüberschrei-  zigtausend Euro) gewährt.\ntenden Umweltbelastungen, insbesondere zur Reduzierung der\nBelastungen der Elbe aus Abwässern chemischer Unternehmen         (3) Über die Höhe der einzelnen zweckgebundenen Darlehen\nsowie zur Reduzierung von Luftverunreinigungen aus Quellen auf und über die Bedingungen der Gewährung der im Absatz 2\ndem Gebiet der Tschechischen Republik. Es ist vorgesehen,      genannten Förderung schließen die Deutsche Ausgleichsbank\ndass die unten aufgeführten Projekte durch die genannten       und die Fördernehmer die in Absatz 2 genannten Förderverträge,\nGesellschaften wie folgt realisiert werden:                    die vor ihrem Inkrafttreten der Zustimmung des Bundesministeri-\nums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundes-\n1. Lovochemie akciova spolecnost Lovosice (Lovochemie a.s.;\nrepublik Deutschland und des Ministeriums für Umwelt der\nLovochemie AG, Lovosice) das Projekt „Verminderung grenz-\nTschechischen Republik bedürfen.\nüberschreitender Schadstoffemissionen – Maßnahmen zur\nAbwasserreinigung – aus der Produktion von Mehrnährstoff-    (4) Die Tschechische Republik haftet nicht für die auf Grund\ndüngemittel (NPK) bei der Lovochemie a.s.“,               der Verträge gemäß Absatz 3 gewährten Darlehen.\n2. Spolek pro chemickou a hutni vyrobu akciova spolecnost\nUsti nad Labem (Spolchemie a.s.; Spolchemie AG, Aussig an\nder Elbe) das Projekt „Verminderung grenzüberschreitender                             Art ikel 3\nUmweltbelastungen aus Produktionsprozessen sowie Maß-\nnahmen zur Kanal- und Altlastensanierung beim Unterneh-      (1) An den Zuschüssen des Bundesministeriums für Umwelt,\nmen Spolchemie a.s.“,                                     Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutsch-\nland nach Artikel 2 Absatz 2 ist mit bis zu 500 000,– € (in Worten:\n3. TERMO Decin a.s. (TERMO AG, Tetschen) das Projekt „Um-\nfünfhunderttausend Euro) das Sächsische Staatsministerium für\nweltfreundliche Strom- und Wärmeversorgung der Stadt\nUmwelt und Landwirtschaft und mit bis zu 500 000,– € (in Wor-\nDecin“,\nten: fünfhunderttausend Euro) die Umweltbehörde der Freien\n4. ALVYEN s.r.o., Voderady (Alvyen GmbH, Voderady) das         und Hansestadt Hamburg beteiligt.\nProjekt „Errichtung und Betrieb von 34 Windkraftanlagen –\nWindpark „Oldri‰/Moldava“,                                   (2) Die Einzelheiten der Beteiligung werden unmittelbar zwi-\nschen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und\n5. Windtex s.r.o., Pardubice (Windtex GmbH, Pardubice) das     Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem\nProjekt „Errichtung und Betrieb von 10 Windkraftanlagen – Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft\nWindpark „U tri Panu“.                                    sowie der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg\n(2) Die einzelnen Projektmaßnahmen werden die genannten     geregelt.\ntschechischen Unternehmen (im folgenden Fördernehmer\ngenannt) jeweils einvernehmlich mit den Vertragsparteien und\nder Deutschen Ausgleichsbank abstimmen. Bei den Maßnahmen                                  Art ikel 4\nkommen die besten verfügbaren Techniken und Technologien\nzum Einsatz, wodurch die Projekte Modellcharakter erhalten.       Die mit den Projekten verbundenen Lieferungen und Leistun-\ngen werden in dem Umfang der nach Artikel 2 Absatz 2 von der\n(3) Bei den Maßnahmen zur umweltverträglichen Strom- und    deutschen Seite tatsächlich gewährten Zuschüsse in Überein-\nWärmeversorgung kommen insbesondere Kraft-Wärme-Kopp-          stimmung mit den geltenden Zoll- und Steuervorschriften der\nlungs-Technologien sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik   Tschechischen Republik nicht mit Zöllen, Zollgebühren, Steuern\nbei den Endverbrauchern zum Einsatz. Die Projekte erfüllen     oder anderen fiskalischen Gebühren mit vergleichbarer Wirkung\ndamit zugleich die Zielsetzung gemeinsam umgesetzter Aktivitä- belastet.","164                      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 7. Februar 2000\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08 - 0, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1999 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 18,80 DM (16,80 DM zuzüglich 2,00 DM Versandkosten),                       Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 13 20 · 53003 Bonn\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 19,90 DM.\nPostvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7% .\nISSN 0341-1109\nArt ikel 5                                         dernehmern sind in den nach Artikel 2 Absatz 2 und 3 zu\nschließenden Förderverträgen zu vereinbaren.\nDie Prüfungsrechte des Bundesministeriums für Umwelt,\nNaturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutsch-\nland, der Deutschen Ausgleichsbank sowie des Bundesrech-\nArt ikel 6\nnungshofes der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der\nVerwendung der Mittel nach Artikel 2 Absatz 1 und 2 bei den För-                            Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Cheb/Eger am 8. Dezember 1999 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nSimone Prob st\nFür das Ministerium für Umwelt\nder Tschechischen Republik\nPet ruÏela"]}