{"id":"bgbl2-2000-37-8","kind":"bgbl2","year":2000,"number":37,"date":"2000-12-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/37#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-37-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_37.pdf#page=22","order":8,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tschechischen Abkommens über die gemeinsame Durchführung des Projekts \"Fonds Luftreinhaltung\" in der Tschechischen Republik mit dem Ziel der Verminderung der grenzüberschreitenden Umweltbelastung","law_date":"2000-11-22T00:00:00Z","page":1550,"pdf_page":22,"num_pages":3,"content":["1550 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2000\n4. a) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beauftragt mit der Durchführung\nihrer Leistungen die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, GTZ, Eschborn,\noder das Nationale Olympische Komitee für Deutschland, NOK, Frankfurt/Main.\nb) Die Regierung der Republik Jemen, vertreten durch das Ministerium für Auswärtige\nAngelegenheiten, gewährleistet die Durchführung des Vorhabens.\n5. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom 4. Juli\n1978 über Technische Zusammenarbeit.\n6. Diese Vereinbarung wird in deutscher, englischer und arabischer Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n7. Die Registrierung dieser Vereinbarung wird beim Sekretariat der Vereinten Nationen\nnach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen unverzüglich nach ihrem Inkrafttre-\nten von dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten veranlasst. Die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland wird unter Angabe der VN-Registrierungsnummer\nvon der erfolgten Registrierung unterrichtet, sobald diese vom Sekretariat der Verein-\nten Nationen bestätigt ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Jemen mit den unter den Nummern 1 bis 7\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und das das Einver-\nständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortschreiben Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum des Ant-\nwortschreibens in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nZimprich\nSeiner Exzellenz\ndem Vizepremierminister und Minister\nfür Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Jemen\nHerrn Abdulkader Ba-Jammal\nSanaa\nBekanntmachung\ndes deutsch-tschechischen Abkommens\nüber die gemeinsame Durchführung des Projekts\n„Fonds Luftreinhaltung“ in der Tschechischen Republik\nmit dem Ziel der Verminderung der grenzüberschreitenden Umweltbelastung\nVom 22. November 2000\nDas in Prag am 21. November 2000 unterzeichnete Abkommen zwischen\ndem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der\nBundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Regionalentwicklung\nder Tschechischen Republik über die gemeinsame Durchführung des Projekts\n„ Fonds Luftreinhaltung“ in der Tschechischen Republik mit dem Ziel der\nVerminderung der grenzüberschreitenden Umweltbelastung ist nach seinem\nArtikel 6\nam 21. November 2000\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 22. November 2000\nBund esminist erium\nf ür Um w elt , Nat ursc hut z und Reak t o rsic herheit\nIm Auftrag\nHoffmann","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2000                      1551\nAbkommen\nzwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz\nund Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik\nüber die gemeinsame Durchführung des Projekts\n„Fonds Luftreinhaltung“ in der Tschechischen Republik\nmit dem Ziel der Verminderung der grenzüberschreitenden Umweltbelastung\nDas Bundesministerium                      Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen zur Umstellung von\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit           Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von bis\nder Bundesrepublik Deutschland                   zu 50 MW auf umweltfreundliche Energieträger wie Erdgas,\nFlüssiggas, Biogas, leichtes Heizöl (vorzugsweise Erdgas),\nund\nnaturbelassenes Holz oder andere Biomasse zu unterstützen.\ndas Ministerium für Regionalentwicklung\nder Tschechischen Republik –                      (2) Mit der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung\ndieses Projektes werden die Deutsche Ausgleichsbank und\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen        die Tschechisch-Mährische Garantie- und Entwicklungsbank\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechi-         (âeskomoravská záruãni a rozvojová banka – CMZRB –)\nschen Republik,                                                   beauftragt. Sie werden alle notwendigen Maßnahmen zur Ein-\nbeziehung weiterer Einrichtungen (insbesondere Kreditinstitute)\nin dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen durch        mit den Vertragsparteien abstimmen. Bei den im Rahmen des\nweitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes          Projektes „Fonds Luftreinhaltung“ durchzuführenden Einzel-\nzu festigen und zu vertiefen,                                     vorhaben kommen die besten verfügbaren Techniken und Tech-\nnologien zum Einsatz, wodurch das Projekt Modellcharakter\neingedenk des Abkommens vom 24. Oktober 1996 zwischen          erhält. Es erfüllt damit zugleich die Zielsetzung gemeinsam\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-       umgesetzter Aktivitäten im Rahmen der Pilotphase („Activities\nrung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf       Implemented Jointly“) entsprechend dem Beschluss Nummer 5\ndem Gebiet des Umweltschutzes,                                    der ersten Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention\nder Vereinten Nationen.\nim Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für den\nUmweltschutz und die natürlichen Lebensgrundlagen in Europa\nund gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2760/98 der Kom-                                     Art ikel 2\nmission vom 18. Dezember 1998 über die Durchführung eines            (1) Zur Finanzierung von Einzelvorhaben nach Artikel 1\nProgramms für grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen         Absatz 2 wird die Deutsche Augsleichsbank einer durch sie aus-\ndes PHARE-Programms sowie das Finanzierungsmemorandum             zuwählenden Bank mit einer auf dem Gebiet der Tschechischen\nzum Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit 1999         Republik gültigen Banklizenz ein zweckgebundenes Darlehen\nvom 29. Dezember 1999,                                            bis zu einer Gesamthöhe von 5 000 000,– EUR (in Worten: fünf\nMillionen Euro) in tschechischer Landeswährung zur Verfügung\nin der Absicht, zur Verminderung der Umweltbelastung in der\nstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass bei der Vergabe der\nBundesrepublik Deutschland und in der Tschechischen Republik\nEinzeldarlehen an die Fördernehmer auch die Vorgaben des\nbeizutragen,\nMinisteriums für Regionalentwicklung der Tschechischen Re-\npublik hinsichtlich des Einsatzes der PHARE/CBC-Mittel laut\neingedenk des Rahmenübereinkommens der Vereinten Natio-\nArtikel 3 Absatz 2 beachtet werden.\nnen vom 9. Mai 1992 über Klimaänderungen –\n(2) Zur Unterstützung der gemeinsamen Maßnahmen gewährt\nsind wie folgt übereingekommen:\ndas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-\nsicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten der\nFördernehmer Zinszuschüsse in Höhe von insgesamt bis zu\nArt ikel 1\n490 000,– EUR (in Worten: vierhundertneunzigtausend Euro)\n(1) Dieses Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen         zur Reduzierung der Zinsen für die in Absatz 1 genannten Dar-\ndem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-        lehen. Diese werden zusätzlich durch einen Zinszuschuss aus\nsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium     Eigenmitteln der Deutschen Ausgleichsbank in Höhe von bis\nfür Regionalentwicklung der Tschechischen Republik (im Fol-       zu 410 000,– EUR (in Worten: vierhundertzehntausend Euro)\ngenden Vertragsparteien genannt) bei der gemeinsamen Durch-       verbilligt. Die Ausreichung der Einzeldarlehen mit Zinszuschuss\nführung des Projektes „Fonds Luftreinhaltung“. Ziel des Projektes wird die Deutsche Ausgleichsbank gemeinsam mit der durch sie\nist es, in den Grenzkreisen der Tschechischen Republik zur        auszuwählenden Bank überwachen.","1552                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2000\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08 - 0, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1999 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postbankkonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 7,40 DM (5,60 DM zuzüglich 1,80 DM Versandkosten),                                Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 13 20 · 53003 Bonn\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.\nPostvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7% .\nISSN 0341-1109\n(3) Zu dem unter Artikel 2 Absatz 2 genannten Zweck werden                                     (2) Das Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechi-\nzeitgleich weitere der Tschechischen Republik durch die Euro-                                 schen Republik wird die Bedingungen hinsichtlich des Einsatzes\npäische Kommission im Rahmen des Programms der grenz-                                         der PHARE/CBC-Zinszuschussmittel in Übereinstimmung mit\nübergreifenden Zusammenarbeit CBC PHARE CZ 9914.03.05                                         entsprechenden Vorgaben der Europäischen Kommission fest-\nfür das in Artikel 1 genannte Projekt bereitgestellte Zuschüsse                               legen. Diese sind bei der Ausreichung der Einzeldarlehen mit\nin Höhe von insgesamt bis zu 450 000,– EUR (in Worten:                                        Zinszuschuss zu beachten.\nvierhundertfünfzigtausend Euro) eingesetzt. Damit wird eine\nFörderung in Form von Zinszuschüssen im Gesamtwert von                                                                          Art ikel 4\nbis zu 1 350 000,– EUR (in Worten: eine Million dreihundert-                                      Die Prüfungsrechte des Bundesministeriums für Umwelt,\nfünfzigtausend Euro) gewährt. Den Einsatz der PHARE/CBC-                                      Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutsch-\nZinszuschussmittel wird die CMZRB auf der Grundlage einer                                     land, der Deutschen Ausgleichsbank sowie des Bundes-\nzwischen ihr und dem Ministerium für Regionalentwicklung                                      rechnungshofes der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich\nder Tschechischen Republik abgeschlossenen Vereinbarung                                       der Verwendung der Mittel nach Artikel 2 Absatz 1 und 2 bei\nüberwachen.                                                                                   den Fördernehmern sind in den zwischen dem Fördernehmer\n(4) Die zwischen den Fördernehmern und der durch die                                       und der durch die Deutsche Ausgleichsbank auszuwählenden\nDeutsche Ausgleichsbank auszuwählenden Bank zu schließen-                                     Bank zu schließenden Kreditverträgen zu vereinbaren.\nden Kreditverträge, mit denen die Höhe der einzelnen zweck-\ngebundenen Darlehen und die Bedingungen ihrer Gewährung                                                                         Art ikel 5\ngeregelt werden, bedürfen vor ihrem Abschluss der Zustimmung\nDie Registrierung dieses Ressortabkommens nach Artikel 102\ndurch die Deutsche Ausgleichsbank und die CMZRB.\nder Charta der Vereinten Nationen wird unverzüglich nach\nseinem Inkrafttreten von der Bundesrepublik Deutschland\nveranlasst, die Tschechische Republik wird unter Angabe der\nArt ikel 3\nVN-Registrierungsnummer von der erfolgten Registrierung unter-\n(1) Die mit dem Projekt verbundenen Lieferungen und Leistun-                               richtet, sobald diese vom Sekretariat der Vereinten Nationen\ngen werden in dem Umfang der nach Artikel 2 Absatz 2 und 3                                    bestätigt worden ist.\ntatsächlich gewährten Zuschüsse in Übereinstimmung mit\nden geltenden Zoll- und Steuervorschriften der Tschechischen                                                                    Art ikel 6\nRepublik nicht mit Zöllen, Zollgebühren, Steuern oder anderen                                     Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nfiskalischen Gebühren mit vergleichbarer Wirkung belastet.                                    Kraft.\nGeschehen zu Prag am 21. November 2000 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nSimone Prob st\nFür das Ministerium\nfür Regionalentwicklung der Tschechischen Republik\nDr. J i fi i D u r ã o k"]}