{"id":"bgbl2-2000-34-9","kind":"bgbl2","year":2000,"number":34,"date":"2000-11-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/34#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-34-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_34.pdf#page=9","order":9,"title":"Bekanntmachung der deutsch-italienischen Vereinbarung über die Änderung der Liste der begünstigten Kulturinstitute","law_date":"2000-10-19T00:00:00Z","page":1369,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 27. November 2000         1369\nBekanntmachung\nder deutsch-italienischen Vereinbarung\nüber die Änderung der Liste der begünstigten Kulturinstitute\nVom 19. Oktober 2000\nDie in Rom durch Notenwechsel vom 21. Juni/18. Juli 2000 geschlossene\nVereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Italienischen Republik über die Änderung der Liste der begüns-\ntigten Kulturinstitute ist nach ihrem letzten Absatz\nam 18. Juli 2000\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 19. Oktober 2000\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r\nDer Botschafter                                                        Rom, 21. Juni 2000\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf Artikel 3 des zwischen unseren beiden Staaten am 8. Februar 1956 in\nBonn geschlossenen Kulturabkommens sowie die anschließenden Notenwechsel vom\n8. Februar 1956, 12. Juli 1961, 9./26. Juni 1972 und 21. April 1986, mit denen unter der\nVoraussetzung der Gegenseitigkeit Zoll- und Steuererleichterungen zugunsten der in den\nNotenwechseln genannten sowie der gegebenenfalls noch hinzukommenden Institute\ngewährt wurden, folgende Vereinbarung über die Änderung der Liste der begünstigten\nKulturinstitute vorzuschlagen:\n1. Die auf der Grundlage der genannten Notenwechsel gewährten Zoll- und Steuer-\nerleichterungen werden auf das Deutsche Studienzentrum Venedig e.V., die „Casa\ndi Goethe“ in Rom und die Deutsche Schule Genua ausgedehnt.\n2. Dieselben Zoll- und Steuererleichterungen werden auf die italienischen Kulturinstitute\nin Berlin, Frankfurt am Main und Wolfsburg ausgedehnt.\n3. Das „Istituto Giulia“ in Mailand, die Gesellschaften „San Paolo“ und „Cabul“ in Rom\nsowie das Fraunhofer-Institut auf Capri werden aus der Liste der begünstigten Kultur-\ninstitute gestrichen.\n4. Diese Vereinbarung wird in deutscher und italienischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Italienischen Republik mit den unter Nummern 1 bis 4\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden dieses Schreiben und das das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortschreiben Eurer Exzellenz\neine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihres Ant-\nwortschreibens in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nFritjof von Nordenskjöld\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nHerrn Dott. Lamberto Dini\nRom"]}